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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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November 1649.

weiter zu beunruhigen. Wenn diese Verhandlung mit Zürich nicht den erwarteten Erfolg hat, wird derbereits angesezten Konferenz der katholischen Orte davon Kenntniß gegeben. Unterdessen wird Rappcrs-whl zur Geduld verwiesen und bleibt die Beantwortung des zürcherischen Schreibens verschoben.

R8.

Conferenz der VII katholischen Orte.

Lucern. 22. und 23. November.

Staatsarchiv Luccrn. Allg. Absch. Bd. XXXIX, toi. is».

Gesandte: Lucern. Ulrich Dulliker, Schultheiß; Heinrich Flcckcnstcin, alt-Schulthciß und Panner-Herr; Laurenz Meher, Statthalter und Oberzeughcrrz Christoph Pfhffcr, Statthalter und Stadtvcnner.Uri. Scb. Pcregrin Zwcher, Landammailn; Jost Püntiner, Statthalter. Schwyz. Sebastian Abhbcrg,Landammann; Michael Schorns, Sekelmeister. Unterwalde n. Marquard Jmfeld, alt-Landammannvon Obwalden; Peter Zelger, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Zurlaubcn, alt-Ammann;Rudolph Kreuel, des Raths. Freiburg. Rudolph Weck, Schultheiß; NiklauS von Montenach, General-Commissär. Solothurn. Joh. Jakob Glutz, Vcnner.

l». Nach eröffnetem eidgenössischem Gruß wird von Uri der Antrag gestellt, zur Erhaltung der katho-lischen Religion in den III Bünden auf dem bevorstehenden General-Capitel der Väter Kapuziner zuRom durch den helvetischen und brescianischen Provinziell bei der päpstlichen Heiligkeit und durch dieselbebei Frankreich und Spanien Untcrstüzung für die bis dahin erfolglosen Bemühungen der katholischenStände auszuwirken; ferner um die stete Unterhaltung eines Alumnen des Klosters Disscntis in der(Zongregatio üv xroimgaucla tille zu ersuchen; endlich um ein Subsidium für den Bischof zu Chur zu bessererUnterhaltung der Pfründen, mit deren Einkommen ein qnalifizirtcr Priester sich nicht ausbringen könne,anzuhalten und zur Erziclung dieser Dinge den Nuntius um kräftige Verwendung zu bitten. I». InBezug aus das thurgauische Geschäft bezeichnet Lucern den gegenwärtigen Stand desselben und erklärt,da Bern darüber an Solothurn vor drei Tagen ein Schreiben gesandt hat, das denen von Freiburg nochnicht zugekommen ist, daß die V Orte von den zwei bekannten, auf dem Landfrieden beruhenden Punctennicht abgehen, sich darüber in keinen Tractat einlassen, sondern die Exemtion derselben sich vorbehaltenwerden, auch bereits dem Landvogt im Thurgau befohlen haben, sich nach dem Ertrage der Pfründe Lu-storf zu erkundigen, Freiburg und Solothurn daher ersuchen, sie dabei zu nntcrstüzen und, wenn bei derbevorstehenden Tagsazung die Sache von den Schicdorten zur Hand genommen werde, dazu mitzuhelfen,daß nicht Gewisses unter das Zweifelhafte, Klares unter das Unlautere gemischt, besonders aber auch,daß Berns Meinung gebessert werde, e. Lucern eröffnet, daß man nunmehr in'sgesammt daraus Bedachtnehmen wolle, das Land von dem heillosen räuberischen heidnischen Gesindel zu säubern, daß also auf derTagsazung darüber berathcn und die Sache so in's Werk gesezt werden solle, daß fortan kein Landvogtsolchem Gesindel weiter Unterschlauf bewilligen dürfe. «I. Der savohische Gesandte, Baron von Greissh,begrüßt im Namen seines Herrn die Versammlung mit der Anzeige, daß der Herzog aus seiner Minoritätausgetreten sei, daher nun auch erwartet werden dürfe, es werden die auf die Satisfaction der ver-