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Lauis.
halten. Derselbe wird zugleich zuin Schaffner und Verwalter bis auf weitere Erkannlniß erwählt und bca»I'tragt, für gehörigen Unterhalt und Bekleidung des alten verstoßenen Propsts zu sorgen. Absch. 18. m. "348. (1587). Die V katholischen Orte fänden wünscheuswerth, daß die beiden Propsteien St. Anton »ndTorello zu Lauis, die nicht sonderlich viel ertragen, der Gesellschaft Jesu übergeben würde». Schultheiß Fleke"-stein von Luccru nimmt diesen Antrag in den Abschied, damit durch den Nuntius beim Papste die Bewilligungdazu ausgewirkt werde. Mit dem Nuntius soll unterhandelt werden, damit die 100 Kronen, welche der Car'dinal von Coino aus den Einkünften der Propstei Torello bisher bezogen hat, lezterer wieder zugewendetwerden. Absch. 19. t. — 34V. (1588). An den Landvogt wird wegen des Propsts zu St. Anton geschrieben«Absch. 53. I. — 350. (1588). Laudammann Abyberg läßt einen Abschied in Betreff der Propstei Tore^verlesen. Absch. 54. 2. — 351. (1588). Abgeordnete der Landschaft melden, daß der Ordensgeneral dwJesuiten zu Rom nur dann seine Zustimmung zur Errichtung eines Jesuitencollegiums aus den PropstesSt. Anton und Torello geben werde, wenn vier und zwanzig Priester darauf erhalten werden können? ^ihnen dieses aber nicht möglich, die Schule hingegen höchst nothwendig sei, so möchte man ihnen behülst^sein, indem sich wohl geschikte Priester finden werden, die aus den Einkünften Gottesdienst und Schulesehen könnten. Schultheiß Pfyffer wird beauftragt, beim Nuntius sich zu verwenden, daß dort eine Sch"errichtet werde. Absch. 78. I. — 352. (1589). Die Gesandten wissen ihren Obrigkeiten zu berichten, was ^Landschreiber von Beroldingen in Betreff des Klosters St. Anton vorgebracht hat. Absch. 85. l. — 353. (15^/'Da der neue Propst zu Lauis, Aurel Poccobello, Einsezung in seine Rechte begehrt, so soll den Boten "Adie ennetbirgischen Jahrrechnnngen Vollmacht darüber mitgegeben werden. Absch. 99. 1. — 354. (1589). ^Meldung des Gesandten von Zürich, daß sein Bruder Hans Heinrich Schmid, gewesener Landvogt zu Law'auf lezter Jahrrechnung eine Erkanntniß ausgebracht habe, gemäß welcher der neue Propst zu St. Anw"^'Aurelio Poccobello, ihm eine billige Verehrung verabfolgen müsse, und seine Bitte, denselben dabei zu schilpwird in den Abschied genommen. Da indeß beide Pröpste noch im Streit sind und beide der Propstei E'"kommen nuzen, wird dem Landschreiber anbefohlen, bis auf weitern Bescheid diese Einkünfte zu Handc" ^ziehen, auch sollen die Orte beförderlich schriftlichen Bescheid schiken, welcher von beiden Propst sein IAbsch. 100. 0. — 355. (1589). Weil man gesonnen ist, aus der Propstei zu St. Anton eine Schule °d„Scholasticary" zu machen, den Reichen und Armen zum Nuzen, so wird verordnet, daß jeder der be>Pröpste vom Bischof von Como examinirt und den Orten mitgetheilt werden solle, welcher der taugliche^ ^und daß inzwischen der Landschreiber die Kirchen in Dach und Gemach und auch den Gottesdienst aus ^Propstei Einkünften zu erhalten habe. Idill. p. — 35k. (1589). Auf künftigen Tag zu Baden solle" ^Gesandten instruirt werden betreffs Einsezung des Aurelius Poccobollo auf die Propstei bei St. Anw" ^Lauis. (S- Absch. 104. e.). — 357. (1589). Der Landvogt soll die Anstände zwischen Alfons Turcone^Como und Andreas de Domomagna wegen der Propstei zu Lauis zu berichtigen suchen und allfälligenin dieser Sache bestrafen. Überdieß wird ein Bericht des Sekelmeisters Beßler von Uri, betreffend den ^Poccobollo, vorgelegt. Absch. 117. f. — 358. (1590). Die beiden Prätendenten auf die Propstei zu St-A" ^Aurelius Poccobello und Lauzelottus Robianus, beide von Lauis, werden vorgeladen. Der ersteresei der wahre Propst sowohl kraft verschiedener Urtheile des Papstes und der für diese SacheRichter, als vermöge des Placets und Possesses, die ihm durch Landvogt Hünerwadel ertheilt worden,erwartet, dabei geschirmt zu werden. Der andere entgegnet, es möge wohl sein, daß Poccobello etliche^