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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1980
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1980 Grandson. 1634.

bot, von den Bergmatten etwas einzuschlagen nnd vor Magdalena zn hellen; 2) dasz die Acußern kein ^ans die Berge treibeil sollen, das nicht hinter Grandson überwintert worden ist. In Beziehung ans d>^beiden Punkte läßt man es bei dein alten Brauch bewenden. 3) Sic verlangen, daß diejenigen, welchesVieh am die Berge treiben, vhne ein Recht dazu zu haben, gepfändet werden, bis sie ihr Recht bewiestoder erkauft haben. Alan läßt es bei der Ordnung von 1614 bewenden. 4) Sie verlangen ferner, ^diejenigen, welche von einem Dorf in ein anderes ziehen, aber in derselben Kirchhöre lind der LandvolkGraiidson incorporiert bleiben, vom Einzüge frei sein, die Aenßern aber das Lob und die Assonfferta»^zn zahlen schuldig sein sollen. Man läßt es bei dem bisherigen Gebraiich bewenden. 5) Mit demren, die Bewillignngszedel für den Hvlzhau in den Wäldern, zn restringieren, werden sie abgewiesen, bisdie Motive für dieses Begehren dargelegt haben. 1613.^. 277. Der Landvogl macht darauf ans'»^sam, daß dem Zehnten, In rmuvelle osimiöro, dadurch Eintrag geschehe, daß die Berge fremdenhingeliehen werden. Man ist aber der Ansicht, daß wenn gleich jener Zehnten vermindert werde, dagc^'dochder directe aufwärts gehe". Ibiä. b.Ii. 278. Es wird erkannt, daß die Habe der malcsizis^Personen, sobald dieselben an die Marter erkannt sind, inventarisiert nnd bis zu Ausgang der Seichtdritte Hand gelegt werden sollen. Ibi3. ii. 27?». Der Landvogt soll nicht gestatten, daß den Mestr»^die Rate der wegen Anbringcns unnöthiger Gesuche vor den Gesandten ergangenen Reisekosten angeln)'werden, sondern die Urheber solcher Gesuche zu deren Abtrag anhalten. Ibill. lele. 280. Die ^Grandson werden mit ihrem Begehren, daß die Dörfer im Amte Grandson nur über Sachen, die >» /höher als 60 Sols im Werthe sind, zu richten befugt sein und für Dinge von höherin Werthe dienach Grandson kommen sollen, abgewiesen. Ibiä. II. 281. Der Antrag, daß die Urtheile der u»^'Richter zn Grandson nnd Montagnh an den Landvogt appelliert werden und nachher erst an diekeilen kommen sollen, wird in den Abschied genommen. Idi3. mm. 282. Dem Timotheus duwird gestattet, einen jenseits der Schlvßmattcn zn Grandson entspringenden Brunnen durch dieselbe» ^sein Hans zu leiten unter der Bedingung, daß er den alten Weg durch die Matten zu diesem Br»»'^aufgebe. Der Landvogt hat ihm drei Sack Mischelkorn daran zn steuern. Ibiä. nn. 285t.

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de Monlin, Herr von Montagnh, klagt, 1) daß die Mestralien Concise und Bonvillars ihn nicht Z'Versammlung berufen, wenn es um den Bann zn thun ist; 2) daß sie denselben ans einen Tagdaß er seinen Zehnten zn erheben nicht überallOrdnung geben könne"; 3) daß Viele freie St»^ 'haben vorgeben, aber dafür keine Beweise vorlegen können; 4) daß ihm von den Lchenbestehern derkeitcn in seinen Zehnten von einem Stücklein zn Mustruz Eingriffe geschehen; 5) wünscht er ein nebe» ^Schloßmatte zu Grandson fließendes Bächlein über dieselbe ans etliche seiner zn Montagnh im 'Mo»s ^gene 'Matten zu leiten. In Beziehung auf 1 und 2 wird gut erachtet, daß die genannten Mestraln'» ^Herren zu ihren Versammlungen berufen, seine 'Meinung des Banns halber anhören nnd zu Eonclftselben zwei Tage früher als zn Bonvillars anfthun sollen. In Beziehung ans 3 wird angeordnet^ ^diejenigen, welche glauben, freie Stücke oder das Recht zu haben, vor den Andern zn herbsten, ihre ^mente vorlegen sollen; thun sie das nicht, so soll der Herr sie vor dem Landvogt berechtigen; diefrei erkannten Stücke sind vom Landvogte auszumarchcn. Zu 4 wird dem Landvogt Gewalt gegebc»,Augenschein einzunehmen und dem Herrn zu dem zn verhelfen, was ihm gehört, wenn ihm etwaslichcs vorfalle, es an die Alternativvbrigkeit nach Berit zu berichten. Dem Begehren 5 wird cntspr» ^insofern den Schlvßmatten kein Schaden daraus entsteht. 1ln3. oo. 28H. Ebenderselbe beklagt P'h