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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1467
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Baden. 1407

gethan; ans dem bisherigen Verlauf der Sache zeige sich, daß nur einige wenige Evangelische zu KlingnauZuriikgebliebcn seien, mit der Verpflichtung, sich still zu verhalten; sodann thncn die durch den Untervogt auf-^"oinnienen Kundschaften dar, daß sie nie im Landfrieden begriffen gewesen. Nun wird beschlossen, dieEvangelischen zu Klingnau und Döttingen sollen, da sie nie im Landfrieden gewesen sind, verpflichtet sein, denGottesdienst in der Pfarrkirche zu Klingnau zu besuchen und die Feiertage und Fasten zuhalten; will Jemand^ nicht thun, so mag er bis künftigen März nach Zurzach, Tägerfelden oder anderswohin, wo man denLandfrieden hat, mit Hab und Gut ziehen. Absch. 307. g. 170. '(1598). Heinrich Koller und Konrad- ageli» von Klingnau beschweren sich, daß der Vogt sie zwingen wolle, in den katholischen Gottesdienst zu^hen »der fortzuziehen, und bitten um Schuz. Dagegen berichten alt-Landvogt Zwcyer und der gegenwärtigeJost Tschndi, daß sie gemäß Abschied von 1590 gehandelt haben, da Klingnau und Döttingen nicht imandfrieden begriffen seien, und daß Koller gegen die V katholischen Orte Beschimpfungen ausgestoßen habe,'od in den Abschied genommen. Absch. 355. an. 171. (1598). An Hauptmann Zweycr wird geschrieben,^ soll mit dem Procediren im klingnauischcn Handel innehalten, bis die Jnventarisation im Schloß zu Badengeschehen sei. Absch. 358. n. 172. (1003). Der Stadtschrciber zu Klingnau meldet im Namen der Bürger-est, vor 99 Jahren habe der damalige Landvogt, Hetzet von Lindach von Bern, ihnen einenRychs Ansatz"Ziehen, den sie bisher genuzct und sich daraus beholzet haben, leztes Jahr aber habe ein Frost ihre Reben^derben, weßwegen ihnen Landvogt Klauser bewilligt habe, den Reichsansaz zu reuten und anzupflanzen; sieku nun, die darauf haftenden Zehnten ihrem armen Spital verabfolgen zu dürfen. Dagegen behauptet der°»i>nenthur von Noll zu Lenggcrn, daß der auf diesem Reichsansaz verfallende Zehnten ihm gehöre, weilstelbc laut der Kaufbriefe in seinem Bezirk und Twing liege. Sodann macht auch die St. Verenastift zu''zach Ansprüche auf diesen Zehnten. Der Gegenstand wird ml instruviulum genommen. Absch. 504. A." (1611). Vor ungefähr achtzehn Jahren war beschlossen worden, daß alle Nichtkatholiken aus dem Kirch-^'3 Klingnau fortziehen sollen; da nun dieser Beschluß aus Saumseligkeit nicht vollzogen worden ist, wird» Obervogt anbefohlen, den zwei noch übrigen Haushaltungen anzuzeigen, sie sollen sich einrichten, bisästigen Martinstag wegziehen zu können. Absch. 705. i.

o. Ncuenhos.

Art. 174. (1590). Die von Neuenhof bitten die Gesandten der regierenden Orte um eine Untcrstüzung^ ihr erlittenes Vranduuglük. Beschluß: Der Landvogt soll ihnen 24 Gld. auf Rechnung der Orte vcrab-Absch. 128. r. 175. (1591). Schon auf leztcr Jahrrechnung war den Brandbeschädigteu zu Neuenhof° stnterstüzung von je 3 Gld. auf jedes Ort zuerkannt worden, wegen Todfall des Landvogts aber haben«och MM erhalten. Auf ihr Ansuchen wird nunmehr das Geld ausgehändigt. Absch. 178. >v.

1. Tägerfelden.

^ Art. 17k. (1006). Auf den Bericht, daß der Altar zu Tägerfelden zerstört worden sei und der Landvogtk Untersuchung über diesen Frevel eifrig fortseze, wird beschlossen, jedes Ort sott seine Gesandten auf nächsteMzung zu Baden mit Vollmacht verschen, damit die Schuldigen bestraft und die Kapelle wieder erbautbrvis^ (^^6). Einige Frevler haben den Altar in der Kirche zu Tägerfelden abgc-

, ieu und dann die Gemeinde versammckt, ohne den Landvogt davon in Kenntniß zu sczen, und Gesandtehiiij gvschikt; dem Befehl, den Altar wieder herzustellen, haben sie nicht Folge geleistet und abermals

dem Rüken des Landvogts »ach Zürich sich begeben; die vom Landvogt ihnen auferlegte Buße von 100