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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1463
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Bade». 1463

^chillid von Zug, Verwalter des Klosters, und auf den mündlichen Bericht des Ainmann Znrlauben, werden^ide nochmals beauftragt, eine Verificatio» der Kostbarkeiten und Schriften vorzunehmen. In Betreff desgewünschten Anleihens anerbietet Lucern die Summe von lt),000 Gld. gegen genügende Sicherheit. Absch. 242. k.^ 135. (1594). In Betreff der Reformation und Verwaltung des Klosters werden Schultheiß Pfhffer und^»dammann Abyberg beaustragt, auf ihrer Durchreise nach Baden über den Sachverhalt sich zu erkundigenund darüber zu berichten. Und da der Bischof von Constanz den Zehnten zu Dietikon wieder auszulösenwünscht, so wird er schriftlich ersucht, davon abzustehen. Absch. 249. k. 136. (11194). Der neue Abt (Peter II.Schmid von Baar) meldet, daß der resignirte Abt (Christof I. Silbereisen von Baden) sich mit seinem Ein-kommen nicht begnügen wolle und eine eigene Haushaltung führe, was dem Kloster beschwerlich sei, auch sollte"'Mi ihn anhalten, das Silbergeschirr und die Kostbarkeiten dem neuen Abt einzuhändigen, damit es nichtabhanden komme, und Vorsorge treffen, daß er keine Schulden mache; ferner möchte man das Kloster Sionen,solches früher dein Kloster Wettingcn einverleibt gewesen, aber seit einiger Zeit vernachlässigt worden sei,demselben wieder übergeben. Wird in den Abschied genommen; inzwischen wird dem neuen Abt befohlen, die^chin des alten Abts aus dem Kloster zu entfernen, wenn nöthig mit Hülfe des Landvogts; an SchultheißUnd Rath der Stadt Baden wird geschrieben, man soll Jedermann warnen, dem alten Abt Anlaß zum^chuldenmachen zu geben, indem das Kloster nichts bezahlen werde. Absch. 269. i. 137. (1594). Der^stgnirte Prälat wird in seinem Gesuch um Vermehrung seiner Einkünfte abgewiesen und dem neuen Prälateno>ue Bescheinigung darüber ausgestellt; zugleich wird dem Landvogt aufgetragen, das Silbergeschirr und dieostbcirkeiten jenem abzufordern und diesem zu übergeben. Über Sionen will man später entscheiden. Absch.^0. g. 1ZH. (1595). Der Nuntins empfiehlt den Abt und das Kloster den V katholischen Orten und' tot, erster» dazu zu bereden, daß er sich des Klosters Sionen nichts mehr annehme, sondern den Papst undw ordentliche geistliche Obrigkeit in der Sache handeln lasse. Dieses Begehren und eine Zuschrift des Abts^u Wettingen werden in den Abschied genommen, bis weiterer Bescheid von Rom einlangen wird. Absch. 279.1.^ 139. (1598). Der Prälat, der laut Rechnung 15,000 Pfd. von den übernommenen Schulden von 105,000s»ud bereits abgetragen hat, wird ermuntert, so fortzufahren. Absch. 355. e. 140. (1599). Der Abt legtochnung ab. Sein Gesuch, die Landstraße außer der Klostermaner vorbeiführen zu dürfen, um das Kloster^schließen zu können, wird in den Abschied genommen. Absch. 381. in. 141. (1612). Da der Prälat den^chirinorten jährlich Rechnung ablegt, was von keinem andern Prälaten geschieht, so wird der Antrag, entwedervon den andern in der Orte Schirm befindlichen Prälaten Rechnung abzunehmen, oder hicvon auch Wet-"Pe>, z« freien in den Abschied genommen. Absch. 803. p. 142. (1613). Jnstructionsgemäß wird beschlossen,^ Prälat soll jährlich Rechnung ablegen wie bisher. (Vgl. deutsche gem. Vogt, überh., Art. 151). Absch., ' 143. (1614). Den Abzug zu Wettingcn, worüber bereits an den Prälaten geschrieben worden ist,Man aus guten Gründen nicht fallen lassen. Absch. 850. v. 144. (1616). Ungeachtet der Prälat be-^'Mot, man habe ihm auf der lezten Jahrrcchnung die jährliche Nechnungsstcllung erlassen, wird ihm wie^ Alters her die Rechnung abgenommen und dabei erkannt, daß er auch in Zukunft über die Einnahme»' Ausgaben des Gotteshauses jährlich ordentliche Rechnung geben solle. Absch. 926. i. (Weiteres s. man53 ". 54).