1958
Schwarzenburg, 1021. 1024.
lOLl.
'Art. 4L. Es sollen von Bern und von Freiburg je ein Eommissarins abgeschickt werden, ni» diedem letzten Abschied gemachten Einschläge und die darauf erlauten Häuser zu besichtigen, die Klage» ^gegcnzuuehmen und den Obrigkeiten darüber Bericht zu gcbeit. Absch. 202,
l«L4.
Art. 4!!. Die von Schwarzenburg tverdeu mit ihrem Begehren, daß anstatt der Berwirk»»g ^Lehenberge, die in Jahresfrist nach der Handänderuug nicht nach Weisung des Urbars erkannt und e»Ü'^gen werden, eine Geldbuße eintreten dürfe, abgewiesen. Absch. 308. n. 44. Aus das Begehren derer vo» -ligen, man möchte ihnen gestatten die früher ihnen vergünstigten 18 Jucharten im Harriswald aus'A^chen und itvch ein anderes Stück einzuschlagen, wird beschlossen, Gesandte von beiden Städten abz»M ^welche die Marchung ausführen nnd zugleich eiueu Augenschein einnehmen sollen, was ihnengegeben werden könnte. Es wird dann auch noch darüber berathen werden, ob ihnen zugemuthetsoll, einen Träger zu bestellen, nach dessen Tode die Stücke ans ein Neues zu empfangen wären »^neuer Träger gestellt werden müßte. Idiü. <>. 45. Die von Albligen stellen das Ansuchen, >»»»ihnen die achtzehn ihnen accensierten Jucharten im Harriswald ausmarche», und wünschen >wch ^Theile einzuschlagen. Alan findet für gut, eineu Augenschein zu nehmen; bei dieser GelegenheitallSgemarcht werden, was dem Landvogt verkauft worden ist. Ferner soll man mit den Landle»»'» ^Schwarzeuburg wegen der angenommenen Hintersaßen und Landsaßen reden, von welchen sie bei ^ ^mehr Kronen beziehen, der Landvogt aber nur «1, Absch, 311. t. 4<i. Alan soll sich erkundige»,mit der Bezahlung des Urbars von Schwarzenburg zugegangen sei, und ob die Evpie, welche noch t»den der Erben des Herrn am Port ist, zu Händen zu ziehen sei, 1di>1 n, 47. Es wird ein E>»I? ^Staugelen-Gut genannt, zu den Schloßgütern gekauft und auch noch ein andrer Güterabtauschein dritter abgelehnt. Ein Tausch der gefreiten Eichmatte gegen ein Stück Blatten wird eingG"^Absch. 330. n. 41!. Gegenüber denen von Schwarzenburg und von Guggisberg wird gerügt, dal" ^rend sie von einem fremden Einsaßen 3» Kronen beziehen, sie den Obrigkeiten nicht mehr als <>davon verabfolgen, was serner nicht mehr werde geduldet werden. Die Unterthanen dieser beidc»schaften antworten, daß sie das Einsitzgeld von «i Kronen um 30 Kronen erhöhl hätten, um de» >^^jder Fremden abzuhalte», was denselben aber nicht vermindert habe. Das. Riederlassuugsgeld100 Gulden erhöht; außer dem Landrechte muß ein Einsasse noch die Dvrsrechtsame bezahlen, 6"beider Städte sollen dem Ämtmann davon 20 Kronen gegeben werden. Oleben die LandleuteFremden" Uuterschleis und Herberge oder ziehe» sie einen solchen ein, so werden sie um 10 Pl^ ^^tHuck. 1>. 40. Die Güter des alten Grasburger Schlosses, welche beide Städte dem Landvogthaben, werden besichtigt und der Kaufbrief wird errichtet. Idiil. v. 50. Da an den denvon Albligen vor manchen Jahren zu ihrem Weidgang gegebenen 18 Jucharten noch 1^len, wird dem Amtinann der Auftrag gegeben, das Fehlende ihnen oberhalb der Mühle anzuweich», ^mehrere Stücke Land auszumarchen. Il-icl. ü. 5l. Diejenigen, welche von dem Harriswald ^gchren, werden abgewiesen. Der Mühle, welche weiter unten au die Sense verlegt worden ist,
Bache nach gegen Mittag ein schmaler Riemen Landes angewiesen. Die Besitzer Spreng u»d4 Schilling Zins zu entrichten und für den ersten Eingang 12 Kronen, lbick. s.