Baden.
tische« dein Coniinenthur zu Leuggern und dein Commenthur Philipp Riedesel will man sich für den ersternNochmals verwenden. Absch. 112. 6. — 116. (1609). Der Meister des Johanniterordens in Deutschland undFürst von Heitersheim, Arbogast, beschwert sich mit Zuschrift vom I.Iuli, daß der Commenthur von Leuggern,Johann Ludwig von Roll, in seinem sträflichen Ungehorsam gegen den Orden verharre, dem 1602 zu Badenvereinbarten Vertrag nicht nachkomme und den ergangenen Citationen nicht Folge leiste; er wünscht gleichzeitigä" vernehmen, ob man Roll zur Nichtleistung des so heilig gelobten Gehorsams und anderer Pflichten auf-muntere oder wessen er sich zu versehen habe. Nachdem man Roll unter Mittheilung dieser Klage vorbeschiedenund er persönlich sich genügend gerechtfertigt hat, wird an den Meister geantwortet (10. Juli), Noll habe sichüber sein Verhalten vollständig verantwortet, daher man ihn bitte, den gegen denselben gefaßten Unwillen fallen^u lassen; seine Andeutung übrigens, Roll werde in seiner Halsstarrigkeit bestärkt, und die gegen diesen ange-v)ten Maßregeln werde man den Obern hinterbringen, die sich darüber entschließen werden. Absch. 697. ll.
117. (1611). Verhandlung der V katholischen Orte in Betreff des auf die Johannitercomthureien gelegtens^ests. Absch. 761. b.). — 118. (1611). Verhandlung mit dem Nuntius bezüglich dieses Arrests. (S.üsch. 7g2. g,.). — Hg. (1611). Verschiebung der Gesandtschaft nach Rom wegen des Johanniterarrestes.- Absch. 771. e.). — 126. (1612). Anzug wegen Unterschlanfgabe an Banditen Seitens des Commcuthurs^ leuggern. (S. Absch. 814. e.). — 121. (1614). Den Commenthur zu Leuggern will man die begonnenenuuten fortsezen lassen, da man dabei nichts der Erbeinung Widersprechendes findet und er sich gutwilligverboten hat, Alles wieder abzureißen, wenn man auf künftiger Jahrrechnung finden würde, daß es der Erb-°'"ung nicht gemäß sei. Absch. 858. ä.
s. Sionen (Sion).
(Man s. auch Kloster Wettingen und Judicatur- und Competcnzanstände).
. Art. 122. (1595). Die Gesandten auf nächste Tagsazung zu Baden sollen instruirt werden, bezüglich derkvgal>e von Sionen an das Kloster Wettingen dem Prälaten gegenüber den Gesandten des Bischofs vonvustanz beizustehen, damit er nicht übereilt werde. Absch. 275. ll. — 123. (1596). Man will mit deinuntius Rüksprache halten in Betreff der Einkünfte des Klosters Sionen, ans daß sie, wenn das Kloster dem^ eu nicht mehr einverleibt werden sollte, für den Unterhalt von Schülern aus den katholischen Orten ver^^mdct würden. Absch. 309. ä. — 124. (1598). Der Prior von Oberried, Wilhelmiterordens, bittet um^itution des Klosters Sionen bei Kliugnau, um den Gottesdienst daselbst wieder nach des Ordens RegelMähren zu können. Dagegen bemerkt der Prälat von Wettingen, daß Sionen seinem Kloster einverleibt^ °vn sei, die Wilheliniter aber beim Papst die Restitution ausgewirkt haben, daher er nun, nachdem er mit^ Zahlung der laufenden Schulden und Zinsen große Kosten gehabt, entweder Vergütung dieser Auslagen oderv Besiz Sionens verlangen müsse. Aus den vorgelegten Rechnungen ergibt sich, daß Sionen auch jezt nochSchuldenlast stekt. Deßwegen wird Vogt Zweyer beauftragt, die Verwaltung fortzuführen; inzwischen>n ^ ^ ^ katholischen Orte sich beim Bischof zu Constanz verwenden, daß Sionen dem Kloster Wettingen^ kv übergeben werde. Absch. 355. y. — 125. (1599). Was der Prälat zu Wettingen bezüglich des Gottes-aufls Sionen vorgebracht und begehrt hat, wird aä rekvrencium genommen. Absch. 391. f. — 126. (1600).^ptinann Zweyer, Bogt zu Kaiserstuhl, bittet die V katholischen Orte um Entlassung als Verwalter desvsters Sionen, da nunmehr dessen Schulden größtentheils abbezahlt seien. Es soll nun jedes Ort auf nächste^ Rechnung ^ entschließe», was man thnn und ob man, wenn dieses Kloster den Wilheliniter» wieder