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u«d das Placet ausgebracht habe; diese seien aber alle aufgehoben und es sei der Rechtsspan von Neuein anernannte Nichter vom Papst übertragen worden, da die VII katholischen Orte eine Schule aus der^vpstej errichten wollen und ihn damit beauftragt haben; er hoffe nun, davon nicht verdrängt zu werden,uf dieses wird erkannt und gesprochen, man lasse es bei den neuesten Abschieden der VII katholischen Orte^bleiben; demnach soll Priester Lanzelottns diesem beförderlichst nachkommen. Weil aber der bisherige Propst,^vhann Maria Castagna, ohne Wissen seiner Gegenpartei „in Tütschlandt gefaren", so wird dieses aä reke-genommen. Absch. 137. n. — 359. (1591). In Betreff des vom Bischof von Como an Uri erlassenenReibens, belangend die Propstei St. Anton, wird beschlossen, dem Bischof für sein freundliches Anerbietendanken und ihm, was den Vicar anbelangt, zu willfahren. Absch. 177. k. — 369. (1594). Johann Anton^vvio und Johann Maria Castorio eröffnen im Namen der Landschaft, vor einigen Jahren sei von dengierenden Orten beschlossen worden, die Einkünfte der Propstei St. Anton zu einer Schule zu verwenden;»UN aber die Landschaft und besonders der Fleken Lauis „ mit einer hübschen Anzahl Jugend von Gott
i" sei und die genannte Propstei nicht mehr als einen Schulmeister erhalten könne, bevor sie von einigen^ ihr lastenden Beschwerden gelediget sei, für die zahlreiche Jugend aber nur ein Schulmeister zu wenigda ferner die Propstei Torello über kurz oder lang ledig werde, so bitten sie ganz unterthänig, auch dieseH Ableben des gegenwärtigen Propstes der andern Propstei zu incorporiren, indem alsdann aus den Ein-^ sie» beider eine vollkommene Schule errichtet werden könnte, welche auch Jünglingen aus den Orten^Zenheit böte, die (italienische) Sprache und Latein daselbst zu erlernen; sie erbieten sich, dem regierenden" Vogt bei Erledigung der Propstei seine billige Verehrung zu geben, und bitten, man möchte den Land-k'der bevollmächtigen, an den Papst und anderstwohin um Bewilligung dieser Application zu schreiben. —^ Gesuch wird aä instruvnÄum genommen. Absch. 2l>1. I. — 361. (1598). Dein Nuntius wird auf die^.^ilung, daß der Papst seine Einwilligung zur Jncorporation der beiden Propsteien zu Lauis behufsAchtung einer guten Schule ertheile, für seine guten Dienste in dieser Sache gedankt. Daneben werden^^^iben nach Rom und Como erlassen und dem Landschreiber aufgetragen, der Sache nachznsezen, damit^Ms komme. (S. Absch. 353. y.). — 362. (1600). Vor einigen Jahren war von den VII katholischen^beschlösse,, worden, aus den Einkünften der Propsteien St. Anton und Torello eine Schule zu errichten.
^ o Man den Landschreiber beauftragt hatte, die daherigen Unterhandlungen beim Papst zu übernehmen.^ ""» derselbe die Bezahlung seiner hiebei gehabten Auslagen nicht erhalten kann, indem die Freidörfer,gen ^ Landschaft abgesöndert, davon befreit zu sein prätendiren, so wird seine Beschwerde in den Abschied
363- (1603). Da die Propstei zu St. Anton, welche nebst der Propstei Torellodie G Östlicher Bulle in eine Schule umgewandelt werden soll, erlediget ist und die Väter della Somasca^Ne» ""^^iten sgr Schule als unzwekmäßig erklären, so wird dem Landschreiber von den katholischen^ Einkünfte dieser Propstei einzuziehen, gute Rechnung darüber zu führen und inzwischen^fc»° ^^"it versehen zu lassen, dann vom Papst die Bewilligung auszuwirken, das Propsteihaus ver-Erlös an den Ankauf eines geeigneter» Hauses verwenden zu dürfen; man hofft, aus den^ Propstei ,„,d e,„er Beisteuer von 50 Kronen von jedem der VII katholischen Orte und einembea»s,,. ^ ^"bschaft die Schule zu Stande bringen zu können. Der Landschreiber wird in'sgeheimjl» ^ bas gut gelegene Haus des verstorbenen Statthalters Peter Gorini für sich anzukaufen. — WirdErdaurung in den Abschied genommen. Absch. 502. i. — 364. (1604). Schon vor einigen Jahren