Uznach und Gaster. 1646. 1647. 2603
^ zu unterhalten. Der Zöllner soll Alles genall verzeichnen, darüber Rechnung geben und darauf be-^ werden. Ibiä. k. 47. Das Umgeld, das früher den beiden Vogteien auferlegt, später aber aufe" Bitten wieder erlassen worden ist, wird wieder eingeführt und dieser Punkt in den ihnen ertheiltenkgalien annulliert, weil mau findet, daß die Wirthe auf dem Wem großeil Profit machen und die ertheilteund^ '"^brauchen. Ibiä. 48. Der Landvogt soll in den beiden Vogteien Weinschätzer bestellenHab nehmen, den Wirtheil eine Ordnung geben, wie viel sie auf den Wein zu schlagen
^ e», worauf sie dann jährlich beeidigt werden solleil. Leistet einer das Gelübde nicht, oder übertritt erbe'j ^.^rd ^ Landvogt ihn bestrafen. Ibiä. b. 4U. Weil man ailerwärts die Zölle erhöht, so solll»,d^^ Zusaminenkunft anch der geringe Zoll zu Wesen erhöht und dabei das Zollbüchlein von Zürichdxz ""^eres Vivthweildige zu Rathe gezogen werden. Ibiä. i. 30. Schwhz erklärt, daß es in BetreffZolls an der Ziegelbrücke bei dem buchstäblichen Inhalte des zu Lachen deßwegcn 1634 errichtetenwx!. ^ verbleiben wolle, daß aber die in dem glarnerischen Abschied am Rande beigesetzten Worte „intx, Ziegelbruck" beseitigt werden müssen; wo nicht, so werde man zu dem früher angcdcute-
Littel des Gegenzolls in Grynau greifeil. Dich wird von Glarus in den Abschied genommen. Ibiä. le.Weil von Seite des Stiftes Schänis bei Absetzung des alten und der Erwählung des neuen Am-^>us dw „^cht beobachtet worden ist, trügt Schwhz darauf an, daß mit der Äbtissin des
^ ^Hauses geredet werde, daß dem Ammann Wilhelm vorerst seine treu geleisteten Dienste verdankt lind^ Eides und Amtes förmlich entlassen werde; erst dann werde Schwhz den neuen Ainmann anerken-> dieser sei dann vom Landvogt oder den Gesandteil kraft der Schirmspflicht und Kastvogtei in Eid zugut u" Glarus stimmt bei, will aber dermaleil die Erwählung des neuen Ainuianns „weder bös nochdaß l liziä.!. 52. Schwhz stellt deil Antrag, man möchte mit der Acbtissin von Schänis reden,
daß ^ derinaligeu Schreiber entlasse, in Betracht, daß von gesammten Orten verabschiedet worden sei,»lau keine ausländischen Schreiber in den Gotteshäusern dulden wolle, u»d künftig einen von Schwhz,iussc>^ andern eidgenössischen Orte wähle. Glarus glaubt, daß man denselben nicht cnt-
hirbt' ^hm zufrieden sei. Ibiä. in. 3!t. Wenn in beiden Vogteien ein Untervogt
bleibt ^ Gesandten beider Orte über die Erwählung eines neuen sich unterreden; die Ratification
berl ck dm Obrigkeiten vorbehalten. Ibiä. n. 34. An Zürich soll von Schwhz aus um eine beför-jycrd^ ^"lamiuenkunft lvegen des Gamsergeschäfts und der andern schwebenden Streitigkeiteil geschriebenGnl/" vor etwas Jahrel, Herr Schiffmeister Trümpi in einer lvegen des
^ - )ausiz Sainmluilg in Wesen gcthauen Abhaildluilg geäußert lind in denen darum aufgerichten^ und Siegeln nicht einverleibt worden, als in einer von Seiten der Herren von Schwhz verineinendeuGlarus, daß Schwhz Trümpi's Siegel dem Brief möchte anhängeil und dessen Rainenlassen. Schwhz antwortet, es wolle dieß thun, lvenn Glarus es dahin bringe, daß Zürichlvegen angelegten Arrest aushebe. Ibiä. p.
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eidi S- Äbsch. 1121. b. 37. Evangelisch Glarus beschwert sich, daß, als es bei der letzten
Müschen Besetzung der Grenzeil zu Vervollständigung seines Landsfähnleins die von Uznach undiß,, "'ffgemahnt hatte, Schwhz denselben zu ziehen untersagt habe. sDie Fortsetzung der Verhandlung^ vorhanden; es fehlt im Schwhzerexemplar ein ganzer Bogen; das Glarnerarchiv enthält den Ab-