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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1949
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Bellen;, Bollen; und Riviera. 1647. 1l>4?

^chmin,;enn Orte gegenüber dreien urtheilen nnd über den von den secks ernannten Gesandten gelba-syndicieren sollen. Sollte das Schreiben an Zürich erfolglos sein, so ist man entschlossen,/ ^lenzer bei der gegebenen Stimme zu schirmen oder die Sache rechtlich dnrch gleiche Sätze erörternK lasse,,. ^ lLLii. Der Landvvgt ans der Riviera battc über drei Punkte die Herren und

»in Rcttb gefragt. Es wird ihm folgende Antwort gegeben. Was die minderjährigen Knabe» be-i, welche »»christlich gehandelt haben, so will man zwar ihrer zarten Jugend wegen ihres Lebens^ll ihnen die Sache nicht ohne harte Strafe bingehen. Rachdcm sie bekannt haben, sollen

.^ d^'r Gefangenschaft von dem Rachrichter mit Ruthen bis aufs Blut gezüchtiget und ihnen ein Zeichen'ne gebrannt »verde»; jedoch steht es bei dem Landvogt, das Zcichenbrennen zu erlassen, wennvder nächsten Anverwandtenmit Abstattung der Unkosten nnd sonst gebührender Satissaction

. -.Iiuc ^^vuuccuug ocr »»iiro»ieii nno »oi»»r gevnyrenoer ^ansfaeiton

^gnen »Verden". Es »vird beigefiigt, daß man, wenn einer oder mehrere in dergleichen Lastern künstigh, werden sollten, »»ach den kaiserlichen Rechten procedieren »verde. In Betreffder Imputation dereucii Märchen" »vird dem Landvogt befohlen, die gehörige Strafe anzulegen, aber die Appellation^.^^tcn. Betreff der Kundschaften »vird ihm vorgeschrieben, das; er in Criminal- und CivilsachcnMNM,, welche weiter als zu andern Kindern verwandt sind,auch ohne rechte Schwägern", und indiejenigen, welche über den vierten Grad sind, aber nicht näher, reden lassen möge. Idill. o.u '' ^wnit die Moösabrücke vor drohendem Schaden bewahrt »verde, »vird dem Eommissarius aufge-> c>>, die Anstöher, welche zu Wchrenen verpflichtet sind, anzuhalten, die erforderlichen Wehrenen zu machen

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^tcwtiibril

IL'U). Die Sch»vierigkciten, welche sich wegen der Beisteuer für die Jesuiten von Seite der"»d Landschaft Bellenz erhoben haben, sind durch die Obrigkeiten gehoben worden. Es bleibt noch

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>vcrd' Dispensationen der Legate auszuwirken. Absch. 1136. l23l. Den Gesandten

^a»s die Jahrrechnung folgende Instructionen gegeben: Den Bauer»», deren Güter an die Straße"!e»»d^ Husberg anstoßen, soll befohlen »verde»», daß sie dieselbe in Ehren halten; wo sie durch die All-^ssee ^ ^ ^ Obrigkeit sie in Stand zu halte»» anordnen. Idiä. li. IL.32. Dainit die StraßenÄollt werde»» können, soll der Zöllner Von Giubiasco mit einen» ordentlichen Zollbrief und einer

iiv» ^^K'hei» »verde». Die Gesandten haben mit demselben die Tariffa zu revidieren »nid die Revi-^äbeii" uiitzntheilcn. Hüll. o. l2.33. Denen von Bellen; soll insinuiert »verde»», die Stadt-

Dic « ^^^^hlig ?u säubern, wozu ihnen die von der Landschaft behülflich sein sollen. Ib»<l. «l. 1234.gros ^tivncn sind dnrch die Fiscale kiinftig nicht weiter als auf ein Jahr zu Verlängern, wenn sieZell ^ kleinen sollen sie <io knote, abzurichten schuldig sein. Iluel. e. 1233. Die Klage, daß der^^^^uz dadurch geschmälert »verde, daß die von Urscrn keine»» Zoll bezahlen »vollen, »vird unbc-^ ^ Gesunden, da dieselben nebst denen von Livincn dnrch einen Brief von 15l>2 Zollfrcihcit genießen.

dara»»f zu sehen, daß nicht Andere mit denen von Ursern Gcschäftsgemeinschaft haben, in wei-ßt . ^ Waaren zu cvnfiscieren sind. 1d»<l. k. l23<!. Die niedergefallene Mauer bei der Portunspr^ ^^"^ren. 16»,l. 1237. Da die von Bellenz für die St. Petcrskirchc die kleinen Bußen an-über jetzt allerlei Eriininalia dahii» ziehen »vollen, »vähre»»d von Alters her ihnen blos zwei Theilcßrt ^ Jauststreichen zukoinmen, so sollen ihnen blos diese verabfolgt »verde». Ibill. I». 1233.

^ -'k»>icht, Marchativn von Luggarns in Bezahlung des Burrenzolls nach der neuen Ordnung zu' ^ä'wpz und Rid»valden nach dem von deinselbe» mit dem Zöllner vor der Publikation des Spru-^chlvyz getroffenen Abkomnien. Idill. i. 1233. Da »»»an damit »»»»»geht, vom Papste Dis-