IX
katholischen den allgemeinen Verhandlungen unmittelbar folgen ließen und sie von diesen nurdurch die Bemerkung „besondere Verhandlungen der katholischen Orte" trennten. Mit Rük-ficht auf diese besondern katholischen Verhandlungen sahen wir uns veranlaßt, der Arbeitdie im Staatsarchiv Lucern befindliche Abschiedesammlung zu Grunde zu legen, der indeß auchihrer Reichhaltigkeit und der trefflichen Ordnung wegen dieser Vorzug gebührt. — Es istselbstverständlich, daß die Orte in der Regel nur an denjenigen Verhandlungen Theil nahmen,bei denen sie interessirt waren, daß z. B. bei den Angelegenheiten der gemeinsamen Vogteiendie nicht mitregierenden Orte von den daherigen Berathnngen ausgeschlossen waren; wo Ab-weichungen von dieser Regel stattfanden, haben wir es allemal bemerklich gemacht. Daß überdie gleiche Tagleistung die verschiedeneu Abschiedsexemplare nicht gleichviel enthalten, ist ausdem angegebenen Grunde leicht begreiflich Wir unterließen daher nie, neben dem in ersterLinie bennzten Exemplar auch alle andern zu durchgehen, um allfällig sich ergebende Ergänz-ungen an gehöriger Stelle einzuschalten. — Neben den eigentlichen Abschieden, die in den be-treffenden Kantons, und Stadtarchiven in besoudern, zum Theil umfangreichen und durchgehendSwohlgeordneten und gut conservirten Sammlungen aufbewahrt werden, ließen wir es uns an-gelegen sein, auch anderweitiges Material, wo es zur Ergänzung von Abschieden oder Be-leuchtung einzelner Begebenheiten dienlich war, zu verwerthen, was um so mehr Billigungfinden dürfte, als gerade über die wichtigsten Ereignisse aus leicht erklärlichen Gründen dieAbschiede den wünschbaren Aufschluß für deren richtiges Verständniß nicht gewähren. Wir ver-weisen dießfalls auf den Bauernaufstand von 1653 und den Bürgerkrieg von 1656. Um in-dessen den Abschiedetext nicht allzu sehr mit Zusäzeu und Bemerkungen zu unterbrechen, ent-schlossen wir uns, solche nicht eigentlich zu den Abschieden gehörenden Actenstüke und Notizenin einem besondern Anhang folgen zu lassen, wobei wir dann, nachdem diese Manier einmalangenommen war, auch einzelne wirkliche Abschiedsbestandtheile dahin wiesen, lediglich aus Rük-ficht auf die Oekonomie des Werkes, jedoch geschah es nie ohne an betreffender Stelle auf denAnhang zu verweisen. — Im Allgemeinen waren wir bestrebt, die Abschiede so wiederzugeben,daß sie ein möglichst wahrheitsgetreues Bild der Verhandlungen gewähren, wie sie einem inden Originalnbschieden entgegentreten. Von diesem Bestreben ausgehend erschienen uns selbstdie allerunbedeutendsten Perhandlungsgegenstände, die an sich nicht das mindeste Interesse dar-bieten, wichtig genug, um ihnen, wenn auch in möglichst kurzer Fassung, Plaz in dem Werke