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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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August 1649.

R»

Conferenz zwischen Bern und Freiburg.

Murten. 2S. August (15. August alt. Kal.).

Staatsarchiv B-r». Freiburg. Abschiede, Bd. I'. S. l«s. Staatsarchiv Areiburg. Muriner Absch. Bd. ?, I.

Gesandte: Bern. Anton von Grafcnried; Rudolph Zcerlcdcr; Vinccnz Stärker, Venncr; SamuelFrisching, Bauherr; Georg Tribolct, alle des Kleinen Raths, nebst dem Gemeindeschreiber Hermann.Frei bürg. Hans Daniel von Montenach, Statthalter; Peter Reiff, alt-Burgermcister; NiklauS vonMontcnach, alle drei des Täglichen Rathcs, nebst dem Commissär Hermann Christoph Munat.

«. Zwek der Conferenz war die Ausgleichung der zwischen den beiden Städten seit lange hängendenStreitigkeiten. Die Verhandlungen werden mit Begrüßung und mit Zusicherung beharrender guter eid-genössischer, mitbürgcrlicher und brüderlicher Treue und Affectiv» eröffnet. I». Bern verlangt, daß lautVerträgen von 1584 und 1593 Frciburg und Bern gegenseitig ihre Untcrthancn anweisen, wegen ver-weigerter Lehenspflicht, saumseliger Bezahlung der Bodcnziuse, Löber und anderer herrschaftlichen Dienstevor dem Lchcnrichtcr desjenigen Gebietes, dahin die Herrschaftspflichtcn gehörig sind, zu erscheinen undBescheid zu geben. Freiburg will sich aber eine solche der Souveränität widerstreitende Exterritorialität-nicht gefallen lassen, e. In Bezug auf die streitigen Zölle verständigt man sich, daß in den gemeinsamenAemtcrn Murten und Tscherlitz alle obrigkeitlichen Waarcn zollfrei seien, Privaten dagegen ihre Waarenverzollen sollen, daß Bern seinen Zoll im Amte Oron abschaffe, Freiburg seinen Zoll im Amte Rue aufdie alten Ansäze von 1597, 1599, 1605 und 1642 ermäßige, daß der große Zoll, meistens zu Morsce be-zogen und unter dem Namen Ncwiszoll bekannt, nach den alten Zolltafeln hergestellt, die Zollbcständeraber von Bern zur Bescheidenheit bei Eröffnung der Ballen angehalten, auch aus dem Ertrage des Zollsdem Amte Tscherlitz nach älterer Verpflichtung die 1l) Pfund 4 Schilling wieder verabreicht werden sollen.Ferner vereinigt man sich zu dem Antrage, daß den Bürgern Berns von Wein, Leder und andern Waarenzu Freiburg, und den Bürgern Freiburgs im Kaufhause und bei den Thoren zu Bern keine, den beid-seitigen Unterthanen nur die durch die alten Zolltafeln festgcsezten Zölle abgefordert werden dürfen, da-gegen das Brükengeld in Laupen, wie von den Bernern, so auch von den Freiburgern zu entrichten sei;daß auch Freiburg den Zoll zu Stäfis, früher Montbee-Zoll geheißen, von allen Waaren, die über den Seeauf der Seite von Stäfis hinab und nicht auf die Zihl hinunter geführt werden, mögen sie in Stäfisanlanden oder nicht, den herkömmlichen Zoll fordern dürfe, mit Ausnahme der Waaren, welche der StadtBern gehören; daß dagegen Freiburg von den 3900 Lasten Salz, welche jährlich durch St. Croix dahingeliefert werden, ebenfalls keinen Zoll zu entrichten habe. Von Frciburg wird endlich der neu errichteteZoll auf von Bcrnern daselbst erkauftem Käse aufgehoben. «I. Die Lehenbcreinigung von Courtillcsund der Heerschaft Combremont-lc-grand wird fortgcsczt. «?. Bern behauptet, der Pfarrzehntcn zu ChütclSt. Denhs gehöre zu seinem Priorate Lutrach, mit Ausnahme des der Pfarre zugewiesenen Zehntens LaFaholaz, fordert also, daß alle andern Zehntenbesizer ihre dicßfälligcn Rechte documentiren oder ihre An-sprüche aufgeben müssen, und daß dem Pfarrer kein Recht an den Neugereutzehnteu zustehe. Freiburg