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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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1943
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Bcllcnz, Bollenz und Riviera. 1645. 1646.

1943

^8. Lucern, Obwaldcn und Zug wird bei der nächsten Zusammenkunft in Lucern mitgetheilt werdeil,sich über den Bischof von Coino beim Papste durch Vermittlung des Nuntius beklagt habe,^dvn soll auch Freiburg und Svlothurn Kenntniß gegeben werden. Die Verhandlung soll aber durch die^ein ohne Zuziehung der andern fortgesetzt werden, weil die Exemtion gegen den Bischof von^ ^^Zahl der andern Orte ihnen überlassen worden ist. Ibiä. k. 1.I7V. Da die Jesuiten vorder^ neuen Generals wegen der Errichtung des Kollegiums zu Bellen; keine Antwort gebenfür nothwendig erachtet, unterdessen die Sache namentlich dem Vioarius nild dem

^Meuten durch Schreiben zu empfehlen, sowie auch durch Vermittlung des Landammanns Abybcrg demnicialen und Weißenbach. Ferner soll beim Nuntius um Verlängerung des Termins der in demöl durch ein Testament für die Schule gemachten Stiftung angehalten werden, da die gestiftete Summe^ andere Orte fallen würde. Absch. 1075. b. In Beziehung aus den Streit mit dem

die ^ ^amo weiß man dermalen nichts Anderes zu thun, als bei dem Nuntius nachzufragen, wer^ ^cute seien, denen der Papst den Handel remittiert habe, damit man bei diesen die Beschwerden an-Hkönne. Zugleich werden dem Nuntius unter Vcrdankung seines anerbotenen guten Willens die.^dchunkte mitgetheilt nebst der Forderung der bisher aufgelaufenen Kosten init dein Beifügen, daß^>ter Gelegenheit ihm noch weitere Information werde gegeben werden. Ibiä. o. Der Alt-

vn ^ Johann Peter della Ganna aus Bollenz ist aus seiner Gefangenschaft entkommen. Dein Land->hal ^ lcharfe Befehl gegeben, denselben aus einen Revers hin zu begehren, da er sich im Misoxcr-tv "Ehalten soll, oder auf andere Weise seiner habhaft zu werden; wo nicht, so solle er an ihn einekstd ^ Nation ergeheil lassen und, wenn er sich nicht stellt, 100 Kronen auf seinen Kopf setzen. ZugleichEs c, Laiidvogt auferlegt nachzuforschen, wie es bei dieser Flucht hergegangen sei. Ibiä. s. 1182.l»bb'^ ^'^'dnet, daß zu Giubiasco zu Erhaltuilg der Straße über den Berg St. Joriv durch das Mö-ge» ^gondes Weggeld bezahlt werden soll: für einen Saum Wein 2 Schilling und von den übri-Thcile dessen, was man von jeder Sorte zu Bcllcnz bezahlt. Der Zollbrief ist von jedemRegeln und dann dein Verordneten Bertraino Scalvino in Giubiasco zuzustellen. Ibiä. k.der die BnndeSgeilossen aus Nusfle nild Ntisox bei dem Monticcllv die Grenzen übcrfahrcil, wird

beallftragt, von sich aus, nicht im Namen der regierendeil Orte dagegen zu protestieren."">wln Stllttz übergibt eiil taotum tulo der daselbst deil Herren und Obern gehörigen Gerechtig-d' ^"^^dictivil. Nidwaldeil soll vom Großweibcl Ackermanil, was ihm von den dortigen Grenzen^ Jurisdiction bekannt ist, aufzeichnen lassen. Ibiä. x.

^ >187. Die Gesandtschaft Nidwaldcns ist instruiert, den Antrag zu stellen, daß das rvthc^ic^ollenz beschickt werde, dainit man darin die nothwendigen Verbesserungen anbringen könne.

^^^ildtcn, ohne Instruction, nehmen den Antrag in den Abschied. Absch. 1082. b. I^^angeneil Maildate wirbt Oberst Lusser von Uri Unterthailen für sein Regiment. Das Ver-^Urchp^ ^"ouert; denen auf der Riviera und von Bollenz wird geschrieben, daß sie diesem Negimcntc dengestatten, sondern das Volk zurückweisen sollen Ibiä. k. I I 8<». Die Gründung undJesuitencollegiums zu Belleilz wird mit dem Provincial des Ordens, dem Rector des Eol-Lucern uild dem Superior besprochen. Vorerst wird von den Gesandten die Form der Grün-