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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1978
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1978

Grandson. 1624, 1631. 1632.

halb der Herrschaft gegen Korn und andere Vietualien vertauschen vder es verkaufen. Die Bürger u>^das Gericht vvn Grandson hatten ihnen dies; aus eigener Gewalt 1618 verboten ohne die Genehmigtder Obrigkeiten. Die Gesandten heben nun auf die Beschwerde derer von Provence dieses Berbot auf. ^deßwegen erlegten Strafen werden ihnen nachgelassen, zwei Drittheile von den Obrigkeiten, für den drilltTheil werden sie an die Erben des Landvogts Schnhder gewiesen. Ibiä. p. 252. Das Verlange'" ^Plitherrön von Corcelles, daß sie, gestützt auf ihre Lehenbriefe von; alten Herrn vvn Grandson, an ^chvrgerichtlichen Bußen in ihrer Herrlichkeit parlicipiercn dürfen, wirv in den Abschied genominen;Begehren aber wird nach der Ausmarchnng ihrer Herrschaft entsprochen. Ibick. g. 23 t. Demher zu Grandson »vollen viele Zinslenre die Zinsen nickt bezahlen, da sie die Güter nicht besäßen.wird ein offener Schein an den Landvogt gegeben, daß dieser ihm beim Einzug behülflich sei und diejc>"^zur Bezahlung anhalte, welche im Rentier verzeichnet seien. Jedem ist der Recnrs an den BesitzerZinsgüter offen behalten. Ibiü. r. 23^. Elaude Bourgeois Wittwe und Tochter beklagen sich, vaß^Landvogt Schuhder ihr Gut und ihre Ehesteuer zu Händen genommen habe. Da die Sache schon'ildurch ein Urtheil abgemacht ist, werden sie abgewiesen. Sind sie nicht zufrieden, so können sie /Schnhders Erben halten. Idick. s. 233. Die Erben des Lanvvogts Schnydcr suchen um Zllachlaßger Loder nach. Vorerst sollen über den Ertrag derselben Erkundigungen eingezogen werden. 1^'23<i. Es wird nöthig erachtet, die Erkanntnisse vvn Grandson zu erneuern, klc. 237. Denc»Avonand wird an den Bau einer neuen und längern Brücke über den Bach la Mentne eine Steuer ^Seite der Obrigkeiten in Aussicht gestellt, wenn derselbe vollendet ist. Die Fischschwelle haben sieals unter der Brücke anzulegen. Hüll. oo. 238. Esther Denescl, welche etliche Rechtshändel geg^'Vornehmsten vvn Grandson hat, mit denen die Richter verwandt sind, bittet um ein unparteiisches^Dem Landvogt wird ausgetragen, an die Stelle der verwandten Richter andere unparteiische Z"

Ibi,l. in-. 23!». Antvlne Junov tvird mit einer Reclamation gegen Landvogt Reynolds Wittwe abgc^'^^Ibick. LS 2<i<». lRiklaris vvn Diesbach, Landvogt vvn Averdon wünscht, daß man ihm einenseinem Hause überlasse. Das Begehren wird nur theilweise gewährt. Absch. 330. k.

Iti.tl.

Art. 2<»l. Verhandlung über die Landmarchen zwischen der Landvogtci Grandson und derschaft Val Travers. Abich. 562. a. 2<»2. Georg Tribolet d. ü. und Eonsvrten wünschen iln^und Berge in der Castlanei Bonvillars einschlagen zu dürfen. Das Ansuchen nehmen die bernische" .sandten rokoronäuin. Ibiä. 9. 2<»3. Verhaitdlung über die Landinarchen zwischen der La» ^ ^ ^Grandson und der Herrschaft Val Travers. Die bernischen Gesandten lassen sich aus demMurtcn die den Streit betreffenden Documente geben. Wird zur Entscheidung des Streites cuüZeit eine Conferenz angesetzt, so soll bis dorthin jede Partei in ihrem Possessorium unangetastetAbsch. 565.

«i»2.

d ^

Art. L<»3. Diese Conferenz wird auf ein Schreiben des Gubernators von Neuenburgfürstlichen Raths, das im Rainen des Herzogs von Longueville an die beiden regierenden Orteworden ist, in Betreff der streitigen Märchen abgehalten. Die Gesandten vereinigen sich auf eine -