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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1491
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Freiämter. 1491

Brüke mit großen Kosten erhalten müssen, wird in den Abschied genommen. Absch. 414. I. 153. (1605).Beschlüsse wegen des zu Mellingen gefangenen, aber später entwichenen Hauptmanns Heinrich Meyenberg,welcher gegen die Verbote Leute für fremden Dienst geworben hat. Suspendirung des Schultheißen AndreasSchnyder zu Mellingen in seinem Amt, u. s. w. (S. Absch. 573. a.). - 154. (1608). Da in Mellingen»ruhen und Gefahren zu besorgen sind und schwere Klagen gegen Schultheiß Schnyder wegen Neligions-»»d anderen Sachen vorliegen, so werden zu Verhütung größern Übels zwei Gesandte dahin abgeordnet, die»»! dein Landvogt von Baden über den Sachverhalt sich erkundigen und das Angemessene verfügen sollen.^ch> 672. k. 155. (1612). Schultheiß und Stadtschreiber von Mellingen stellen als Abgesandte von Rath^ gemeiner Burgerschaft an die katholischen Orte die unterthänige Bitte, man möchte auch ihnen, gleichwieö^Jahr denen von Bremgarten, die ihren Vorfahren auferlegte Strafe gnädigst nachlassen, und versprechen,"an die Pässe bewahren und Leib und Gut zu den katholischen Orten sezen zu wollen. Das Begehrenin den Abschied genommen. Absch. 803. t.

6. Meycnbcrg.

Art. 15ß. (1593). Die Unterthanen von Meyernberg bitten um Erneuerung ihres Freiheitsbriefes (vom 8.1533) in Betreff ihres Fähnleins. Er wird ihnen auf höhere Genehmigung hin bestätigt mit der Ber-gung, daß die Obrigkeiten sie dabei schirmen werden, auch wird ihnen gestattet, einen neuen Brief errichten^ iussen. Absch. 229. el. 157. (1595). Abgeordnete derer von Meyenberg klagen, daß die Vögte ihnen

iihner abfordern, obgleich sie nie dazu verpflichtet gewesen seien. Das wird zu näherem Untersuch in den!chied genommen. Absch. 283. v.

s. Nichenjee.

^ Art. 158. (1610). Das Begehren derer von Nichensee um Gestattung von zwei weiteren Jahrmärkten» den drei schon früher bewilligten wird abgewiesen, damit sich die Umliegenden nicht etwa zu beschwerenAbsch. 722. I.

k. Sarmcnsdors.

<S. auch March-» >c.>

y Art. 159. (1598). Das Gesuch der Brandbcschädigten von Sarmensdorf um eine Unterstüzung, nimmtInzell all instruenäum. Absch. 348. x.

g. Wohle».

Art. 169. (1615). Den Brandbeschädigten von Wohle» werden auf ihre unterthänige Bitte um einek Beisteuer auf Ratification hin von jedem Ort 50 Münzgulden zuerkannt. Absch. 893. bb.

12. Verschiedenes.

Zehr das, was Thomas Brülinann aus dem Amt Muri den Gesandten von Glarus vor-

^ ^ beim Landvogt Pfändler näher erkundigen und auf künftiger Jahrrechnung berichten.Vv k ^ (1593). Die Bitte des Hans Jakob Rotz von Bremgarten um Erneuerung der seinen

^'»hren vor hundert Jahren geschenkten Fenster in das Wirthshaus zum Ochsen, wird instruencluw»»»neu. Absch. 235. u. 163. (1594). Die ernenerte Bitte des Roh wird abermals in den Abschied262. ee. 161. (1598). Der Wirth zu Villmergen bittet um Fenster mit der Orte Ehren-^» in seine Herberge, da die frühern ganz verblichen seien. Heimbringen. Absch. 355. x. 165. (1603).