VII
Sinn daraus zu entnehmen. Wo aber die Bedeutung eines Ausdrukes oder einer Redeweiseverschiedene Auslegung zuließ, zogen wir vor, dieselben in den eigenen Worten des Originalswiederzugeben, was immer aus den beigesezten Anführungszeichen ersichtlich ist. Große Schmie-rigkeit verursachte auch die richtige Lesuyg der Eigennamen, sowohl Personen- als Ortsnamen,da in dieser Beziehung von Seiten der Protokollführer und Abschreiber mit wirklich unver-antwortlicher Leichtfertigkeit verfahren wurde. Es gilt das nicht nur von den in den Ab-schiedsverhandlungen und den zudienenden Beilagen sehr häufig vorkommenden Eigennamen,sondern auch hinsichtlich der Namen der Tagsazungsgesaudten, Landvögte, Landschreiber u. s. w.Um auch in dieser Richtung möglichste Correklheit zu erzielen, waren wir nach Kräften bestrebt,die so arg verunstalteten Namen durch Bergleichung der verschiedeneu Abschiedsexemplare undan der Hand anderweitiger Hilfsmittel (mit Hochschäzung nennen wir dießfalls Leu'sLexikon, das uns auch in vielen andern Beziehungen wesentliche Dienste leistete, obschones nur mit Vorsicht beuuzt werden darf) wieder herzustellen. An dieser Stelle wird bemerkt,daß in Hinsicht auf die Schreibweise der vorkommenden einheimischen Ortsnamen wir unsan den topographischen Atlas der Schweiz hielten. — Zu dem Abschiedetext gehören vielfach,namentlich bei den Abschieden über gemeineidgenössische Tagsazungen, zahlreiche Beilagen, wieZuschriften, Memoriale, Vorträge fremder Gesandten, Gutachten u. s. w., die ebenfalls bei derBearbeitung berüksichtigt und vcrwerthct werden mußten, da sie als Bcstandtheile der Abschiedein den betreffenden Paragraphen gerufen werden. Hier trat gar oft der Fall ein, daß solcheBeilagen dem der Bcarbeitnng zu Grunde gelegten Exemplar fehlten und aus andern ergänztwerden mußten, mitunter aber auch, daß sie nirgends erhältlich waren, so daß dann in denbetreffenden Verhandlungen die dahcrigen Lüken nicht ausgefüllt werden konnten. SolcheLüken finden sich auch aus andern Gründen in den Abschieden. Manchmal nämlich wurdendie Verhandlungen über gewisse Gegenstände im Abschied nur in der Weise vermerkt, daß esdarin heißt: „über das, was (der Gegenstand wird genannt) verhandelt worden ist, werdendie Gesandten mündlich zu referiren wissen", ohne daß man darüber Weiteres erfährt. Sodannist zu merken, daß nicht alle Verhandlungsgegenstände Bcstandtheile des Abschieds wurden.Es ergibt sich das am unzweifelhaftesten aus der Bergleichung der über die zu Baden ge-haltenen gemeincidgenössischcn Tagsazungen vom dortigen eidgenössischen Landschrciber geführtenProtokolle, in welchen die Behandlungen Tag für Tag aufgezeichnet sind, mit den aus diesen