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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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1945
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Bellenz, Bollenz und Riviera. 1646. 1945

gründe Gorduno, was aber die Gesandten nicht gestatten, weil man die Scolasticapfründe für die Je-schule zu Bellenz verwendet und an deren Stelle die Pfründe zu Gorduno verordnet hat. Wegen^ Priesters ist nach Rom geschrieben worden. Vorläufig wird beschlossen, dem Nuntius nicht zu2 orten und bei nächster katholischer Zusammenkunft die andern Orte um Rath zu fragen. Sollte von^rnugthuung erfolgen, so will man wieder zu dem Arreste schreiten. Absch. 1100. a.al« ^ Residenz und Wohnung für die sechs Jesuiten zu Bellenz findet man keinen Ort passenderCi«l Madonna Dolorosa; dort sind zwei bequeme Häuser, von Ebenen das eine, das des Ritters

liber^ gekauft werden könnte, wenn das Einkommen sich vermehrte. Das Resultat der Unterhandlungen>et cmdcre sBusterlis^s Haus ist abzuwarten. 2. Da der Guardian der Zoccvlanten zu Bellen; behaup->h>^ Jesuiten für ihre Einsetzung das Placet bei ihm einzuholen hätten, wird die Hoffnung gegen

das ^^'^rochen, er werde von dieser Prätension abstehen, widrigenfalls man ihm in der drei Orte NamenAcv schreiben werde. Ibid. b. 1192. Ein Schreiben des Landvvgls in Böllen; verlangt eine

slerz'q^ ^ Prvcesses, welcher den Statthalter della Ganna und die drei Brüder, Söhne des Scckclmei-sandt^"^"^ Giudice betrifft. In das Begehren wird nicht eingewilligt. Ibid. ä. 1198 Den Gc-grcj^.^' Jahrrcchnung soll der Auftrag gegeben werden, die Bcllenzer zur Säuberung der Stadt-

^ anzuhalten. Ibid. k. 119^1. Den Castellanen, welchen voriges Jahr die Pflicht auferlegt wurde,icn Feiertagen den Commissarius init Hcllbarden zur Kirche und wieder nach Hause zu beglci-

^"s deren Beschwerden diese Pflicbt erlassen lind dafür den Schloßknechten auferlegt. Absch.Hal ' ^ ^ Den Gesandten auf die Jahrrechnung wird der Auftrag gegeben, in das Mvrobbier-

'hrc?u ^ Gravcdonerstraße zu besichtigcil. Weil die Bauern der drei Dörflein dieselbe bis in

und ' brauchen, so findet man nicht unbillig, daß sie, soweit sie davon Gebrauch machen, dieselbe bauen^sscrl Strecke bis zu der Gravedonerinarch könnte aus dem Ertrag des Giubiaskerzolls ver-

de,, ^be Gesandten erhalten den Auftrag, mit den Bauern zu tractieren. Ibid. b. N!9». Da

che,, gleiten ihr Antheil von den cvnsiscierten Kammcrgütern zu Bellcnz und in Bollenz erst nach etli-^>cn ". ^'bominr, erhalten die Gesandten auf die Jahrrcchnung den Befehl, den Landvögten und Fis-sbc den den Obrigkeiten gehörenden Antheil ein Jahr nach des Landvvgts Abritt vcr-daz o- 1197. Da die St. Stephanskirche zu Bellen; alle Criminalbußen sogar bis auf

u»d beansprucht, so werden die Gesandteil beauftragt, in den» rothen Blich sich deßwegen umziischenstcff "bten Personen zll erkuildigen, wie es von Alters her gehalten worden sei, damit man in Bc-

Ällf ^ ^^uninalbußen eine Erläuterung geben könne, was der Kirche zuständig sei. Ibid. d. 1 199.»y, ^Hehren des Großweibels zu Bellenz, man inöchte ihm eine Behausung kaufen und einen KellerHuf >" nehmen, lvird nicht eingetreten Ibid. s. 1199. Die Gesandten sollen in Bellenz einen^arcu^ " daß, wer mit seinen Kaufinannswaaren die gewohnte Zollstraßc nicht brauche, dessendst »> bcr obrigkeitlichen Kaniincr verfallen sein sollen. Die Straße außerhalb der Pvrtun durch^>bn ist zu sperren. Wer den Zoll nicht bezahlt hat, ist ernstlich zu bestrafen. Ibid. f.ichch / Crcditvren des Landschreibers von Mentlen sel. haben ihre Ansprüche auf dessen Vcrlassen-

^iuile^' /^^ten zll Bellen; verehrt, andere wollen ihre Forderungen durch Jncant beziehen, wodurch die^ge>, lausen würden, ihre Anforderungen zu verlieren. Es wird daher den Gesandten aufgc-

st>iz ' ^ bervrdnen, daß man nicht zugebe, daß die Creditoren ihre Ansprüche durch Jncant beziehen.>291. Da dermalen die Scolasticapfründe noch nichtflüssig ist", den Jesuiten aber dadurch