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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1487
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Freiämter. 14^?

hche Verwahrlosung der Wehren eingerissen, sv daß bei einer allsälligen Anfmahnung ein großer Theil schlechtbewaffnet sein würde; man möchte ihnen daher einen Landeshauptmann zur Beaufsichtigung der Bewaffnung^willigen, für welche Stelle der Landschreiber, Hauptmann Johann Knab, vorzüglich geeignet wäre. Lucern,^chwyz und Obwalden wollen entsprechen, Uri, Nidwalden und Zug aber das Gesuch vorerst an ihre Obernbangen und deren Entscheid dann Lucern mittheilen. Absch. 869. e. 109. (1616). Anordnungen der V katho-i'schen Orte für ein gutes Aufsehen und Sicherstellung der Pässe gegen einen allfälligen Durchbruch des vonZürichach Venedig bestimmten Kriegsvolks. (S. Absch. 916. a.). 110. (1616). Über die demttthige Bitteberer von Mellingen, jedes Ort möchte ihren Schiizen zu desto emsigerer Übung jährlich noch ein Paar Hosen^lehren, wird man sich ans künstiger Tagleistung entschließen. Absch. 930. b.

9. Geistliche.

Art. III. (1589). Die Boten ans den Tag zu Baden sollen instruirt werden, waS für Befehle manrw Landschrciber in den Frciäinteru in Betreff der Priesterschaft daselbst ertheilen wolle. Absch. 104. m.^2. (isgy). Dem Landschreiber wird aufgetragen, den gewesenen Pfarrer ans dem Sattel gefangen zu sezen.b!ch- 134. k. 113. (1596). Zu Abschaffung des ärgerlichen Concubinats bei der Priestcrschaft wird demandvogt und dem Landschreiber bei ihren Eiden anbefohlen, die Betreffenden unverzüglich fortzuweisen. Fehl-te dagegen einzuziehen, durch den Nachrichter an den Pranger z» stellen und aus den Ämtern zu verweisen.310. c.

10. Gotteshäuser (Klöster).

a,. Gnadcnthal.

Art. 114. (1608). Der Bericht des Landschreibers Johann Knab an die V katholischen Orte über die^uersbrnnst im Kloster Gnadenthal und das Gesuch der Äbtissin und des Convents um eine Unterstüzung^i>en, weil man sich dieses Anzugs nicht versehen hat, rekerendum genommen, damit die Obrigkeiten'bre» Entschluß sobald als möglich an Lucern einsenden. Absch. 672. cl. 115. (1609). Dem Gotteshausal will man an den erlittenen Brandschaden von jedem Ort 60 Gld. beisteuern. Das soll dennach Baden in die Instruction gegeben und auch nach Zug überschrieben werden. Absch. 690. b.

k. Hermctschwyl.

Art. 11K. (1588). Schultheiß Pfhsfer soll mit dem päpstlichen Legaten in Betreff der Frauen des KlostersH^rinetschwyl Nüksprachc nehmen. Absch. 46. c. 117. (1590). Die Gesandten von Lucern und Zug wollen' 'hrer nächsten Reise nach Baden die Wasserleitung besichtigen, welche das Kloster zu der Mühle anlegen""d dann zu Baden die Bewilligung hiefür auswirken, damit die Mühle nicht ans Mangel an Wasser^ stehen müsse. Absch. 156. i. 118. (1591). Landammann Schiller erstattet Bericht über das Mühle-^ ^ Zu Hermctschwyl. Lucern will durch seinen Werkmeister die Sache untersuchen lassen und dann dessen^>cht nächstem Tage eröffnen. Absch. 166. n. 119. (1591). Der Frau Meisterin wird auf Genehmi-hu> bewilligt, ein Wuhr zu erstellen, damit die Mühle mit dem nöthigen Wasser versehen werden kann,sel^ soweit dadurch Niemanden Schaden verursacht wird. Absch. 168. r. 120. (1592). Die Frauen

ku pag Mühlewuhr in der Reuß nach dem Plan des Werkmeisters von Lucern erstellen. Absch. 190. n.^ (1592). Bestätigung dieses Beschlusses. Absch. 197. Ii. 122. (1593). Da sich die Frauen beschweren,uicht selten die Landvögte der Freiämter bei ihnen einkehren, ungeachtet ihnen sowohl als den Einkehrenden