1568
Lauis.
hatte der Papst die Bewilligung ertheilt, die zwei Propsteien St. Anton und Torello nach Absterben derPröpste in ein Collegium umzuwandeln und den Vätern della Somasca zu übergeben. Da nun aber die!"Väter sich bisher nicht entschließen konnten, den Anfang mit der Anstellung einiger Lehrer aus den Einkünfte"der erledigten Propstei St. Anton zu machen, bis auch die andere erledigt sei, so wird dem Landschrei^aufgetragen, die Einkünfte der erster« zu verwalten und dann unter Mitwirkung des Landvogts beimund einigen der einflußreichsten Cardinäle sich dahin zu verwenden, daß diese zwei Propsteien einstweilen >»"mand Andern, verliehen und daß die Canonicate zu Riva und Novazzano, die keiner Residenz unterworst"sind, bei ihrer Erledigung dem Collegium zugeeignet werden, bis das jährliche Einkommen auf 1000 Kro»""angewachsen sei; inzwischen sollen der Landvogt und Landschreiber einen Lehrer anstellen und die Einkünfte a"den Bau und andere nothwendigen Sachen verwenden. — Wird zur Bestätigung in den Abschied genoi»>»""'Absch. 531. k. - 365. (1605). An den Papst wird ein Schreiben erlassen, damit endlich einmal die Propstzu St. Anton durch die Väter della Somasca zu einer Schule umgewandelt werde, und, weil die Bemühungdes in Rom befindlichen Gesandten, Jakob Sonncuberg von Lucern, bisher ohne Erfolg geblieben sind,der Nuntius ersucht, sich der Sache kräftig anzunehmen. Absch. 566. A. — 366. (1608). Die Gesandte»evangelischen Orte sollen an ihre Obern bringen, wie die übrigen Orte zwei Propsteien allhier zu LauisErrichtung einer Somasker Schule zu verwenden vorhaben, und daß einige Orte, weil die Einkünfte zie»>'gering und vorerst noch eine bequeme Wohnung zu erbauen nöthig ist, bereits einen namhaften Beitragerboten haben, in der Meinung, daß auch die evangelischen Orte gebührende Handreichung thun werde», ^diese Schnle auch ihrer Jugend zur Übung in den freien Künsten und zu Erlernung der wälschen SP"" ^zu Gut kommen werde. Absch. 658. n. — 367. (1614). Die beiden Propsteien Torello und St. Antonder Aufrichtung einer Schule warten und dann derselben zudiene»; inzwischen sollen „widrige" Practike» "Werbungen abgewendet werden. Absch. 850.
d. St. Franciscus. .
Art. 368. (1601). Mit Stimmenmehrheit werden den Vätern zu St. Franciscus in Lauis a»Kir chenbau 144 Kronen verehrt, die aus dem Zoll bezahlt werden sollen. Die Gesandten von Z'^.»Schaffhausen, weil darüber nicht instruirt, nehme» es in den Abschied. Absch. 432. i. — 369. (1605). ^Gesuch der Väter des Gotteshauses St. Franciscus um eine Beisteuer an den Bau ihrer Kirche wird >" ^Abschied genommen. Absch. 566. e. — 376. (1617). Den Franciscanern zu Lauis werden an diewelche sie in-die durch gutherzige Unterstüzung erbaute neue Kirche anzuschaffen wünschen, von jede»'10 Kronen zugesichert. Absch. 954. e.
o. St. Laurenz.
<S. auch Bischof von Como), j>I
Art. 371. (1597). Dem Landammann Bcroldinger wird ein Schreiben an den Bischof vonBetreff der Chorherren zu St. Laurenz zu Lauis bewilligt. Absch. 325. I. — 372. (1609). Das <5^"^' Räthe zu Lauis um eine Fürschrift der katholischen Orte an den Papst wegen eines die Stift und
St. Laurenz betreffenden Spans, damit er dem Nuntius anbefehle, sobald als möglich einen Spruchlassen, wird in den Abschied genommen. Absch. 689. A.
ä. Errichtung eines Frauenklosters. .hl?
Art. 373. (1615). Da die Bürgerschaft zu Lauis ein Frauenkloster zu bauen beabsichtigt, dal"'' ^Töchter auch Gelegenheit haben, im geistlichen Stand Gott zu dienen, und sie dazu ans den Spitalei"'