Grandson. 1643. 1983
dieser Ansucheil wird auf nächste Zusammenkunft verwiesen. Ibid. kb. .312- De>l Erben des" ^>ten von Erlach scl., welche sich weigern, aus dem La Mottezehnten den Afterzehnten der Eur Fiez zusichte,wird als Termin, darüber Bescheid und Antwort zu geben, die nächste Zusammenkunft in Frei-6 angesetzt. Ibid. II. .3t 3. Der Herr von Montagny beschwert sich, daß den Herren Bourgeois durchWissen seines Vaters ertheilten Spruch das Recht verliehen worden sei, einen oder zwei Tage^ gemachtem Bann zu herbsten. Es wird gut besunden, die beiden Parteien ans nächste ZusammenkunftUntersuchung der Sache vorzubescheiden. Ibid. mm. .3 l 4. Den Besitzern des Zehntens, genannt due»«, wird auf ihr Ansuchen gestattet, daß zu Vermeidung aller weitern Anticipativn ihr Bezirk nachQuantität und Qualität mit Einschluß ihres andern Zehntens, genannt do an einem besonder»
bc v ausgeinarcht und übergeben werde. Den mit dieser Uebertragung Beauftragten wird zugleich
Wen, weil die Herren Bourgeois einige Zeit her „aus eine große Anzahl Jucharten in der Obrigkeit^ ihrigen vermischt ist, anticipicrt" haben, nachzuschlagen und auszurechnen, wie hoch
Wr Uebergriff von der Zeit an belaufe, da das in Händen der Bourgeois und Mithaften befindliche^"^chlein datiert ist, und sie zur gebührendeil Restitution anzuhalten, Ibid. »n. .31.3. Die Gemein-nutz »nid Valleyres beklagen sich, daß die Ziegler bei Grandson, obgleich sie ihnen den Mitge-ke>»^ ^llinendfahrt gestatten, ihnen die Ziegel nicht mehr im alten Preis geben wollen, oft auch gar^ ^ ihnen zu bekommen seien. Unter Ratisicationsvorbchalt wird die Verordnung gemacht, daß, weil^ Nutzung der Allmend der beiden Gemeinden haben lind den Herd auf derselben holen, sieNatt P^is bezahlen sollen, wie die von Grandson. Da alles thcurcr geworden ist, haben siehält ^ ^^ian 2V Gld. für das Tausend Dachziegel zu bezahlen, andere Gattungeil Ziegel nach Ver-lan ^ Ziegler sind verpflichtet, jedem aus eine halbjährige Ankündigung die Ziegel zu liefern. Ver-bcn^o ^ Obrigkeiten Ziegel (sie zahlen 30 Gld. für das Tausend), so haben die Ziegler gegen sie dicsel-Pre'- ^'^'iuugen wie gegen jene Gemeinden. Die Bürger der beiden Städte haben in Betreff des^ dieselbe Freiheit. Ibid. oo. 311». Der Gemeinde Mustruz lvird die Coilcession gegeben, ihrenWdt""^ öslroxarä „in 'Nutz lind Ertragcnheit Zll stellen", und dafür ein Instrument, mit der?»v Zusiegel ausgestellt, unter Vorbehalt von Drittmanns Rechten. Ibid. z>i>. .317. Dem Claudeer bewilligt, ein unfruchtbares Stück Land 8»r I<z inonk serner zchntenfrci anzusäen also, daß^ Zehntens von jeder angesäcten Jnchart 2 Mäß Gerste uild ebei'so viel Hafer in den Zehnten.l>c» . " ^^icke liegen, entrichten soll. Ibid. ss. .31». Dem Landvogt wird der Auftrag gegeben, diePrädicanten von Fiez eigenthümlich gehörenden Bünten fiir die Cur anzukaufen und beidendsta verrechnen. Ibid. it. 31». Fiez und Fontaine beschweren sich, daß sie von der Metzge zuseit einiger Zeit kein Fleisch mehr erhalten und bitten, ihnen einen eigenen Metzger zu bewilli-ge» Ansuchen wird nicht entsprochen, die Bürgerschaft zu Grandson aber ermahnt, dafür zu sor-tis ^ umliegenden Orte sich mir Fleisch versehen können, widrigenfalls man ihnen eine eigene»och^"^lligen werde. Ibid. uu. 32». Aus die Anzeige des Landvogts, daß Viele von Provence^ gehen, woraus ein Streit über den Ort der Residenz der Jurisdiction entstehenLa"k>vogt befohlen, sich über die Sache umständlicher zu erkundigen und den Obrigkeitenkie ^ ^chricht zu geben. Ibid. vv. 321. Dem Commissarius Corevont lverden als Belohnung fiir^ Adnlodiation des Pvonandzehnteils zu Roupurap 2 Sack Btischelkorn gegeben. Ibid. rv>v.^vhg„„ Müller zu Concise, wird mit seinem Begehren um Verminderung seines hohen