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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1951
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Bellenz, Bollenz und Riviera. 1647. 1648. 1951

Leiter ausfindig macheil könnte, wird die Frage erhoben, ob man nicht die reichen .Möster in der Eid-^vssenschaft um Beistellern angeheil könnte. Den oben genannten beiden Abgeordneten wird noch aufgc-Zeil, die Jesuiten in Lucern zur Fortsetzung dieses heiligen Werks zu ermuthige», doch ohne von denstjectierten Mitteln zu reden und namentlich nicht vom Legat des 1'. Weißeilbach. Absch. 114t). u. 1252.^ vom Commissarius gestellte Begehren der Prolongation einer Appellation wird in den Abschied gc-

Die Gesandten von Schwyz lind Ridwalden solleil eingedenk sein, bei ihrenMi und Oberil anzubringen, wie das Testament des zu Rom verstorbenen Emanuel Troger zu voll-hcit " namentlich da er einen Weingarten zu Bellcuz zu einer wöchentlichen Predigt daselbst vermachtZwei null der Executor des Testaments, Propst Johann Melchior JmHvs, Pfarrer zll Uri, nebst

Bell ^erstorbeneil in der Grafschaft Baden hinterlasse»?» (yültbricfcn für das Jesuitencollegium in^>z verwenden. Landammann Troger widersetzt sich. Ob auf den Weingarten und die beide» Galt-st Arrest gelegt werden soll, darüber soll Nidwalden seine Erklärung Schwyz mitthcilen. Ibill. e.

1254. In Folge der Information, welche der Jesuitc st. Jgnatiils in Beziehung auf die Re-se^ ^^st'iteu Zll Bclleilz aufgenommen hat, wird die Conferenz der regierenden Orte zusammenbcru-u». eröffneil die Gesandten die Meinung ihrer Herren lind Obern, welche dahin geht, daß man nichtsdrei lst ^irfe, ivas zur Durchführung des begonnenen Werkes dienlich sei. Es werden zu diesem Zwecke"strt ^geschlagen. Erstens sollen Zug, katholisch Glarus und Appenzell Jnncrrhoden dahin dispo-

stete»

in Bellenz zuwenden. Zweitens sollte man sich um eine Beisteuer an alle hablichen Klöster!rci>vil

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ivlstdc gemacht hat, lvelcher für die Bünde, Wallis und den mailäudischcn Staat daraus hervorgehen

werden, daß diejenigen aus ihren Orten oder ihrer Jurisdiction, welche in die Socictat Jesu cinzu-lstsonnen oder im Eintritt begriffen sind, dasjenige, was sie an zeitlichem Gut in den Orden bringen,m ^/^istum zu Bellenz zuwenden. Zweitens sollte mau sich um eine Beisteuer an alle hablichen Klifrei, .^iMosscnschaft wenden; drittens in den eigenen Landen und der Jurisdiction der drei Orte eineHe Stelier erheben. Diese Vorschlüge werden angenommen, nachdem man auch noch aus den Nutzen

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zu ^vr Ausführung dieses Beschlusses sollen mit Instructionen versehene Abgeordnete von Schwyz

''ach ^^l-'ln, von Mdwalden zu Engelbcrg, Zwcycr zu Muri, bei katholisch Glarus und Appenzell diek ^"vn aus die Tagsatzuilg reisenden Gesandten durch Vermittlung der Gesandten dieser beiden5l»>l ^ Ansllcheil vorbringen; iibcrdicß soll Schwyz noch nach Zug, Glums und Appenzell und

^»do ^nlleu etilen Abgeordneteil schickeil. Die Klöster im Thurgau sollei: durch den neuen

und durch Seckelmeister Schornv mit Bcihiilfc des Landschrcibers fiir eine Beisteuer angegangen

»in

stst für die Aelteru, welche ihre Kinder die italienische Sprache mit weniger Unkosten erlernen las-

°c»,das

Dettingen, durch den Landschreibcr, das Stift Zurzach durch Zweycr. Jeilcr soll auch sich heimlichstird dessen von Endingen erkundigen, welcher in die Societät zu treten Willens ist, und Zweycr

«»,»> in Betreff dessen von Kaiserstuhl, welcher dasselbe beabsichtigt, sein Bestes zu thun. Land-"'/'iöyberg wird erslicht, sein Atöglichstes zll thun, daß der Rest, welchen st. Carol hintcrlasseil uildt>ie i)at, auf das Collegium zu Bellenz geleitet werde. Es lvird auch davon gesprochen, ob nicht

Nstglm ""^ieil Fürsten und die übrigen katholischen jenseits des Gebirgs mitregierenden Orte und auch vcr-hqbe,, ^ ^^vatpersonen zu Lauis und Luggarus, die sich dieser Schulen für ihre Jugend auch zu getröstcn' st'gcsprochm werden könnten. Ferner beredet man sich über die Mittel, wie das Einkommen der