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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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2019
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Abtei und Thal Engelberg. 1619. 2019

""ihigenfalls als Rechtsprecher bevollmächtigt seien. Ter Prälat empfängt die Gesandten lind erklärt, daß. dem schwebenden Spane (keine Schuld trage. Die Thalleute stellen das Begehren, daß ihrem Bei-^ (Joseph Grüninger) der Sitz bei den Gesandten gestattet werde. Der Prälat erhebt dagegen Ein-fache ,id xZ ungereimt, daß die Unterthanen wider ihren Oberherrn gleiche Sätze haben. Diesollen auch den Thallenten vor, daß Griininger von der Obrigkeit zu Schwhz zu einem BeistandZU keinem Satz verordnet worden sei. Nachdem die Gesandten ihnen ernstlich ihr Mißfallen über dasP ^ " ^ Forderung bezeugt haben, geben sie sich zufrieden. Die Thalleute lassen nun durch ihren»er (Mg Fleckenstein) vortragen, daß vor einigen Jahren ein Bertrag gemacht worden sei, der zwardaß - eröffnet, aber von ihnen weder widersprochen noch gutgeheißen worden sei und zwar so,

>vst ^ ^ordank genommen hätten, um mit ihren Schirmherren der drei Orte deßwcgen Raths zu pflegen;ci>, ^ranf selbiger bestätigt und besiegelt worden sei, das sei ihnen nicht bekannt; ihnen sei auch nie^^^' pudern erst nach langer Zeit eine Evpie desselben zugestellt worden. Weil aber ihnen und ihren""u»on einige Artikel desselben nicht annehmbar erschienen seien, hätten sie sich beim verstorbenenLcl darüber beklagt, und dieser habe ihnen das Recht ansgethan. Razenhofer und Landammannsc»e> ^ diese Zulage empfindlich ans und erklären, daß jener Bertrag nicht allein den Ausgeschos-

^vrd> der Mehrzahl der'Gemeinde eröffnet 'und von derselben mit Mund lind Hand angenommen

"ein»'! ^ Behauptung wiederholt wurde, daß der Pertrag nie von der ganzen Gemeinde ange-

°der ^'"den sei, erklären Razenhofer und Schilter, daß entweder die Rede der Thalleute unwahr seiZiegel ungültig, in welch letzter», Falle sie sich für nntanglich halten in dieser Sache zu bandeln.Zahl^ Kundschaften herausstellt, daß der Bertrag früher den Thalleute», die in großer An-

j>en .^s^unnelt waren, ordentlich eröffnet und von denselben mit Dank angenommen und angelobt wor-ollen, Todten nnd Lebenden, welche in dieser Sache redlich gehandelt, ihre Ehre unangetastetserTie Thalleute beharren auf ihrer Behauptung. Endlich Vergleicht man sich dahin, weil die-ljgti" ein Riißperständnis, lvolle gezogen werden", die Thalleute zu verhören. Der Prälat wil-

^hall! ^ Bvrbehalt, daß es seinen Rechten, Briefen und Berträgcn ohne Rachthcil sei. Die

^gen"w Beschwerden vor"), die sich ans die Gcrichtsbesctznng, die Appellationen, das

^ Tl ^^leliätze, den Abzug und die Bcisäßen beziehen. Der Prälat läßt seine Gewahrsame verlesen,die ^e Briefe. Letztere erklären, daß sie in Folge des von der Gemeinde erhaltenen Befehls

z» sür den rechten Richter anerkennen: beide Thcilc begehren das Recht. In Folge dessen wird

gesprochen bei Eiden:

>e "3un, Ersten antreffent die Besatzung eines Gerichts nnd Nichters. Demnach des Gotßhnß Freyhci-dv ^'^^^»nnen genuogsamlich fürmögent nnd zugäbent, daß ein Herr Prelat des Gotteshaus; und"»d ^ ^-^olß zu Engelbcrg rechter Oberherr sehe nnd hvche nnd nidcre Gericht hebe, so soll ein Herrs" ^h denselben nachmalen fürbleiben, auch ein Herr Prelat ein Richter nnd die Rät zu bc-bricht" ounaßen wie im jüngsten Bcrtrag des 1 Wirten Jars crlütterct nnd sürordnct ist, wäliches^ Thallrächten bei Eiden nrtheilcn soll; nnd in Erwcllnng eines Richters solent auch

^^'oren Thallent vor den Jngescßcnen nnd Frönden bedrachtet werden. Whl aber inkönfftig der Ap-

^ ^^chwcrden sind in cinrin VI Folioscitcn haltcndcn Mcinorialc im Staatsarchiv Purem sEilgcll'ergcractcn Nr. t0)

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