Rapperswyl. 1636. 2009
die Namen derselben zu verlangen und sie aufzufordern, ihre Gewahrsame und Briefe bcimbnngen.ycrner sind alle geineinen Rechte, Vertrage, Bündnisse in Berathung zu ziehen und der Landvogt zu Baden^auftragen, fleißig Nachsnchung zu hallen, ob etwas Rapperswyl Betreffendes zu nndcn sei. WirdRecht angetreten, so wird Rapperswyl mit den begehrten Beiständen von den ^chirmorten zu versehen
Zudas
Wenn man nachdrücklichere Mittel nicht anwenden wolle, so würde kein anderes Mittel besser sein,von" ^ Abbruch zu thun, als wenn man in den Freien Aemtcrn die Allordnung träfe, daß denenFrüchte nach dem Verhältniß ihres siebenten Antheils verabfolg: würden. Die bereits crnann-.lbgevrdneten ans den drei Orten sollen daher nebst denen von Lucern und Zug beförderlichst in dieletzet" abreisen und die auf der Tagsatzung zu Lucern vorgeschlagenen Anordnungen in's Werk
W ' -'^ch- 770. n. lL. 'Nachdem man die Gründe angehört hat, warum Lucern und Zug zu diesereingeladen worden sind, wird die Relation der beiden in Zürich gewesenen De-'»arkl^" darauf hinweist, zu wie großem Schaden der zu Oetlkon bereits errichtete Wochen-
lod ' gereiche, lind wie nicht nur die Schirmorte, sondern die katholischen Orte überhaupt
"rch benachtheiligt werden. Daraus ergibt sich für die Schirmorte die Pflicht, Alles anzuwenden, umcrswyl bei seinen Befreiungen zu schützen und den neu errichteten Markt zu hintertreiben. Zu diesen:djx > ^ '""ßen die Obrigkeiten einander die Zusicherung geben, einander beizustehen. Da aber von Zürichmit welcher man die Gesandtschaft vertröstet hat, noch nicht angekommen ist, so kann einst-Beschluß gefaßt werden; jedoch wird für rathsam gehalten, daß Schwyz seinen Unterthancn'Erbiete, den Octiker Markt zu besuchen. Unterdessen soll man darauf denken, wie Rapperswyl»ach". anderswoher speisen könne. Man denkt auch an Sperrung überflüssiger Zufuhr der Früchte^""den, Hinterhaltung Anken u. Ä., allein man abstrahiert davon. Den Weg des Rech-
lich' ^ Rappersivyl bereits entschlossen hat, hält man für den geeignetsten; den definitiven Ent-sy> .^^bcr stellt man den Herren und Obern anhcim, sobald die begehrte Antwort von Zürich eingctros-
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^ird, sowie auch, ob nicht Lucern lind Zug zuzuziehen seien, weil man zugleich eine andere Dis-^n wegen des Kornkaufs in den Freien Acmtern machen will. Ans den 18. Februar wird eine sünf-
^izsatzung nach Gcrsan angesetzt. Absch. 771. a. tti. Der von Landammann Schorno im Namen>vvl an die katholischen Orte gestellte Anzug, daß Zürich entgegen den uralten von Kaisern Rappcrs-
Befreiungen einen neuen Markt unterhalb dieser Stadt errichtet und den Scinigcn verböte«:Speise zun: Verkaufe nach Rapperswyl zu tragen, wird in den Abschied genommen. Da die
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«^^^hler auf künstiger Jahrrcchnnng klagend auftreten «verde», soll jedes Ort ihnen womöglich zur^erhclscm Absch. 782. f. Schultheiß und Rath von Rapperswyl bringen durch zwei An-
tuen, - — - , . ^ ^ . »
llw« - Beschwerden über den von Zürich zu Octikon errichtete«: Wochcnmarkt vor die Gesandten der
cn Drte und bitten, man möchte Zürich anhalten, ihnen das eidgenössische Recht zu bestehen und
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rcj, ^ nach eidgenössische», Brauch zu wählen. Zürich erwidert, daß es nichts mit Rapperswyl zu^ lcies Ort die Befugniß habe, auf seinen: Gebiet Satzungen zu inachen und
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Ruhe
"ach seinein Belieben zu errichten, und bittet, es bei seinen Rechten zu schützen und Rapperswyl
^ zu o uninteressierte» Orte vereinige«: sich dahin, Zürich zu ersuchen, sich mit Rappcrs-
^>uit«l Theilc zu frage««, ob sie die Jnterposition von beiderseits zu ernennenden
^ cher n!" wollten, «vozu sich die Gesandten gerne gebrauchen lasse«: würden. Wolle man auch
^ "Veit nicht gelten lassen, so nehmen die katholischen Orte die Sache in den Abschied, damit die