1782
Utznach und Gaster. 1592. 1593. 1594. 1595. 1596.
Landvogt angezeigt werden, damit er nach Gebühr in der Sache handle. Ibid. f. — 21. Schwyz und Glar^rechtfertigen sich gegen die Klagen der III Bünde wegen Verkehrshemmnngen zu Wesen w. (S. Absch.a—g). — 22. Glarus verlangt, daß man die von den eitf Orten ans lezter Jahrrechnung errichtetenzu Ausgleichung seines Auslandes init Schwyz geyau so ausfertige, wie sie beschlossen worden, und daßdie von Schwyz begehrte Abänderung eines Punktes nicht zugebe. Nach Anhörung der Erwiderung ^Schwyz und der Verantwortung des Landammanns Tschudi, wird der Handel in den Abschied genonwie"-Absch. 195. b. — 23. Die III Bünde beschweren sich über verweigerten Durchlaß ihres Korns zu Wes^(S. Ibid. I). — 24. Der Anstand zwischen Schwyz und Glarus wegen der Vogtei Windegg und Gaster koi»>"abermals zur Sprache, wobei Schwyz erklärt, daß es den darüber aufgestellten Vergleich halte» werde a»ohne dießfallsige Briefe. Diese Erklärung wird Schwyz verdankt, mit der Bitte, auch die Briefe gleichterrichten zu lassen, damit beide Theile sich daran zu halten wissen. (S. Absch. 210. it. — 25. Auf ^Reklamation von Glarus wird an Schwyz geschrieben, es möchte den Eidgenossen zu Gefallen die Briefe iibe"den beiderseits angenommenen Vertrag aufrichten lassen, damit künftige Anstände vermieden bleiben. Ab>220. k.
1593.
Art. 26. Auf daS von GlaruS gestellte Begehren, es möchten nunmehr die Briefe über den beidesangenommenen Vergleich in Betreff der Vogtei Windegg und Gaster aufgestellt werden, wird Schwyz e"s"die Angelegenheit zu befördern. (S. Absch. 235. I).
1594.
Art. 27. Abermaliger Anzug von Seite Glarus' wegen Aufrichtung der Briefe. (S. Absch. 254- t)>^28. Auf Ansuchen von Glarus wird Schwyz ersucht, den Vertragsbrief, weil der Vertrag beidseitiggenommen sei, endlich aufrichten zu helfen. (S. Absch. 262. k).
1595.
Art. 29. Schwyz hat die Briefe über den Vergleich wegen Gaster noch immer nicht aufrichte» "(S. Absch. 277. I). — 39. Klagen der Bündner und Anderer wegen Erhöhung der Zölle und Weglb ^(S. Ibid. I). - 31. Klagen wegen Verkehrshemmungen. (S. Absch. 278. a— k). — 32. Die Verzogt ^in Betreff Errichtung der Briefe über die Übereinkunft mit Glarus ab Seiten von Schwyz kommt aberzur Verhandlung. (S. Absch. 283. Z).
1596.
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Art. 33. Schwyz wird abermals ersucht, die bewußten Briefe aufrichten zu lassen oder dann z' swarum es die Artikel nicht annehmen wolle. (S. Absch. 296. m). — 34. Maßregeln gegen den M(S. Absch. 320).