Utznach und Gaster. 1590. 1591. 1592. 1781
instand zwischen Schwyz und Glarus wegen des Landvogts, wird nach Anhörung beider Parteien der Antrag^stellt, sie sollen aus den übrigen Orten gleiche Zusäze ernennen und durch dieselben eine Vereinbarung zulande bringen lassen. (S. Absch. 144. o). — 9. An Schwyz wird geschrieben, es möchte einmal den Land-et aufreiten lassen, damit Appellationen und andere Hangenden Geschäfte erledigt werden können, beiderarteten Rechte unbeschadet; wolle Schwyz dazu nicht einwilligen, so soll es Glarus beförderlichst einen TagArmäß dn Bünde ansezen. (S. Absch. 149. k). — 19. Verhandlungen der Orte Zürich, Schwyz und Glarus^ Verkehrsverhältnisse (Schifffahrt) auf dem Obersee. (S. Absch. 153. n- i).
1591.
^rt. 11. Die Angelegenheit wegen Besezung der Vogtei durch einen neugläubigen Landvogt wird aber-^ verhandelt. Nach Anhörung der Parteien und Vornahme der Mediationsartikel, welche die vier Orte/Mi, Uri, Unterwalden und Zug zu Einsiedeln vorgeschlagen haben, wollen die vier Städte, weil es Reli-^"ssachen betreffe, dieser sich nichts annehmen und die sieben Orte darin handeln lassen; auf die Bitte derMische Orte aber werden schließlich von allen eilf Orlen Vergleichsartikel entworfen und den beiden^Meiei, in den Abschied gegeben. (S. Absch. 163. a). — 12. Ansuchen an Schwyz, die von GlaruS bereit»^nominellen Artikel der eilf Orte ebenfalls anzunehmen. (S. Absch. 168. a). — 13. Hans Bavier, alt-^^Meister zu Chur, führt Beschwerde vor den Gesandten der fünf Orte Zürich, Lucern, Uri, UnterwaldenZug, daß Schwyz und Glarus sich beigehen lassen, bündnerischen Kaufleuten ihr Korn zu Wesen weg-^Men zu lassen. (S. Ibiä. e). — 14. Schwyz und Glarus haben sich bezüglich ihrer Anstände wegen der^gtei Windegg, Gaster und Gams verständigt, danken den Eidgenossen für ihre daherigen Bemühungen undAufrichtung der Briefe. Es wird nun verfügt, der Landschreiber zu Baden soll die Briefe auS-'Sen, Schwyz und Glarus sollen ihre Landessiegel für sich und ihre Nachkommen daran hängen und zui. .er Bekräftigung soll der Landvogt zu Baden im Namen der eilf übrigen Orte die Urkunde ebenfallssick^"' Ausfertigung, gleichlautend mit den am 20. Januar vorgelegten gütlichen Artikeln, befindet
Glarner Abschiedsexemplar). Absch. 178. uu.
1592.
des ^ Spitalmeister des Gotteshauses zu St. Anton, Ulrich Zimmermann, werden bezüglich
und der Entlassung einiger Diensten Aufträge ertheilt. Absch. 191. a. — 16. Von jeher ist esdm daß der Spitalmeister ein Pferd gehalten hat. Da er gegenwärtig ein zu junges hält, soll er
^ ^lsthun ,,nd ein zuverlässiges anschaffen, dessen sich der Pfarrer oder andere Priester beim Versehenhl. Sacrament bedienen können. Ibiä. d. — 17. Weil von den gemeinen Diensten die Güter nichtjv k ^ werden, wird dem Spitalmeister anbefohlen, genau über Alles zu wachen und gute Ordnung
^ des Gotteshauses Nuzen gefördert und Schaden abgewendet werde. UM. c. — 18. Dem
^ahrknccht) des Gotteshauses, dem bisher, wenn er mit dem Zug auf den Tagwen gefahren ist, 8Psrji ^ worden sind, soll in Zukunft I Franken bezahlt werden. Ibiä. ä. — 19. Wenn Konrad, der
^ schuldige Geld erlegt, soll der Spitalmeister dasselbe für das Gotteshaus an Zins legen.^ ^ 29. Die Amtleute, nämlich der Ammann, der Untervogt und der Schreiber sollen darüber wachen,Ordnung gehalten werde. Wenn Jemand gegen einen oder mehrere Artikel sich verfehlt, soll eS dem