Mutten. 1642. 1646.
1993
lttlL.
Art. 4l5. Freiburg verlangt, daß der Zoll nicht allein von dein Salz, welches früher ver Adino-wlarius Von Bern, Junker von Erlach, zu Mutten durchgeführt hat, sondern auch Von demjenigen, das^ühcr Bern selbst hat durchführen lassen, bezahlt werde. Nachdem Berns Gesandte die Zollfreiheit für dasihrer Obrigkeit bezogene Salz laut Burgrechteil und Vertragen in Anspruch genommen hat, wird unter^iiieationsVvrbchalt festgesetzt, daß sowohl zu Mutten als zu Tscherliz beider Stände Salz, Getreide undwidere Waaren, insofern keine Privatpersonen am Gewinne participieren, zollfrei sein sollen; findet aberMeres statt, so ist der Zoll zu bezahlen. Absch. 994. t.
Art. 4l<». Aus der nächsten Zusammenkunft soll über die Reparation des baufälligen Psrundhau-^ M Merlach geredet werden; ferner über das Vorbringen der bernischen Weitzel, daß ihnen die Bezah-von 8 Svnnenkrvnen, wenn sie mit dem Scharfrichter nach Grandson reiten sollen, zu gering sei.'ch- 1002. i-i-. 417. Behufs der Reparation der baufälligen Pfarrhäuser zu Motier und Merlacheil die Bali- und Werkmeister beider Städte einen Kostenüberschlag den Obrigkeiten eingeben. Tiecharcuiou der Brücke über die Bibereil jenseits Kerzers soll durch den Schultheiß besorgt werden. Absch.v. vo. Den bernischen Weibelu wird ihr Lohn, wenn sie mit dein Scharfrichter nach Grandson
^n, nicht erhöht, da ihnen der gleiche Lohn für die kürzere Reise nach Mutten bezahlt wird; sie habeilm das Andere zu rechneu. Ibid. xp. 4li1. Daniel Herrenschwand von Mutten war von Bernvon Freiburg eine Cvnccssion zu einer offenen Wirtschaft in seinem zu Mutten gelegenen Hause ge-^ wi worden. Die Wirthe zum Adler und zum weißen Kreuz legen dagegen Einsprache ein und erklärenjhx in ihren Rechten gekränkt. Die Gesandten halteil es für billig, diese alten Wirthschaften bei
Hätz" Zu schirmen, erachten es auch für die Murtuer besser, wenn sie nicht so viel Wirthschaften
und heben diese neue Wirtschaft auf. Die Eoncessioneu sind zurückzugeben, den alten Wirtheu^ wl auf ihr Verlangeil Siegel und Briefe „der Verpünigung" ertheilt, die Kosten compensiert. Ibid. gg.
Ebenderselbe Herrenschwand sucht um die Erlaubniß an, in den vier Vogteicn 200 Manu für die- Schaft Venedig zu werben. Er wird mit seinem Ansuchen an die Obrigkeiten gewiesen. Ibid. rr.n» ' Ebenderselbe Herrenschwand stellt das Ansuchen, man möchte ihm um einen nicht sehr großen Zins^ »>it Gestrüpp bewachsenes Gäßlciu beim Löwenberg, das sich au seiner Blatte hinziehe, überlassen, da^vipt niemand benützc. Seinem Ansuchen wird entsprochen unter Vorbehalt der Rechte des Drittmanns.^ dieses Gäßchen auch den Nachbarn zu Statten kommt, so soll der Schultheiß auch ihnen einen „leident-Zins auferlegeil. Ibid. ss. 4LL. Die von Luguvrre kommen mit dem Ansuchen ein, eine ge-l> ^ ^'UVildmatten einschlagen zu dürfen, weil sie Mangel au Weiden und Futter haben. Der Schult-^ wird beaustragt, darüber einen gründlichen Bericht den Obrigkeiteil einzuschicken. Ibid. 22.^ Netzhühaer zu jagen wird bei 30 Pfd. Strafe verboten. Ibid. aaa. 4L-H. Philipp Wenk, derW'ied, Burger zu Mutten, welcher entgegen dem Abschied an der Sense durch die Meister der Schinic-^vst pgg citiert worden ist, wird au die Meister Frciburgs gewiesen, das dermalen die Altcr-M Mutten hat. Ibid. bbb.
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