Baden.
nächstens nach Baden gehen werden, die Kirche zu Dietikvn besichtigen lassen und noch vor ihrer Abreise nachBaden das Nöthige anordnen. Wofern aber Zürich weder zu dem Einen noch zu dem Andern sich verstehe»sollte, so soll man den neuen Tanfstein entfernen. Absch. 891. a. — 161. (1615). Die V katholischen Ortefinden sich zwar durch die ohne ihr Lorwissen geschehene Einsezung des neuen Taufsteins der Evangelischen Z»Dietikvn beschwert, glauben aber, daß man sich zufrieden geben würde, wenn die vor den Hochaltar der Ka-tholischen gesezte Kanzel auf die Seite versezt, der Tanfstein aus der Bütte der Kirche an einen andern Ortgerükt und der vor einigen Jahren entfernte Altarstein wieder an Ort und Stelle gethan würde. Zürich,Bern und Glarus haben sich dieses Anzugs nicht versehen, indessen geben die Gesandten Zürichs ihre persönlicheMeinung dahin ab, ihre Obern haben sich mit dem Collator, dem Abt von Wettingen, darüber freundlich ver-glichen und mit dessen Consens den Tanfstein dorthin gesezt, nachdem das frühere Tanfgeschirr verunreinigtworden sei, die begehrte Veränderung hi der Kirche aber nehmen sie uä rekeromlum. Absch. 893. x.'— 162'(1615). Betreffs des spänigen Altars und der Kanzel zu Dietikvn läßt man es für einstweilen bei dem früher»Beschlüsse, nämlich daß die Kanzel versezt werden solle, bleiben. Bezüglich der Aufrichtung des Altarsman auf einen günstiger» Zeitpunkt, z. B. den Aufritt eines katholischen Landvogts, warten, die Sache jedochin keinem Fall ersizcn lassen. Absch. 900. I.
o. Elldingen.
Art. 163. (1604). Das im Namen der Katholischen zu Endingen vorgebrachte Gesuch des Landvogts »"'eine Beisteuer an den Van einer neuen Kapelle wird in den Abschied genommen. Absch. 533. x. — l6ä(1604). Auf der lezten Tagsazung ist denen in der Gemeinde Endingen, welche zum katholischen Glaube»übergetreten sind, eine Beisteuer von 20 Kronen von jedem der V katholischen Orte an den Bau ihrer Kirchsversprochen worden. Da nun der Landvogt Bezahlung begehrt, so wird es in den Abschied genommen, da»'"die Orte ihren Betrag beförderlich nach Lncern zur Weiterbeförderung senden. Absch. 544. I. — 165. (1606)'Zn Herstellung der den Katholischen zu Endingen überlassenen baufälligen Kirche hatte jedes der regierende!'katholischen Orte aus christlichem Eifer eine Beisteuer von 20 Kronen versprochen, bisher aber nur Lucer"seinen Antheil bezahlt. Da nun troz verschiedener Hindernisse der katholische Glauben dort zunimmt, undwenigen Wochen noch „zwei Hußgesind" dazu gekommen sind, werden die vier andern Orte gebeten, als ^weis, daß diese Bekehrung auch ihnen angenehm sei, ihren Beitrag ebenfalls zu leisten. Absch. 581. 9.
ck. Klingnau.
Art. 166. (1592). Der Bericht über die Streitigkeiten zwischen den Burgern der katholischen und de"evangelischen Confession zu Klingnau und die darüber aufgenommenen Kundschaften werden in den Absch'^genommen. Absch. 220. i. — 167. (1593). Auf nächste Tagsazung zn Baden sollen die Gesandten über ^Anstände zwischen den alt- und den nenglänbigen Burgern zu Klingnau instruirt werden. Absch. 229. 5 ^168. (1593). Da die Anhänger der neuen Religion zn Klingnau viele Neuerungen anfangen wollen, die ^meinde dagegen das Gesuch um Schuz bei ihren Freiheiten und altem Herkommen stellt, so wird das /Justructionsertheilung auf nächste Tagsazung in den Abschied genommen. Absch. 235. x. — 163. (1^'Vor den Gesandten der VIII Orte führen die Evangelischeu zu Klingnau Beschwerde, daß der dortigesie uöthigen wolle, nur zu Klingnan zur Kirche zn gehen, und bitten, sie bei ihren alten Bräuchen und b"^Landfrieden zn schirmen. Darauf erwidert der Vogt, es sei wahr, daß er die Evangelischen geheißenentweder in die katholische Kirche zn gehen oder wegzuziehen, das habe er iudeß auf Befehl der Mehrheil ^