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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1981
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Grandson. 1634 1981

der Eoinmissarien, daß derselbe gegen seine Mutter Anlicipation gebrauche, und behält sich seine weischritte aus künftige Jahrrechuuug vor. I6i-1. yy. Stils. Dein Prädieauteu z»l Grandson wird^>s desse» Ansuchen das Pfrundeinkoinnien mit Einwilligung der Coinnüttierten von Bern »in 2 Miitt verdie Deputierten von Freiburg nehmen das Ansuchen in den Abschied. Ibiä. gg. S8<». Derda^ Concise wird mit seinem Ansuchen um Befreiung eines von ihm zu Cvncise erkauften Hanfes,

>vegen persönlicher treuer Dienste des vorhergehenden Besitzers frei gewesen war, abgewiesen. Ibid. rr.

Alexander Dumaine soll zu Erneuerung der Edellehen hinter Grandson in Betracht der von seinenwtcrn den beiden Städten geleisteten Dienste andern Commissarien vorgezogen werden. Generalcom-lmius Stettler soll ein Consultum verfassen, wie diese Erneuerung ins Werk zu setzen sei, und was ein^ ""üsarius damit verdienen könne, und dasselbe dem Gencralcommissarius Python in Frciburg mitlhei-^>id. ss. sHg. Die Gemeinde Concisc kommt mit dem Ansuchen ein, ihren Einwohnern den auf-'austen Kops Hafer, den ein jeder von seinem Hause bezahlen müsse, zu vermindern; ferner ihr zu ge-<u>, i Dorfe eine Mctzg zu errichten. Rtit dem ersten Begehreu werden sie abgewiesen, demu c» wird entsprochen, insofern Grandso», gestützt auf Briefe, Siegel und Freiheiten, keine gegründetebrache dagegen erhebt. Idid. tt. Die Gemeinden Montagny und Balleyres werden mit ihrem

lachen, etliche Stücke des gemeinen Mooses abstecken und den Ertrag in den gemeinen Seckel zn Unter-u»g der tegeu dürfen, abgewiesen. Ibid. uu. Mit dem Begehren, von denjenigen,

^ lc fremde Schafe auf ihre Weide nehmen, eine Buße von 19 Florius für die Heerde nehmen zu dür-^^den diese Gemeinden an den Landvogt gewiesen, der dieß zulassen kaun, wenn die Armen einwilluE»t' Gemeinde Hvonand werden die Mcsselerie oder die Bannwartgarben gegen

l^^lung von 6 Kopf halb Roggen halb Hafer, au das Schloß Grandson zu entrichte», hingegeben undailli^ Der Landvogt soll keine Gewalt haben, diese Messelerie zu steigern oder zu mindern; die Ge^Äb'cs ^ hingegen können dieselbe unter sich steigern. Die Deputierten von Freiburg nehme» es in denZ» d! ^ Jean Rey wird mit seiner Beschwerde, daß ihm auf sein Haus, das bis

kii>/" Erkanntnissen frei gewesen sei, ein Kopf Getreide als Feuerstattzins gelegt worden sei, aufch>e ^ ^herechnung gewiesen. Ibid. xx. t. Jean Major von Onnens wird mit seinem Begehren,^ ^lnvi" (Stampfe) am Bache Arno» errichten zu dürfen, abgewiesen, da in der Rachbarschaft schon»c», ^ ^^chstampfencn und Blüwcnen errichtet sind. Ibid. x/- Abraham Major wird mit sei-

A ' ^"lüchen uin Rachlassung des dritten Theils des Lobs wegen des Kaufs, den er 1625 von Laurentard bestanden, auf die Jahrrechnung gewiesen. Er begehrt dieselbe,weil die Blumen auf den er-^i/" ^"lern gestanden", und in solchem Fall lue Rachlassung des dritten Theils des Lobs Brauch sei.SftZ. Jacques Bourgeois, welchen der Landvogt zu Grandson zum Eastellan nach Peney und^ lchvn vorher die daran auch einen Theil habenden Herren von Ehampvent, verordnet har,best, ^ Gesandten, sie möchten nicht nur ihn als Eastellan, sondern auch seinen Sohn als NachfolgerDe>n'^"' ^ Gesandten, ohne Instruction, nehmen das Ansuchen in den Abschied. Ibid. aaa. LiNi.

' ^^^e Vesin wird der Zehnten von denjenigen Stücken, welche er künftig reuten wird, sechs JahreIbiq Die Cominittierten von Freiburg, ohne Instruction, nehmen das Ansuchen in den Abschied.

Holards Erben wird Erläuterung gegeben, warum derselbe in seinem Rechtshandeljej ^ ^"buel Gras wegen gewisser subhastierter Rebstücklein, hinter Grandson kgelegen, verfällt wordenovo. s»»8. Dem Jean Jacques Cuendo; wird das Albergement zweier Stücklein Reben, die