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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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2004
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Uznach und Gaster. 1647.

schied nichts. Absch. 1126. a. 5Zi. Die Zolltafel von Wesen wird richtig befunden! doch findet >»a»,daß von kostbarern Waaren ein größerer Zoll bezahlt werden sollte. Da nun die Zöllner nicht wissen,^in denRörlenen" und Ballen kostbare Waaren enthalten sind, so soll man auf nächster Zusammenbißbestimmen, ob man von den Nörlenen und Ballen einen größern Zoll nehmen soll; auf ebenderselbenauch über nöthig scheinende Verbesserungen der Zolltafel und den Eid der Zolleinnehmer gesprochen werdetVorläufig wird festgesetzt, daß, wer den Zoll einzunehmen verordnet wird, denselben nicht durch An^einnehmen lassen dürfe. Den Gesandten, welche die Zollrechnung abnehmen, wird anheimgestellt, de»'Zöllner den Einzieherlohn zu verabfolgen. Da ferner berichtet wird, daß Etliche ab Kerenzen sich weigertden Zoll zu Wesen zu zahlen, angeblich weil sie Brief und Siegel für ihre Befreiung hätten, soGlarns auf die nächste Zusammenkunft darüber sich gründlich informieren. Ucbrigens soll darauf geha^'werden, daß keine Nebensusten bestehen, und daß niemand Waaren in seine Behausung aufnehme, so»d^daß alle in der obrigkeitlichen Susi versorgt werden, bei 10 Kronen Buße. Ibill. K. Nochmals

der von Schwhz verweigerte Auszug der Mannschaft von Uznach und Gaster (s. Absch. 1121. b. 3.)Landshanptmann Feldmann zur Sprache gebracht. Schwhz erwidert, man werde sich wohl erinnern, >obei und nach der Aenderung der Religion in Glarns sich zugetragen habe, lind wie es nachher UebnngWesen sei. Die evangelischen Gesandten von Glarns berufen sich auf den Spruch der Sätze von L»^"und auf Schreiben von Schwhz, in welchen man sie zur Verwahrung der Pässe aufgefordert habe. ^mair ihnen den Auszug ferner verweigern, so müßten sie andere Mittel an die Hand nehmen. Dir ^sandtschaft von Schwhz nimmt Alles all rskoronänin. Ibicl. k. <»<>. Die zur Beilegung des dienungen der Landvögte betreffenden Streites zwischen katholisch und evangelisch Glarns erwählten Ver»"ler machen folgenden VermittlungSvorschlag: Hinsüro sollen alle jeweiligen Landvögte in Uznach undwelche katholischerseits aus dem löbl. Ort Glarns dahin gesetzt werden, schuldig sein, um Alles, das GWsowohl als das Kleine, nichts ansbedungen, ordentliche, ehrbare und gebührende Rechnung zu gebe»,zu dem Ende sollte ihnen eine gewisse Eidesformel auferlegt und in derselben ihnen mit Namen auchboten werden, keine Mieth noch Gaben zu nehmen, noch die Bußen in dergleichen Verehrungen Z«wandeln. Demnach sollte von den verrechneten Gefällen und Einkommen einem Landvogt ingebühren acht Pfenning und der Obrigkeit der nennte, und im^ Gaster nenn und der Obrigkcüzehnte. Dieß aber sollte allein gemeint sein auf vier Jahre und Versuchen hin, alsdann den Parteic»stchn, solches zu mindern oder zu mehren, je nachdem es dem gemeinen Wesen das Ersprießlichste sei»Im Uebrigen sollte es bei allen andern Verträgen und Abschieden gänzlich verbleiben und diesermeinliche Vorschlag auch andern Verhandlungen nichts zu präjndicieren haben. Dannenthin wird

Herren von Glarns katholischer Religion überlassen, nach ihrem Belieben auch dem löbl. Orte ^hievon Part zu geben. Auf alle Fälle sollte dieß von beiden Religionen zu Glarns in Obacht ge>^men werden, solches dem Vertrag von 1638 zu gebührender Erläuterung dienen, auch sollten alleMißverständnisse deßhalb abgelehnt werden. Geschehen zu Baden 10. Juli 1647. Folgen die Untersch^mit den Petschaften. , ^

Zu wissen sei auch serner:nachdem ans gedachter vier Herren wohlmeinliches Erinnern ffcb dw ^pürierten von Glarns evangelischer Religion zu der auch katholischerseits begehrten Verbesserung der 3rcchnnngen über die Verwaltung der Vvgtei Werdenberg gutwillig anerboten und allein das, s»

Vvgtei in Kxv hat, ansbedungen haben, sso wird gewünscht^ daß man es dabei einfältig bewende»

Absch. 1134.