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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1953
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195S

Strnilch-srtitmryischt Äogteien nöertianpt.

(Schwarzcnbnrg, Orbe mit Tscherliz, Grandson und Murten.)

^ »lrt. 1. 1619. S. Absch. 7/. g. L. 1620. S. Absch. 125 L. 1621. S. Absch. 164. a.' 1622. S. Absch. 249. .1. 5. 1623. S. Absch. 284. 1-. «. 1623. S. Abscb. 2W. r. 7. 1623.304. <z.

^ verordnet, dasz die beiden Städte, jede für sich, die Rechnungen der Amtleutevj^ sollen, damit denselben genau vorgeschrieben »Verden könne, wie sie sich zu verhalten haben, wie"»lex ^ verbauen und von welcher Summe an sie ohne Befehl der Obrigkeiten keine Baute

dürfen. Ferner soll ihnen auferlegt »Verden, die Rechnungen der Handwerksleute und andere!>. ""Hungen vorzulegen, eine Verminderung der Kosten für die Gefangenen herbeizuführen. Absch. 398. II.^llcs 'Inuleute haben den Zehntbestehcrn aus eigener Gewalt, nachdem der Zehnten gesteigert undiu^^"»achr worden »var, et»vas nachgelassen. Ein solches Verfahren wird abgestellt: solchen Rachlaß»ur der Obrigkeit zu. Absch. 311. x. 10. Man soll sich nach Mitteln umsehen, durchdaß ^ - ^ ^"kmchw aus de»» gemeine»» Vogteiei» vermehrt werden können. Ibill. na. 11. Bern erklärt,^slie ' ""siegen sei»» lassen »verde, die alten Streitigkeiten namentlich wegen der Zölle beizulegen und^ib»>-' ^ine neuei» mehr angesai'gen und alle angefangenen Procedurcn eingestellt werden.

erklärt sich in ähnlichem Sinne und wünscht, daß die Sache gleich im Frühling vorgenommen^>chi». darauf bedacht sein, ei»,c Moderation in Beziehung auf die malefizischen

^"^r eintreten zu lassen. Ibicl. <. i:t. Kein Amtmann soll in seinen» Schlosse einen neuen»»§ ^ vorherige Anfrage bei der Obrigkeit vornehmen. Rothwendige Verbesserungen kann er von sich^ Lck "als sechs Kronen kosten. Ibiü. ooo. 14. In Bezug aus den LohnDichter und Geleitsniänner »vird man in beiden Canzleien nachsehen, was ihretwegen festgesetztdih ei»»e durchgä»»gig gleiche Ordnung mache»». Ten Gcrichtsleutcn sollen blos z»vei,

i°i» ^ei Mälcr gegeben »verde»», das eine, »venu die Tortur erkannt ist, das andere, wenn die Per-^"schen^^ ^ Gerichtslc»»te, die Geistlichen und Wcibcl zuzuziehe», »velchc den arinen

^ ''"^v^^gicitct habe»». Diese»» bezahlt man dermalen sechs Batzen für ihr Mal. Endlich haben^ die Ausgaben für die Rechnung^.der Gefangenen, die Maler, die Gerichlskosten und andere