Freiämter,
die Strafe des Bannes hiefür drohe, wird oerfügt, die Landvögte sollen entweder zu Bremgarten oder j»Muri einkehren und die Frauen in Nnhe lassen. Absch. 242. cl. — 123. (1600). Das durch den Landvozlvorgebrachte Gesuch der Frau Meisterin um eine Unterstüzung an ihren vorhabenden Kirchenbau, wird ^instrusncium genommen. Absch. 414. b. — 124. (1602). Über die begehrte Kirchenbaustener soll jedesseine Gesandten auf nächste Tagsazung zu Baden instruiren. Daselbst soll man sich dann auch in Betreff derClausur und Reformation des Klosters verständigen. Absch, 459. n. — 125. (16(12). Die V katholischen Orllwollen an den Bau der Kirche je 50 Kronen beisteuern und ersuchen Freiburg und Solothurn, die keine»Antheil an der Negierung der Freiämter haben, auch etwas zu verabfolgen. Absch. 460. I. — 126. (1604).Im Namen der Frau Meisterin erinnert der Landvogt die Gesandten von Zürich, Zug und Glarus an dieversprochene Beisteuer zu dem Kirchenbau; die andern vier Orte haben bereits je 100 Gld. in Münzdiesen Bau geschenkt. Die drei Orte nehmen das Gesuch, ebenfalls eine Handreichung zu thnn, in den Abschied'Absch. 533. 6S.
v, kommende Hitzkirch,
Art. 127. (1614). Jakob Christos Giel von Gielsperg, Ritter des deutschen Ordens, wird als Cominewthur des Hauses Hitzkirch eingesezt und confirmirt und in der Eidgenossen Schuz und Schirm aufgenoinwe»'Absch. 866. s. — 128. (1615). Auf die eingegangene Beschwerde, daß der Commenthur gar liederlicheund ärgerliche Priester anstelle, die nicht nur den Gottesdienst übel versehen, sondern auch durch ihrengroßes Ärgerniß geben, wird dem Landvogt aufgetragen, den Commenthur mit allem Ernst davon abzumahne»-Sollte dieses aber ohne Erfolg sein, so soll der Commenthur auf eine Tagsazung vor die regierendencitirt und ihm das Nöthige vorgehalten werden. Absch. 889. k. — 129. (1616). In Betreff der KlagenCommenthurs läßt man es bei den ertheilten Ortsstimmen verbleiben. Da aber an dieser Unruhe und ^andern Ungelegenheiten in den Freiämtern Untervogt Hans Jneichen die meiste Schuld tragen soll, so s»^die Gesandten Zugs dem Landvogt mündlich anbefehlen, dem Untervogt sein unruhiges Wesen mit Nachd^zu verweisen. Absch. 914. q.
cl. Muri.
Art. 130. (1593). Die Erinnerung des Prälaten, daß die Mehrheit der Orte ihr Betreffniß für Nep"'ratur der Fenster und Wappen in der Conventstube zu Muri bereits berichtigt habe, nimmt der GesandteGlarus in den Abschied, damit seine Herren und Obern die schuldigen 4 Kronen beförderlich bezahlen. Absch235. cv. — 131. (1594). Die Gesandten der V katholischen Orte sollen referiren, wie Lucern gemäß A »i'trag zu Baden den Abt vorbeschieden und ihn über seine Verwaltung zur Rede gestellt und was derselbeantwortet hat. Absch. 269. 8- -- 132. (1595). Auf lezter Tagsazung zu Baden waren Panuerherrund Landammann Waser mit Berichtigung einiger Anstände des Abts beauftragt worden; man will den ^folg abwarten. Absch. 286. ß. — 133. (1596). Da vor den VII regierenden Orten Anzug gemacht nw^ist, daß der Abt schlecht haushalte und das Kloster in große Gefahr bringe, so werden einige Gesandte bea>»tragt, über den Sachverhalt Erkundigungen einzuziehen und von dem Resultat die übrigen Orte inzu sezen, damit man nöthigenfalls entsprechende Maßregeln treffen kann. Absch. 307. v. — 134. (1^In Betreff des ärgerlichen Lebens des Abts, worüber bereits die nöthige» Kundschaften aufgenommen >vo^sind, sollen die hiefür bezeichneten Abgeordneten zu Muri gemäß der erhaltenen Instruction handeln unddessen Bestrafung dem päpstlichen Legaten übertragen, inzwischen ihn bis auf weitern Bescheid in Ber^