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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
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November 1649. 21

dietion i ?? Anglichen Befehle bald eintreffen, r?. Frciburg theilt mit, daß die mit Bern über Juris-das Rcclt'b gepflogene gütliche Conferenz ohne Erfolg geblieben sei, daher Freiburg sich auf

Moos i/v Daraus ziehen die sechs andern Orte den Schluß, daß, wie Bern am Muriner

Meisterst.,' ^ ^"dvogtci Tscherlitz über Frciburg, ebenso Zürich im Thurgau über die V Orte denes möae dV" ^eto von der Landthoheit an die Lehcngricht vnd Feldfahrt gelanget";

einen acna,?"'«^" "^cr den Anstand mit Bern zu Händen der übrigen katholischen Orte

schwerde förm'? Zusammentritt der Tagsazung die darauf gcstüzte Be-

dcr Oberst V" bringen und auf ihre Mithülfe vertrauen, f. Um dem drohenden Ruin

tirte Sckr?R kräftigst zu begegnen, wird, im Zweifel, ob das von der Tagsazung decre-

Antwort > " welchen Elfolg gehabt habe, Zürich ersucht, den französischen Gesandten um einenachdriikliel"'"^/?' ^ Hauptmann Müller nicht abgegangenen Schreibens mit einer

'"'t-utheil ^ ^^'"g Z" wenden und eine Copic desselben auch den übrigen Orten

handeln ^ vorziehen, in Gemeinschaft mit allen Orlen, als für sich gesondert, zu

Obersten auf das in spanischem Dic,lste im Hcrzogthuln Mahland stehende Regiment des

Dienst f, ^ unmöglich, bei so schlechtem, unserer Nation ganz unanständigem Traetament den

Verkehr ? es sollen darüber dem Gesandten Casati Vorstellungen gemacht und zugleich die imwerden m" onnetbirgischen Landschaften bestehenden Beschränkungen u. s. w. iu Bedenken gezogenerlasse»? ? hinsichtlich der nculichcu Klage Basels wegen des von Herrn von Erlach zu Breisach»ahmen t-?" ^ Flüchtcvcrbotö Neueres einkommcn sollte, wird Lucern die erforderlichen Maß-dcruna ^ Hauptmann der savohischcn Leibgarde, Vögeli von Frciburg, der Auffor-

Dienste ^ Oldonnanz einzusenden, nicht nachgekommen ist, soll ihm solches nun in aller bei dem

Weiss ^te Namen in Befehl gegeben und dann der Dienst wieder auf die ursprüngliche

Strci???'^ D" Einladung Luccrns, daß Uri und Nnterwaldcn den Scelisberger

hauvt ^ "r entscheiden lassen möchten, sezt Untcrwalden die Einwendung entgegen, daß es bei der Be-steller'? auf SccliSbcrg, also auch auf der 1634 angelegten Bezahlung der Güter-Recht/' ? Weigerung Uri's auf bundcörcchtlicher Entscheidung bestehe und daß Uri eine solcheHund???' abgeschlagen, jedoch bis dahin verzögert habe. Uri bezieht sich auf die mchr-dic ? Ucbung, die mit Ausnahme des Verspruchö von 1616 nie gestört worden sei und welche^ -lcrichrc.bung und Gütersteuer in Scclisbcrg stets dem Staude Uri zugelassen habe, und fügt danndas l"? ^abc wegen eines zwischen Uri und Schwhz bestehenden Mißverständnisses Bedenken getragen,Verl eogenbssschc Recht bei Schwhz zu nehmen. Von lcztcrm will nun Schwhz nichts wissen unddau""?^'" Sprache; Uri findet aber diesen Anlaß dazu nicht passend. Frciburg und Solothurn be-ll»/? ältesten Bundesbrüdcrn, warnen, denselben vor die XIII Orte zu bringen,I. Parteien dahin zu vermögen, daß sie Lueern und Zng gestatten, in'S Mittel zu treten,einei Antwort mit, die Rapperswhl in Bezug auf die von zwei Geistlichen bei Ausführungsein? ^offenen Schmähungen von Zürich erhalten habe. Es ergibt sich daraus, daß Zürichweit .. ^^elionsbegehren zwar gar zu hoch gespannt, Rapperswhl aber auch ohne die Schirmorte zu>ch eingelassen habe und Zürich in zu großem Vorthcile sei, der'Stadt Rapperswhl alle Zufuhr ab-