Baden.
die hl. Messe gelästert und sich auch geweigert habe, seineu Anstellungsbries, warin wie in den andern dieVerpflichtung steht, daß er nicht wider den Landfrieden predigen dürfe, zu besiegeln; es begehrt nun Auskunft,ob Weiningen im Landfrieden begriffen sei oder nicht. Wird in den Abschied genommen. Absch. 108. o. ^105. (1589). Der Landvogt wird von den katholischen Orten beauftragt, den Prediger von Weiningen, derdem Landfrieden zuwider gegen den katholischen Glanben gelästert hat, in VerHaft zu sezen und den Proceßgegen ihn einzuleiten. Absch. 110. e. — 106. (1592). Der Landvogt erhält den Auftrag, den wegen Lästerungengegen den katholischen Glauben inhaftirten Konrad Zimmermann von Klingnau nach Verdienen zu bestrafe»'Absch. 190. e. — 107. (1595). Vor den V katholischen Orten klagt der Landvogt, daß ein gewisser Stäublivon Sulz, der im Amt Rohrdorf sich allein zur neuen Religion bekenne, seine Frau und Sohnsfrau geiwthigethabe, in der österlichen Zeit zum Tisch der Prädicanten zu gehen; er wünsche nun Weisung über sein Ver-halten, da jener die ihin auferlegte Strafe nicht bezahlen wolle. Wird in den Abschied genommen. Absch'277. v. — 108. (1005). Auf seine Zuschrift wegen Religionssachen in den Dörfern Tägerfelden, Endingen u»dLengnau und wegen eines nengläubigen Bürgers zu Klingnau wird dem Landvogt aufgetragen, unverzüglicheinen Untersuch darüber anzustellen und es den Gesandten zu Baden zu berichten, wenn er auf Widerstandstoßen sollte. Absch. 570. cl.
14. Gotteshäuser
g,. Baden (Beghincn).
Art. 109. (1014). Das Gesuch der Beghinen zu Baden um eine Beisteuer an den Bau eines neue"Klösterleins wird in den Abschied genommen. Absch. 806. <1.
0. Baden (Kapuziner).
Art. 110. (1590). Auf Begehren des Nuntius wird an Schultheiß und Rath der Stadt Baden geschrieben'sie möchten deü Bau des Kapuzinerklosters daselbst, wozu eine ziemliche Summe von wohlthätigen Person""zusammengelegt worden sei, befördern. Absch. 156. b. — III. (1591). Man will die Einwohner zu Bade"ermuntern, den Kapuzinern bei ihrem Klosterbau behülflich zu sein. Auch über die Clausur des Frauenklosie^sollen Instructionen ertheilt werden. Absch. 162. k.
e. Fahr.
Art. 112. (1595). Die Klage des Klosters Einsiedeln wegen eines bei Schlieren erstellten WuhrS Z""'Nachtheil des Klosters Fahr wird dem Landvogt zugestellt, damit er für Aufrechthaltung des Vertrags so>^(S. Absch. 279. ö.). — 113. (1604). Schwyz soll sich beim Abt von Einsiedeln erkundigen, was man ^Gewahrsame in Betreff der Mannschaft zu Fahr besize, damit man diesen Handel gegen Zürich eröffnen k»»"'Absch. 548. i.
<1. Ritterhaus Leuggern.
Art. 114. (15V8). Schon früher hatten die V Orte an den Papst und den Großmeister zu Maltaschrieben in Betreff der Anstände zwischen dem Commenthur zu Leuggern und dem Commenthur Riedesel; »des ersten? Ansuchen »verde?? diese Schreiben erneuert.*) Absch. 70. 1. — 115. (1589). In? Streitha»^
') Korrespondenz wegen des Streites zwischen dein Comnienthur z» Leuggern und dein Großbalteh Philipp Niedesel I- ^ ^Abschiede 00^. 267—666 und Dv. 2—11 im Staatsarchiv Lucern.