LauiS.
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geschehen; bezüglich des Geldes, das er der Rinaldi wegen den Gesandten zu Bellenz gegeben, verhalte sich^ Sache so: Die Rinaldi haben ihm durch seinen Diener drei Säke mit Geld überschikt, um sie den drei^sandten von Lucern, Schwyz und Glarus einzuhändigen; er habe diesen dann nach Beendigung der Ver>Handlungen zu Luggarus das Geld ungezählt zugestellt, worüber sie sich nicht wenig verwundert haben, das
aber mit Ehren wohl haben annehmen dürfen; zudem habe er sich des Luggarnerhandels weder wenig^ch viel angenommen und glaube somit sich genügend verantwortet zu haben. Der abgehende Landvogt Auf-^Ulaner bestätigt, daß Brocco bezüglich des Koller auf seinen Befehl gehandelt habe; Ähnliches sei übrigensV" unter frühern Landvögten geschehen und gutgeheißen worden, sonst würde er es auch nicht gewagt haben,avdschrxjher von Beroldingen vertheidigt seinen verstorbenen Vetter, Lorenz von Beroldingen, daß der unter"sin Verwaltung vorgekommene Fall mit dem von Brocco verantworteten sich nicht vergleichen lasse. —Kölbingens Verantwortung wird für genügend erklärt, dagegen wird der Beschluß zu Baden gegen Statt-Brocco in Kraft belassen, seine Verantwortung indeß in den Abschied genommen. Ikiä. k. — 58. (1598).Betreff der Statthalter zu Lauis, welche mit großen Summen ihre Ernennung zu erkaufen Pflegen, wird'Vossen, es dürfe kein Landvogt von einem Statthalter Geld annehmen; wenn Einer eine Statthaltereisolche Weise erwirbt, so soll er nicht nur um die Summe, welche er dem Landvogt gegeben hat, sondernVH an der Ehre bestraft werden. Und weil Statthalter Brocco schon einige Male seine Ernennung durchEndung großer Summen ausgewirkt hat, so soll er für ümner entsezt sein und die ihm auferlegten 600^v»eu Buße bezahlen. Absch. 355. k. — 5i). (1598). Die Gesandten Zürichs sollen eingedenk sein, daß sie, Statthalter Brocco seiner ihnen wohlbewußten Sachen wegen auf künftige Tagleistung nach Baden haben'^u lassen, damit man von ihm gründlich die Wahrheit erfahre. Absch. 365. k. — 60. (1602). Von seinen'Vahnien verabfolgt jedes der VII katholischen Orte dem Verwalter des Colleginms in Moyland, Ambrosius^Uaro 9 Ducatonen und an den Ball der Kirche St. Franciscus zu Lauis 12 Ducatonen. Die Kosten der«ach Moyland wegen der Landmarchen betragen für jedes Ort 4'/, Ducatonen. Absch. 471. f. —Zuschrift des Landvogts Natzenhofer (ä. ä. 29. September), worin er sich über ihm über-eile Proceßkosten und über Entziehung der ihm gebührenden Bußen beschwert, wird ncl instruenäum^sch- ^8. (1604). Es langen zwei Zuschriften ein, die eine vom Landvogt, die andere
ban^"bschaft, worin sie sich gegenseitig gegen einander beschweren. Sie werden in den Abschied genommen,^Ut j^es Ort seine Gesandten auf die ennetbirgischen Jahrrcchnungen instrnire, dafür zu sorgen, daß die^ ^'thaiien gegen den Landvogt bessern Respcct beobachten, ansonst man zu Unterstiizung des Landvogts eine^Zlillg eidgenössischer Soldaten in ihren Kosten dahin schiken würde. Absch. 528. k. — 63. (1604). Alt-Villaus Natzenhofer vdn Lucern verlangt Entschädigung der 117 Kronen, die er bei der von Obrig-bes . vorgenommenen leztjährigen allgemeinen Inquisition ausgegeben habe, und wünscht diese Summedaß ^ Bechnimgsablage einbehalten zu dürfen. — Wird in den Abschied genommen, zugleich ihm vcrdentct,^ wan, wenn er nicht den ganzen Saldo seiner Rechnung abgebe, all' sein Hab und Gut mit Beschlag"ud bis ans weitern Bescheid auf seine Kosten hier bleiben werde. Absch. 531. 1.— 64. (1604). Alt-»l>d Natzenhofer beschwert sich, daß ihm die Landschaft Lauis die Kosten für den Proccß zwischen ihrbezahlt habe und daß er auf lezter Jahrrechnung zu Lauis abgewiesen worden sei, undhvf^' hwbei behülflich zu sein. Wird aä instrueiuium genommen. Absch. 539. 5. — 65. (1604). Ratzen-^ bittet, es möchte ihm der Rest der durch einen Spruch der Landschaft auferlegten 100 Kronen aus der