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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1492
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1492 Freiämter.

Das Gesuch vou Zug um die Bewilligung, die seinem Spital abgelösten Kernengülten wieder in den Frei'ämtern anlegen zu dürfen, wird in den Abschied genommen. (S. Absch. 515. K.). IKK. (4606). Die Bitte desWeibels von Wohlen um Fenster mit der Orte Wappen in sein neues Haus, wird in den Abschied genommen-Absch. 593. e. 1K7. (1609). Über die durch den Landschreiber vorgebrachten Punkte wird von den V kath»'tischen Orten Folgendes verabredet: 1. Bezüglich der Verbesserung der Wehr und Waffen der Unterthanen istrathsam, nur durch den Landschreiber unter Beiziehung der Untervögte und in aller Stille vou Fleken Z»Fleken dieses besorgen zu lassen. 2. Die Orte, welche sich der Beisteuer halber an das Gotteshans Gnade»'thal noch nicht entschlossen haben, sollen ihren Bescheid nach Baden schiken. 3. Bezüglich des Twingrodels vo»Dietwyl, wegen dessen zwischen Lucern und den andern regierenden Orten ein Anstand waltet, sollen d>eGesandten Instructionen nach Baden mitbringen. Absch. 681. p. 1K8. (1614). Folgende von dem L»»d'schreiber vorgelegten Artikel werden, da man darin Ordnung zu schaffen nothwendig findet, in den Abschi^genommen: 1. Daß man die Fruchtvom Pfleget vnd Wannen recht rüste und die Ritteren recht bruche''2. daß die Mandate beobachtet werden, wenn Jemand 200 Gld. mehr verthnt, als er bezahlen kann; 3. daksolche, welche wegen Schulden ausgetrieben worden und Hab und Gut verschlagen, sogleich gethürmt werde»sollen; 4. daß der Aufritt der Landvögte taxirt werde; 5. daß dem pfandweise dargeschlagenen Wein der dr>^Theil abgeschazt werden soll; 6. die Taverne in Hägglingen aufzurichten und ein angemessenes Taverneng^davon zu nehmen; 7.antreffend die Erbkinder, daß Mutter maag sowol als Vatter maag ziechenAbsch. 866. u.