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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1959
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Schwarzenburg. 1626. 1623. 1634. 1635.

1959

UiÄ<i.

»lrt. 5>. Haiis Fryo hatte das Schloßgut Grasburg, das baulos und verödet war, gekauft und mit^ ^» kosten wieder hergestellt. Bern lvvllte den Kauf wieder aufheben. Freiburg widersetzt sich dagegen.^ e dennoch ber ^»ui widerrufen werden, so müsse eine Entschädigung Fryo gegeben werden; eine solche"'-gäbe aber falle Freiburg beschwerlich, und das; Bern allein das Gut an sich ziehe, werde es nicht zu-Absch. 499.

Ui2!i.

5 !. Bern instruiert, das; der Kauf der alten Schloßgüter von Grasburg annulliert werde.ii!i dies; nicht zu, so sollen die Güter in zwei Hälften getheilt werden und Bern die eine an

Fol sofort soll die Dhcilung zu Schwarzenburg vorgenommen werden. Absch. 465. .'»4. In

^ g^ des an der Zeuse zu Ztande gekommenen Vergleichs soll eine definitive Abrechnung mit Johann. '^('Landvogl ui Schwarzenburg, über die von ihm erkauften alten Schloßgüter zu Grasburg gc-°llcn werden. Absch. 469.

(jcb ^ ^ Landvogt trägt darauf an, das; das Urbar des Amtes Köniz in Beziehung auf die

^-Uuunarchung justisiziert werde. Ferner zeigt er an, daß Peter Mischler 19 oder 15 Jucharten zchnt-^eib" vermeine, da dieselben den Teinigeu für zehntfrei verkauft worden seien; endlich daß der

Echinger die Absteckung eines gewissen Platzes vom Zchidwald begehre. Es wird gut befunden,d Uno Abordnung von beiden Ztädten die Urbare erdauern und die Zchntcnmarchen in Nichtigkeitlassen. Absch. 792. <1. 5t». Dem Landvogt wird angezeigt, daß er auf die Ueberzäu-sie welche dem Amtmann zuständig sind, künftig bei der Amtsrechnung Rücksicht nehmen und

«n beiden Ztädten verrechnen soll. II,ick. s. 57. Dem Landvogt werdeil alle Restanzcn

ien Amtsrechnungen verehrt. Absch. 795. ,». 5^i. Der Landvogt spricht den drit-

bio Strafen an, welche für Eingriffe in die Hochwälder und die Zerstückelung der Lehen durch

^«siic - bezahlt worden sind. Die (gesandten sollen baldmöglichst diese Sache austragen und auch.-><> '^'3«», daß die Amtleute ihren Herren und Obern nicht so thenre Uertenen ausschreiben. Ibick. n.'^Ndvogt Fnzo verlang.

»»sgeschlage

dic!

Fryo verlangt Ersatz für die Zchrung, welche die obrigkeitlichen (gesandten während seinerausgeschlagen haben", auch für die Kosten, welche bei der Steigerung der Zehnten aus-Itzm ""b die er zu verrechnen vergessen habe. Sein Begehren wird in den Abschied genommen.

vo.

(ft..... Landvogl Gottran rügt, daß Peter Rorbach und Riithaften, Besitzer des Ellisriedzehntens,H«woWalerenzehnten, der zur Hälfte den beiden Städten, zur Hälfte der Eommenthurei des

Äbßh sichere, gemacht habe. Wegen Mangel an Documenlen lvird die Entscheidung verschoben.

«mV,.- / ' Peter -Älischler von Waleren. welcher Zebntsreiheit siir zehen Jucharten seines Gutes

lerc>, »»zureichende Tveumente dafür vorlegt, wird angehalten, von seinem ganzen Gute zu Wa-

Fchnten jährlich aufzustellen. Ibick. ,1. «iL. In dem Streite zwischen der schwarzcnburgischcn