Grandson 1624. 1977
die Führungen zu dein Bau der Helferswvhnung zu Grandson zu leisten. Sie werden angewiesen,leisten, ihrer Freiheit jedoch unpräjudicicrlich. Uebrigeus soll inan in den Erkanntnissen^ wirklich nicht dazu verpflichtet sind. Istiä. ff. 21k. Frantzvis Mechvd wird „um Gott"^ lur einmal 10 Flvrins, I Sack Mischelkorn und 1 Sack Hafer gegeben, dem Friedrich von MeurierSchadens, den er wegen eines Hirsches gehabt hat, 6 wälsche Kronen, I Sack MischelkornTck k, Hafer. Ibicl. 212. Den Musketieren zu Montagnh, welche um Vermehrung dervon ^ einkommen, wird nicht entsprochen; hingegen wird der Landvogt beauftragt, ihnen einen Platz»u ^ -^mend zu geben, welchen sie nutzen oder verleihen können. Istick. stst. 213. Ilm den llnord-Gebrauche der Maße zu steuern, soll der Landvvgt den Einziehern des Hafers befehlen, stattbietei,^^" "ledern Maße oder Schüsseln die ordentlichen gefechtcten Maße zu gebrauchen und zu ver-^ den Hafer in das Maß zu drücken und zu stoßen oder das Maß zu rütteln. Zweitens wird demfüllen'^ Graudsvu zu Stadt und Land, ohne den Landvogt um Erlaubniß anzufragen, Holz
de» ^ " ^irfen, nicht entsprochen, hingegen ihnen erlaubt, kleines „unschädliches" Holz und Gestrüpp, ohnel'cn anzufragen, zu hauen. Drittens soll der Landvogt keine Bcfugniß haben, Fremden zu erlau-
bst,',/" Wäldern Holz zu fällen, noch jemanden in der Landvvgtei einen Platz in der Allmend einerdcr Einwilligung zu geben. Wenn ein Platz in einer solchen jemand mit Einwilligung
^ cmeinde zugetheilt n'ordcu ist, soll auf denselben ein Herrschaftszins gelegt werden. Istick. ii. 241.
Uferten, welche kiirzlich zu Bern in dem Streite wegen eines Herrenziuses aus zwei Juchartenhinter Grandson, den sie für ihr Spital beanspruchten, abgewiesen worden waren, doch so, daß^hen wurdc, nochmals vor den Gesandten zu erscheinen, wenn sie neue Briefe producieren könnten,
^ weitern Pcrscquierung ihrer Ansprüche ab. In Folge dessen wird die zu Gunsten derer von^stici^" Bern gegebene Erklärung bestätigt. Die Kosten werden cvmpensicrt. Absch. 311. st. 21Z.
Begnadigung (ihr Mann hatte sich eines Wucherzinses schuldig^liist. i. 21k. Die Amtleute zu Grandson sollen wieder den eine Zeitlang nicht^»eii Eid, des Inhalts, daß sie deren zu Grandson Freiheiten erhalten wollen, mit aufgeho-
und zwar nachdem die Unterthanen den Eid geleistet haben, schwören. Die von Montagnhfvlle» ^ demselben Zwecke nach Grandson zu begeben. Istnl. K. 217. Die von Grandson^a»s ""d ihren Rechten unbeschadet die schon bereit liegenden Baumaterialien zu des Helfers
oder ^^"bson auf den Bauplatz führen. Später soll untersucht werden, ob sie dazu verpflichtet sindHeß^ Zwei umgefallene Marchstcine zwischen Pvcrdvn und Grandson sollen seiner
u,n !, ^ aufgestellt werden. Isticl. m. 21?>. 1) Die "Musketiere von Grandson bitte» um eine Steuersc» ^^rgweiden besser in Ehren zu stellen und etwas daraus ziehen zu können. Sic werden abgewie-^ jährlich von beiden Städten 100 Gulden erhalten. 2) Dem Guillaumc Prebstre von' welcher um Verminderung seines Feucrstattzinscs und eines andern Grvßzinscs und um "Rachlaß^>vci ^ ^dreszinses von einem Stück Land entkommt, wird je ein halber Sack Korn lind Haser verehrt,^»d Perenten werden abgewiesen. Istick. n. 2ZK. David Varnier voil Hverdon hatte ein Stiick^ge„ ."^^Wen, Ivo die Gemeinde Chamblon zu gewissen Zeiten den Weidgang hat. Dieselbe legt da-bo,, "'brache ein. Varnier zieht die Sache vor das Gericht zn Pvcrdon. Freiburg uimint sich derer^ ^"d dringt darauf, daß ein Augenschein cnigenommeu werde. Istiü. c>. 2Zl. Die von^ durften von Alters her Holz, das zum Bauen untauglich ist, in ihren Wäldern fällen und außer-