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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1994
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1994

Multen, 1646.

lv4<i.

Art. 425. Seit dein Jahre 1579 fehlten in dein Gewölbe des Schlosses Multen die Erkannt'»'''bücher und Urbare dieses Hauses. Laut eines Scheines vom damaligen Stadtschreiber Marquard zu Ab»tcn waren sie diesem anvertraut worden. Zwei derselben werden beim dermaligen Schultheißen gesunde»>die andern sind weder unter den Schriften der Stadt Mutten, noch bei den Erben Marquards zu finde»'Fortgesetzte Nachforschung wird angeordnet, Absch, 1997. b, 42<». Bern verwundert sich, daß dervon der Bruch (Broye), welche von Stäfis weit entlegen ist, wegen des Schlosses Mvntbce nach Stäfis ver-legt worden ist, während er der Herrschast Mutten anhängig seilt sollte, und beklagt sich, daß Freibnrgerhöhe. Ibid. in. 427. Es wird gerügt, daß die Schultheißen von Multen allerlei chorgerichtli^Bußen sich aneignen ans Dörfern und Höfen, welche in das Amt Laupen gehören, aus dein Grunde,dieselben nach Mutten oder Kerzerskirchspälig" seien. Ibid. z». 42it. Bei den Nachsuchunge» »"Gewölbe (Archiv) zu Mutten hat sich nichts gefunden, was Licht auf den Streit über die Jurisdictionauf dem BZasser der Bruch (Broye) bis in den Neuenbnrgersee und aus dem großen Erlachmoos werß'»könnte. Die Committierten von Frciburg behaupten, daß dieser Streit bereits durch eilten Vertrag1585 ausgeglichen worden sei; zugleich sei sejtzustellen, ob 1575 bei der Ilutermarchnng jenes MoosesVogt zu Erlach anwesend gewesen sei. Ibid. g.