1970
Orbe mit Tscherliz. 1634.
Art. 174. Es wird gerügt, daß in der Amtsrechnung des verstorbenen Landvogts Gadi dernicht aufgeführt ist. Den Erben desselben wird er verehrt und nachgelassen, doch obne Lonscqueilz fürtere Landvögte. Absch. 702. I. 175. Der Landvogt bittet um Gutheissung eiitigcr Allsgabeposten in ^ner fünften Ziechnung. Einige werden gutgeheißen. Für die Kosten eines streitigen „Herrschaftsbrn^wird er an die Partei gewiesen, welche bei der Erörterung des Streites schuldig erfunden wird. Ibiü>17t». Für Landvogt Bickart legt sein Netter, Wvlsgang Bickart, die Rechnungen von 1624 lind 16-^Die beiden Städte sind ihm zusammen schuldig 842 Pfd. 1. 1 Den. Er aber soll „antworten" n>nzen 60 Mütt 1 Quart, um Haser 25 Miitt. Absch. 705. 6. 177. Künftig sollen nicht mehr, wie l'i^10, sondern blos 6 Mütt Mischelkorn für die Armen verrechnet werden. Ibick. o. 171t. Der Zw- ^15 Kopf Weizen, welche früher Nenner Bickart wider Pierre Forncret den Nasallen von St.lemh vergantet hat, wozu Freiburg die Bestätigung gegeben, soll dein Amt incorporiert werden, da ^ ^nicht schicke, daß die Obrigkeiten einem Privatmann gegenüber verpflichtet bleiben. Idick. ck. 1711« ,von Grvers legt seine Rechnungen für 1630, 1631 und 1632 ab. In diesen drei Jahren hat er eü^nommen 4695 Pfd. 11 Sch. 9 Den., und ausgegebeil 9198 Pfd. 2 Sch. Der Landvogt klagt, daßseineir Sollicitationen keinen Zinsrodel von den Evininissarien habe erhalten können, weßwcgcn nochAusstände vorhanden seien. Obgleich in allen drei Rechnungen keine Löber und Bußen verrechnewerden dieselben doch genehmigt in der Hoffnung, daß das Fehlende in den nächsten Rechnungen ers^'"werde. Idick. g. IZtii. In das Begehren des Landvogts, sich an dein Gute des verdächtigen N- ^ 'zu dürfen, der nach Lyon geflohen und dort gestorben sein soll, wird nicht eingetreten. Iliick. > - ^Der Landvogt beklagt sich, daß er dem verschmähteil Rachrichtcr und dessen Geleitsnlann 18 Sonnend^über die Zehrung habe bezahlen müssen, indem derselbe vorgegeben habe, daß er. in diesen Aemtern ^bernischcn gleich gehalten werden solle, der eben so viel beziehe. Alan läßt es bei den Bestellung^^verbleibeil. Dem 'Rachrichter wird eine Eopie der bernischen Bestallung zugestellt, welche er jederzeit ^Amtleuten vorzulegen hat. Ibick. »v. M2. Wenn Pierre Marinier von Orbe, der für einMannwcrch haltendes Stück Nebeil lind eineil Banmgarten dritthalb Sestcr Wein zinst, die vongedrohte Resignation wirklich ankündct, so soll der Landvogt diese beiden Stücke dem Meistbietende"geben. Idick. au. lti.'!. Dem Gnhon Jvran, Admvdiatvr der Pfarrgüter zll Penthereaz, welcheVerleihung derselben auf eben dieselbe Zahl von Jahren, wie früher, einkommt, wird nur mitruilg aus ein Jahr entsprochen und zwar unter der Bedingung, daß er den Schaden, den das Hau- ^ ^seine Schuld erlitten, wieder gut mache. Idick. dd. >»4. Der Tausch, welchen Pierredem Spital um eine halbe Matte on l'isls ck'Orde getroffen hat, wird unter gewissen Bedingungen ^tigt. Idick. vo. 1Z!.'». Deputierte von Orbe ersuchen, man möchte ihnen das Ohmgeld accensicnn ^wenigstens ihr Stadthaus davon befreien; zweitens, daß sie bei GeldStagcn, damit die Borger nichtleiden, nach ihrer 'Rachbarn Gewohnheit die Schätzung zu Händen nehmen dürfen, doch so, daß die den - ^chern den vierten Thcil weiter zusprechen zur Ersetzung ihrer Kosten. Es wird beschlossen, sie sollen ü 'die Gerechtigkeit des Ohmgelds und, wie sie es bisher bezahlt lind gefordert haben, aufzeichnen, ^sie es fortan zu halteil gedenken, und was sie daraus der Obrigkeit zugehen zu lasseil gesonnen seu'N-lich wird ihnen dieses Recht nm 600 Florins jährlich, so lange es den Obrigkeiten gefällt, zugelassen