Abtei und Thal Engelberg. 1620. 1623. 2025
lchoncn, sondern sie für ihren Ungehorsam an Leib und Gut strafeil werde. Absch. 150.1. 4k. Teil Thal-. "», die sich neuerdings wegen der Gerichtsbesatzung dem Libell und der gegebenen Deklaration wider-en. wird geschrieben, daß sie nunmehr gehorsam sein möchteil, widrigenfalls man sie dazu zwingen würde.
1-)4. ä. 42. Der Prälat beklagt sich abermals über Ungehorsam der Thalleute und der Prior^»chcrt im Namen des Coiwentes, daß man, falls die Exemtion des letzteil rechtlicheil Spruches nicht er-z>v^ i^iil »verde, das Gotteshaus zu verlassen. — Es wird beschlossen, jedes Schirnwrt solle
" Gesandte außer denen, welche vormals in diesem Geschäfte gebraucht »Vörden sind, abordnen. Die-'u» werden sammt einem Läufer aus jedem Ort Sonntag den 20. December in dem Gotteshaus ein-u»d Befehl haben, die Thalleute zu berufen und jeden bei seinem Eid zu fragen, ob er dem Libellder Declarativn gehorchen »volle oder nicht, dergleichen, wer die Rädelsführer seien. Diese und dieje-lvßi^che sich nicht stellen, sollen sie nach den« Recht strafen, sowie die, welche seit dem Libell Muth-ku verübt haben. Der Kosten halber, auch der dermaleil aufgclauseuen, sollen sie ihren Ausspruchund schließlich dafür sorgen, daß in ihrer Gegenwart das Gericht nach Inhalt des Libells besetztAbsch. 156. o.
^ 4.'!. Der Prälat zeigt an, daß er den 16. September die Jahrrechnung vorlegen »volle. Jedes»nd ^ Gesandten mit Befehl abordi»en. Absch. 295. I. 44. Der Abt beschwert sich in seinem' ^uiiveiits Rainen, daß aus dem dritten Schirmvrte mehr als ein Gesandter komme, da das Got-zähi,"^ "'Uhr als drei Schirmorte habe und Obwalden und Nidwalden zusammen als eii» SchirnwrtSache bereits 1616 den 12. Februar in dem Sinne erörtert »vorbei» sei, daß Nidwaldenl>e»n seinen Gesandten zur Jahrrechnung schicken soll, »venu die Reihenfolge an dasselbe komme, wiesuch, ^ Thalvogtei von demselben nicht anders als jeweilen das dritte Mal besetzt »verde. Auf An-^>d»v ^ "^gen Gesa»»dte>» gestatten Abt und Evnvent, jedoch nicht aus Schuldigkeit, daß der Gesandtedch dießmaligen Rechnung beiwohnen könne. Es wird aber alsdann beschlossen, diese Sache
^ k Herren der drei Schirmorte zu bringen, damit etwas Bestimmtes darüber festgesetzt »verde. Absch.
A"kob Wildericb, der Zeit Thalvogt, und Ludwig Meyer, des Gotteshauses Amtmann,^sc»rr^ Vorschlag, es möchte den Gesa»»dten gefallen, daß der Prälat ihre Pfründen, wie z. B. diePrj." and die Eapla»»ei zu Suis durch seine Eouventualen versehen lasse, da der Unterhalt von vierzehnHerr Gvttesha»»se in diesen schweren Zeiten sehr viel Unkosten verursache. Der Borschlag wird dendie v» ^beru hinterbracht. 1bi>l. b. 4<». Der Thalvogt Wilderich berichtet, daß in Beziehung aufUcr^^^ausrichter der Mißbrauch sich eingeschlichen habe, daß dieselben oftmals denen, welche sichbuh, k)aben, als Strafe auferlege»», das Gericht zun» Nachtmahl zu gastieren, während das Thal-Ziicht^ bke Abschiede bestimmen, daß zwei Theile der Strafen den» Gotteshaus, der dritte Theil denU„d ^ Zuhöre, „a»»s »velchem dritten Theil die Richter vernügt sollen sein." Der Anzug wird den Herreu<»jch hlnterbracht. Ibick. o. 47. Rechnung. 15. Rlai 1619 bis 15. Mai 1620. Einnahmen»Hch ^ Sch. Z A»»sgaben: 6516. 36. 5. — 15. Mai 1620 bis 15. Mai 1621. Einnahmen:^ A»»sgabe>»: 4911. 26. — 15. Mai 1621 bis 15. Mai 1622. Eini»ahmen: Gld. 4757.
Ausgabe»»: 4614. 12. 2. — 15. Mai 1622 bis 15. Mai 1623. Einnahmen: Gld. 5002. 1. 3.,"k260. uz. Schuldig bleibt der Abt verschiedenen Crediloren 3040 Gld. Dagegen ist man ihm