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August 1649.
ü e, e )abc und weil in gleicher Weise auch die Advocatie und Schirmpflicht der regierenden Orte ingebe^ werden kenne. Eö wurde daher beschlossen, daß säinmtliche Gesandte sich zum Nuntius be-
seite" ' l'" Rathschlag über die „Abschaffung" der zwei Kapuziner eröffnen, dann aber ihn ersuchenlass > ^^'si^iten zu Ehren, die Wahl und Weihe des Prälaten von Wcttingcn sich gefallen zufal,^"' verstehe, ihm zu vcrdcutcn, daß sie gegen allfälligcs ExccutionSvcr-
nn un um andere Beschwerden nach Rom recurrircn oder in anderer Weise das Nothwendige an-ae n unterdessen zwei Convcntualcn von Wcttingcn kamen und sich erboten, in Ge-
brall t"^ ^sandten dem Nuntius die Privilegien des Gotteshauses vorzuweisen, wurden ihre mitgc-zur und die Schreiben des OrdcnsgencralS und des französischen Gesandten de la Barde
^ Mi genommen, mit der vom Nuntius Tags zuvor erhaltenen Antwort, der Abt müsse seinen Fehlerde/",?""' Dcputirter mit den zwei Convcntualcn nochmals an
Febl abgeordnet; und als der Nuntius erklärte, daß diese Convcntualcn nicht die seien, die den
^ . ä^macht haben, sie daher auch nicht vor sich kommen lassen wollte, als er ferner entgegen den Privi-^guu ,^te, mit einem einzigen Handaufhcbcn könne er sie stürzen, als sie ihn sodann auf den Eindruck,u solches Bc> fahren bei der andern Religion machen werde, und auf die daraus erfolgenden Con-^gueuzi-u hinwiesen und ihn baten, die Religiösen in Wettingcn, die in guter Meinung gehandelt hätten,na/ ^ und alö endlich der Nuntius sich vernehmen ließ, er könnte sich über die Vor-
sein hinwegsezen, aber das sei eine Verleznng des ihm schuldigen Respekts, daß ungeachtet
>cr Inhibition die Bcnediction vorgenommen worden sei, wurde schließlich der Nuntius gebeten, einst-Al">" ^eutoricn zuriikzuhalten, den Conventualen aber der Rath gegeben, den Abt sammt seinen>>I entcn, den Aebtcn voil Muri und Salmanöwhl, zu persönlicher Stellung und Sühne bei dem Nuntiusvermögen. I». Dem gcsammtcn „unkatholischcn Stande" in den III Bünden wird in Erinnerung ge-)t. laut gegebener Zusage die katholischen Mitlandlcutc in ihrer Religionsübung nicht zu hindern,s Capuzinci iir Bivio iit ihrem Posscß nicht zu stören. Auch dein Ambassador Casati wird
^ e Geschäft empfohlen, dem Bischof von Chur aufmunternde Mitthcilung gemacht, der Nuntius umZ für die Kapuziner in Bivio und Bcllcnz ersucht, r. (S. u. deutsche Bogtcicn übcrh.). «> il. «?.u. Ficiämtcr). f. Bon dem Oberst und Stadthauptmann wie auch Burgermeister und Rath von^ lauz wird pueern durch Erpressen benachrichtigt, daß die französischen Plenipotcntiare in NürnbergFlonkleich statt der Festung Frankcnthal die Stadt Coustanz ciuräumeir wollen und daß derauzonschc Gesandte de la Barde so wie die lezte in Baden versammelt gewesene Tagsazung damit ein-Ntaudeu sei. Ks wird hierauf erwidert, daß davon zu Baden gar nicht gesprochen worden sei, zugleich. Ferdinand geschrieben, daß er solche Acnderuug nicht zugeben möchte; ferner wird der
^uzöiiichc Gesandte ersucht, Auskunft zu geben, ob es sich um so etwas handle, und allem entgegen zuvu, was der Wohlfahrt der Eidgenossenschaft nachthcilig sein möchte; endlich wird auch Zürich ange-
was mail dort von der Sache wisse, x. (S. u. Baden).
z, Ma» sehe auch in, Abschnitte Hcrrschaflsangclcgcnhciien:
N i> ^ llkiii. it'ogteieu ülierh. ?. Art. l li. tticligiens- und <6iaubcn»snchen zc.
> Ul Art. 296. ^kirchliche» und <aiaubeii»snchcn.
^ ^ler. »I. Art. t6. vchensachcn, Zehnte» zc. «. Art. IIa. Abzug.