Lauis.
1565
°">er jährlichen Pension von 100 Kronen (zu 10 Giuli) zn Händen eines seiner Hofherren; nun seien aber^ Pfründen hierseits nicht so dotirt, um so schwere Pensionen davon bezahlen zu können, zudem sei vor wenigwahren von diesem Cardinal eine gleiche Pension auf die Propstei Torello gelegt, vom Papst aber aufgehobenforden. Der Anzug wird nä instruemlum genommen. Absch. 306. ll. — 342. (1596). Der Landvogt begehrt"ih in Betreff Bestrafung fehlbarer Geistlicher, wovon dem Nuntius Mittheilnng gemacht wird. Fernerer an, daß der mayländische Commissär tvegen der Pest ein Thor an der Treisbrüke errichtet habe,wird in den Abschied genommen. Absch. 315. 1. — 343. (1596). Schwyz macht Anzeige, daß der^udvogt einen Priester wegen versuchter Nothzncht bestraft, der Erzpriester aber bei Androhung des BannesPriester verboten habe, sich der weltlichen Strafe zu unterziehen. Ferner berichtet es, die llnterthanen zuW beschweren sich über Errichtung eines Thors an der Brüke an der Stelle des bisherigen Gatters, indem"un nicht mehr frei zu ihren jenseits gelegenen Gütern gelangen können. Es wird nun an den Landvogtschrieben, er soll über den ersten Fall genauen Untersuch anstellen und den Priester nach Verdienen bestrafen;
e dann die geistliche Obrigkeit denselben auch noch bestrafen, so sei es ihr unbenommen; in Betreff des"udern Punktes soll er dem Commissär an der Tresa nicht gestatten, das Thor zu erstellen; sollte derselbe esthun wollen, so soll er es berichten. Absch. 316. e. — 344. (1597). Gemäß Abschied zu Baden wird^ Pfarrer von „Cadtme" (Cademario?) wegen versuchter Nothzncht zur Verantwortung gezogen. Nun läßt^urch se^en Fürsprecher vorbringen, daß er seine Unschuld genügend beweisen könnte, wenn ihm die geistlicheWeit es gestatten würde. Der Bischof von Como, davon in Kenntniß gesezt, erwidert, er allein habe das> die Geistlichen zu strafen. Da aber dieses wider der Eidgenossen Freiheiten und altes Herkommen. so wird der Handel einstweilen eingestellt und nll instruenäuin genommen. Absch. 333. c. — 345.U>»ll Landvogt berichtet über das üppige Leben der Priester und daß sie sich von den Landvögten nicht
strafen lassen, sondern sich auf den Bischof von Como berufen, welcher aber Alles hingehen lasse, so
Untersuchungen keine Hülfe habe, indem seinen Beamten mit dem Bann gedroht worden; in kurzer!v»n ^ Personen ermordet worden, und auch er mit seinen Beamten sei nicht ganz sicher; das
daß ^ Prgerniß nur noch größer werde. Zugleich meldet er, seine Einkünfte leiden nicht geringen Schaden,it sei
^gte^ ^°^utheils daher, weil ihm die Gesandten auf der Jahrrechnung nicht beigestanden und die aufer-^isse' nachgelassen haben; kurz es sei eine solche Verwirrung eingetreten, daß der Landvogt nicht
e„n ' ^ ^ ^ ö" verhalten habe. Der Antrag für Vornahme einer durchgreifenden Verbesserung in den^wgjschx,, Herrschaften wird in den Abschied genommen. Absch. 636. b.
13. Stifte und Klöster zu Lauis.
a. Propsteien St. Anton und Torello.
(S. auch Unterrichtswesen).
Und (1587). Mit dem Nuntius wird Rüksprache genommen in Betreff der Propsteien zn Lauis
^ein ^ eines Jesuitencollegiums daselbst. Landammann Tanner von Uri dringt auf Abordnung vonnach Rom, damit die Propstei von der auf ihr lastenden Pension befreit werde. Absch. 10. d. ^Achten ^ gefunden hat, daß die Propstei zu St. Antonio zu Lauis wegen Abwesenheit desehrh ' Papstes sehr in Abgang gekommen ist, so wird dem Landschreiber anbefohlen, diese Kirche durch einenPriester versehen zu lassen und in Bau, Dach und Gemach aus der Propstei Einkünften zu unter-