Lauis. 1569
M zwölf Jahre jährlich 300 Kronen angewiesen haben n»d nnn uin die Bewilligung eintommen, so soll sichjedes der VIl katholischen Orte beförderlichst darüber entschließen. Absch. 900. e. — 374. (1015). Auf künftigeAcholische Tagleistung soll sich jedes Ort über den projectirtcn Klosterbau zu Laüis, den man aus dem Spital-A't herstellen möchte, erklären. Absch. 903. ä. — 375. (1616). Dem Spital wird die Bewilligung ertheilt,^ dem leztjährigen Vorschuß der Spitalrechnnng an den Bau eines Klosters 300 Kronen zu vergaben. Dievon Bern, Glarus, Basel und Schaffhausen protestiren dagegen und nehmen es wieder in denAbsch. 925. ti.
14. Bischof von Como.
n. Bischöfliche Lehen und Einkünfte.
Art. 376. (1589). Gabriel Morosini klagt in seinem und seiner Brüder Namen, der Bischof von Comok ihrem seligen Vater, Peter Morosini, ans neun Jahre das Lehen verliehen, des Bisthums Einkünfte. ganzen Landschaft Lauis gegen eine jährliche Summe einzuziehen, worüber zu Como am 7. März 1586" ^ehenbrief aufgerichtet worden sei; eine besiegelte Bestätigung des Lehens habe er später von den Orten^gewirkt; nun aber wolle der neue Bischof den Lehenbrief brechen, indem er die Communen dazu anhalten. die Lehen gesöndert von ihm zu empfangen, was eine Neuerung und ihnen von großem Schaden wäre;sti»^ ^ Hülfe- Nach Verhörung des Lehenbriefs und dessen Bestätigung wird ein-
. 'b>g erkannt, der jeweilige Landvogt soll die Morvsini bei ihrem Lehenbrief schüzcn; Communen oder Per^Ve welche die Morosini gänzlich oder theilweise von ihrem Lehen zu verdrängen suchen würden, sollen zurMtung der Kosten und des Schadens und zu 100 Kronen Buße verfallen sein; da indeß dem Vernehmenhich ^ lNesandten zu Baden einen sachbezüglichen Vortrag der bischöflichen Anwälte in den Abschied genommen^ so wird der gegenwärtige Anzug ebenfalls in den Abschied genommen. Absch. 100. d. — 377. (1589).
^"dvogt berichtet, er habe nach dem Ableben des Bischofs von Como verboten, an den neuen Bischofb>sh/ ^ ^ Landschaft Lauis zu verabfolgen, weil er sich geweigert habe, ihm die vorgeschriebene undy>st "bliche Verehrung zu geben, auch könne er beweisen, daß der vorige Bischof troz seiner Weigerungde» Landvogt über diese Verehrung sich habe abfinden müssen; er habe sich für verpflichtet gehalten, da-bich ' ' ö" machen, weil es der Eidgenossen Freiheiten und altes Herkommen betreffe, und bitte, ihnEitzen. Der Handel wird in den Abschied genommen, weil die Gesandten in Baden des Bischofs^N'fMs j„ he,, Abschied genommen haben. Ikill. n. — 378. (1589). Beschwerde des Bischofs von^ite„ ^ ^ Landvogt beim Bezug seiner ans der Landschaft Lauis fließenden Einkünfte Schwierig-mache - Rechtfertigung des Landvogts gegen allfällige Anschuldigungen des bischöflichen Gesandten. (S.
101 v " " " > " ...... ...
^te» ' (1589). Die auf der Jahrrechnung zu Lauis versammelten Gesandten von zehn
»», Zuschrift vom 20. Juli das Ansuchen, die Eidgenossen möchten, wenn der Bischof von Como
svllfx - ^'"'"ug der Lehen und um Bezug seiner auf der Landschaft Lauis besizenden Einkünfte einkommenschied' ^ nichts entscheiden, bis sie darüber einen erläuternden Bericht erhalten haben. Wird in denherr,,^»^"°"""en. ^
^vfli^ Umbringen, seit einiger Zeit unterstehen sich Einige, die in der Landschaft Lauis gelegenen
^"ge„ ^ " ^uunlehengüter ihm zu entziehen, indem sie theils die Lehen nicht nach ordentlichem Brauch ein-rollen, theils sie durch Testamente ihren Töchtern vermachen, was beides wider das Lehenrecht sei.
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