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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1991
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Murteil. 1634.

1991

l«»:i4.

Art. 0110. Die Rechnung für das Jahr 1631 bis 1632 von Rudolf von Bonstetten sel. wird ent-^äengenommen. Die beideil Städte bleiben ihm schuldig 647 Pfd. 18 Sch. 5 Den. An Roggen hat erA bezahlen 40 Mütt 9 Kops, ail Dinkel 17 'Mütt 8 Kopf, an Hafer 65 Mütt 2 Kopf. Räch der Ber-^Vu»g ist mit Ausnahme des (Geldes Alles aufgehoben. Absch. 705. s. 000. Dem Landvogt Ougs-^ird die Restanz an Roggen, Dinkel nild Hafer nachgelassen. Er beklagt sich, daß er für die^ ^m,z fetner frühern drei Rcelmungen an Alexander Hallsers Erben im Amte Grandson verwiesen wordenDiese hätten ihm statt baares Geld Obligationen geben wollen, die er aber nicht annehmen könne.^ ^eckelmeister, voil dem er die Bezahlung verlangt habe, habe sich auf Hausers Bürgen berufen.^ Gesandten möchten dessen eingedenk sein, was in Beziehung auf der Amtleute Bürgschaft und Sichcr-^u»g Brauch sei. Ibiä. :x;». Beat Ludwig Michel, Landvogt 1614 und 1615, legt seine Rcch-"""g ab. Er bleibt beiden Städten schuldig 1722 Pfd. 6 Sch. Um die Einnahme des Korns hat er^)t zu antworten, Ibiä. a. .102. Sainnel Mischer legt seine erste Rechnung von 1633 bis 1634 ab.^ bleibt schuldig 128 Pfd. 0 Sch. 3 Den,; alles Andere wird ihm nachgelassen. Ibiä. z>. .10.1. AufAnzug des Schultheißen Samuel Fischer wird beschlossen, des schädlichen Mißbrauchs halber,daß" Gapgerichwn und Scheltworten die beiderseitige Freundschaft ans einander dringt, zehrt und große Kostenursacht, sollen in den Schätzungen solcher ehrrührigen Händel nicht mehr denn zwei oder höchstens dreiwert werden, nnd falls ein Beklagter bekennt, den Kläger nicht gescholten zu haben, soll der Amtmanndie Partei zu vergleichen und die Worte aufzuheben mit Abtrag des Dagcskostens und die^^beißtigm einthun zu lassen". Ibiä. 8. .'10-1. Der Schultheiß sucht um Befreiung des Zehntens"u seinem (garten an. Der Eonseguenzen wegen wird in das Ansuchen nicht eingetreten. Wenn derselbewgeu für die Befreiung der Matte an Braltiv den Eonsens der (gemeinden erhält nnd niemand da-sch/>" "^'üert, werden ihn die Obrigkeiteil nicht abweisen. Ibiä. t. .'10.5. Das Ansuchen des Stadt-^ Murten um Heruntersetznng des Zehntens von seinem Garten bis auf den fünfzehnten Dheil,^tmlach, und um Erhöhung seiner Besoldung wird wegen Mangel an Instruction in den Ab-^ genommen. Ibiä. u. 001». 'Räch der Dorsrcchtsame vertheilcn die von Fräschels die jährlicheilUlen von ihrensonderbaren" erkauften Matten so, daß bei Lebzeiten eines Hausvaters die erwachsenen- ^""1 Riitheil daran haben. Kaspar Bücher, der von seinem Bater weggezogen ist nnd eine eigene^ Uiltung angefangen hat, spricht mit Erlegling des bestimmten Eingangs auch den Genuß davon an.^ ubrr diese Ordnung zu Gunsten der alten Dorssäßcn gemacht worden ist lind Bücher keine Arbeit fürIhjg Malten verrichtet oder sonst eontribniert hat, wird er mit seinem Begehren abgewiesen,

bärt -107. Der Schultheiß Georg von Dießbach wird mit seilten Anforderungen, da die Gegen-^ "icht anwesend ist, aus die nächste Zusammenkunft Verlviesen. Ibiä. gg. 000. Johann Sehla^ ^ ^ Pactnngen, Raths-und Wirlhshäuscr verboten; nachdem er aber nachgewiesen, daß er inZu ^ ^'^ÜUlg erhalten habe, wird er mit einer Ermahnung entlassen. Ibiä. rr. 000. Die Gemeinde('erlangt, daß Hans Kilchcr, Ammann daselbst, die ihm im Oristallacker zu bauen erlaubtestehe niederzureißen angewiesen werde, da sie zunächst an der Kirche und dein Begräbnißplatz

ei» ic Begehren in persönlichem Unwillen über den Ammann seine Quelle hat, so soll vorläufig

' ugcilschech eingenommen und gesucht werden, eineil Vergleich anzubahnen. Ibiä. tt. -100. Die

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