Orbe mit Tscherliz. 1643 1644. 1646. 1973
^eni Begehren, daß die Abforderung der Herrenzinse „a»lf gewisse Jahre verjähret sein soll", abgewiesen,gegen ihrem Ansuchen entsprochen, daß die Schätzung der Güter, welche man zahlungsweisc angreift,^ entlich Pix p^te Schätzung oder Revision durch unparteiische Gerichtssäßeu vorgenommen werden solle.^ ^''^ung auf ihr drittes Begehren um Vermehrung ihrer Schlitzengaben werden sie ermahnt, mit derAi»n^" Liberalität sich zu begnügen. Wenn sie aber in Folge Einschlags eines Stückes Allmend aus der
Gaben gewinnen können, soll der Amtmann darüber berichten, damit man sich» " entschließen könne. Ibiä. >vve. 211S. Die Schuldbriefe, von welchen in ze^n oder zwölf^ Bezahlung nie gefordert worden ist, sollen, wie es der Coutumier klar ausspricht, verjährt sein,der ^ ^ erachtet, daß zur Vermehrung des Lohnes für die Hülfe bei Formierung
Ibili ^ Gefangenen und deren Austragung jedem zu zwei Malen 10 Batzen gegeben werden soll,^cisc ^ ^ ^ Gemeinde Bottens kommt mit dem Ansuchen ein, ihr die schuldigen Fuhren tbeil-
6 K abzunehmen, da ihr Land unfruchtbar sei, oder doch ihr nach den alten Erkanntnissen dieselben zu>-y. " " anzuschlagen. Alan läßt es einfach bei den Erkanntnissen bewenden und.hält es nicht für zulässig,alleh ^"^3weii Andern zu übergeben, noch damit andere admodiertc Güter bauen zu lassen, sonderndie ^ ^chloßgüter. Ibiä. ooo. 212. Auf die Beschwerde des Fran?ois Chappuis, daß er durchqleV, ^ mehr „beschuldigt" sei, als alle andern Dorfgenossen von Etagnieres, die doch mit ihm in
stich ^ ^andition stehen, wird den beiden Generalcommissarien der Auftrag gegeben, die Sache zu unterwdc/' Landvogt Steiger berichtet, daß in Folge der Mangelhaftigkeit der Zins-
^sgct^ ^b'koinmen merklich vermindert werde. Es wird daher den Generalcommissarien beider Städtes)br bei jedem Eommissarius imchzusehen, wie weit seine Arbeit vorgerückt ist, und darüber den
ßj ^ Bericht zu geben. Sollte sich herausstellen, daß ein Eommissarius zu dieser Arbeit nicht tauglich° soll sie andern übertragen werden Ibiä. ses.
1K44.
Eschert ^ entschieden, daß der Hof Marcchat oder Grange ä Riartin nicht zum Amte
^g»e>^ bas Amt Yverdon gehöre. Absch 1031. a. 215. Fran^ois Chappuis von Es-
sich, daß er im neuen Urbare für den Feuerstattzins höher als die andern Einwohnersei. Es stellt sich heraus, daß noch vierwird auf spätere Zeit verschoben. Ibiä. 5.
Ki4k.
Bern, welches an die Stelle des Abts äu las äs ckoux getreten ist, erbietet sich, die imei»e ^ /'^cr Stände zu Händen des Schlosses Tscherliz begehrte Erkanntniß zu prästieren, insofern ihmi>ez j, Neverserkanntniß durch beide Städte zu seinen Gunsten ertheilt »verde, daß es den Genuß babe«»hg " ^^brigen in der Erkanntniß zu seinen Gunsten vorbehaltenen .Ins patrsnatim und der demselbenZinsen, welche die Geistlichen zahlen. Freiburg erwidert, daß es in den Archiven wolle nach-^°rdc" seit Einnehmung der Waadt andere Verträge und Verkommnisse gemacht
^bsch. 1097. a. 217. Cvinmissaritts Bourgeois legt das von seinem Vater und seinem^°""enc Urbarwerk, betreffend den Bezirk der Stadt Orbe, das nur die ablösigen Pfenningzinse' weil die Güter daselbst alle lobfrei sind, vollendet vor, 816 Blätter Grosse und Rentier. 3502 Blät-
^r>u,/ ^ ^ heraus, daß noch vier oder fünf eben so hoch angesetzt sind; zu untersuchen.