1972 Orbc mit Tscherliz. 1635. 1636 1640. 1643.
dem Lombard, nicht dem Forncret übergeben; jedoch habe man des Lombards Erben verpflichtet, daßmittelst Entrichtung von 1000 Pfd. kleiner Währung gestatten müssen, daß gedachte Zinsen demwieder incorporiert »Verden. Absch. 727. 6. ltttt. Der Streit Fornerets inst den Erben von 6la>^Lombard wegen des Schurguts zu Brctigny wird noch nicht entschieden. Absch. 737. k.
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Art. Ob»vohl die Gesandten von Bern gehofft hatten, daß „angemaßter Zehntensdispensa^
und Nachlassung eingeführten und verübten schädliche»» Mißbrauchs wegen im gemeinen Amt Tscherlezu tractieren sei", so wird wegen Mangel ai» Instruction auf Seite der Gesandten Freiburgs nichts vhandelt. Absch. 779. f.
Art LtM. Freiburg reclamiert »vegen des Bubgeldes für einen Schlaghandel, der zu Chassagnegefallen sei, das hinter Orbe gehöre. Absch. 925.
Art. Lttl. Es soll nachgeschlagen werden, warum in der tscherlizischen Rechnung des
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Belohnung in Silberkronen verrechnet »vird. Absch. 1002. rr. L<12. Der Landvogt berichtet, daß
Folge »nangelhafter Bereinigung des Urbars manche Zinse»» nicht eingezogen werden können. tM"diese Anzeige dem Abschied einverleiben, damit die Sache nicht ii» Vergessenheit gcrathe. Zugleich wird ^darüber geklagt, daß bei Formierung der Processe gegen die Uebelthäter den» Gericht viel Mahlzeitengeben »verde». Der Landvogt »vird angewiesen, sich an die Abschiede zu halten. Absch. 1015. g- ^Wein» ii» Folge Mißwachses nicht hinlänglich Wen» vorhanden ist, um den Kirchendiener»» ihresionen zu verabfolgen, soll der Amtmann den Obrigkeiten "Nachricht davon geben. Diese »verde»
Weisung geben, diese Pension in Korn oder Andern» zu entrichten. Für die Prädicanten vo»Poliez-lc-grand und Echallens, welche von Bern allein besoldet »verde», »vird der Amtmann die Bezadvon Bern fordern. Ibid. Der Landvogt ist nicht gehalten, den» "Nachrichter die Bcloh>w"^
Silbcrkronen zu bezahlen, sondern kann sie in allerhand landläufigen Münzsorten entrichten. I,zDie von Asiens beschweren s»cb, daß die voi» Etagnieres, obgleich sie für das Ächeruinb de» > ^von 20 Kopf Hafer und 4 Kronen bezahlen helfen, ihnen ihr kleines Gut in dem Wald Orjulaz gl^St. Martinstag schließe»» uiid nicht mehr darin »vollen laufen lasse». Es »vird billig erachtet, dem'' ^Assens den Termin für den Genuß des Acherumbs bis an das Ende des Jahres auszudehnen, ff'd"der Ermahnung, daß sie die Schweine „ordentlich gerinklet" halten, damit sie die Weide nicht vccw> ^Ibid. tt. Dein Begehren derer von Echallens, daß ihr Jahrmarkt von der Weihnachtszeit
Frühling verlegt und ihnen noch ein zweiter Jahrmarkt bewilligt »verde»» möchte, »vird unter ^cationsvorbehalt entsprochen. Der eine Markt soll acht Tage »»ach Ostern, der andere achtMartini abgehalten werden. Ibid. nn. Die von Echallens stellen das Ansuche»», man "w^
im Walde Jorat „ihren Holzhau und Gebrauch" u.tcr denselben Bedingungen gestatten, wie ^Dörfern Poliez-le-grand, -le-petit »ind Bottens. Das Ansuchen »vird in den Abschied genommen, ^ ^tcnten eine willfährige Anttvort in Aussicht gestellt. Ibid. vv. Lkttt. Die von Echallens werd^