1942 Vellen;, Vollenz und Rivicra. 1645.
darüber von dein ?. Vioarins gonsralis eingekommenen Antwort ersieht man, daß, obgleich die Bew>^gung vor der Wahl eines andern Generals nicht erhältlich sei, die Sache dennoch mit allem Ernst bctr"ben und ein zweites Schreiben erlassen werden müsse. Zngleich wird ersprießlich erachtet, dasselbe >einem besvndcrn Schreiben an?. Weißenbach zu begleiten. Idiä. llk»7. Dem Landvogt Dieth^Frischherz sollen die Kosten, welche er voriges Jahr mit Ueberschickung des Gio. Pietro Mutalla, ^Angelo Heina und Pietro della Ganna gehabt hat, aus der Kammer von Bollenz ersetzt werden. 1^'ltiilt. „Die usgeschribne Tagsatzung, so unsere liebe Eidgnosscn des lobl. Orts Schwvtz nacher(angesetzt), soll uff den mordrigen tag besuocht werden, wegen dcro von Lanontica sLeontica) nß Bollentz '3 Commun uß Lüffenen wegen eines Gespans, antreffende die Peza Commun; und sollen! die Herren bWten nach den besten Mitten trachten, dainit der Gespan mit denen us Liffenen in der Güetigkeit cndtsch^möchte werden zuo Verhüttung böser Consequenzen; und sind zuo Gsanten deputiert worden Herr St» 'ter Lussy und Herr Landvogt Cristen." Absch. i960. Die von Bellen; sprechen die kleinen Buße" ^
die Kirche an und berufen sich auf einen pergamentenen Brief und das rothe Buch. Den Gesandte»die Jahrrechnung wird der Auftrag gegeben, Nachfrage über diese Sache zu halten und den Obrigu^Bericht darüber zu geben. Absch. 1973. u. N7<). Die Klosterfrauen zu Sementina, welche a»^ ^Güter aufkaufen sollen, thun das nicht, leihen aber, da sie in Folge ihres guten Haushaltes Vorra )Geld haben, auf Güter aus. Daran will man sie nicht hindern, nur sollen sie bescheidene Zinsen »ey ^und keine ewigen, sondern ablösige Zinsbriefe errichten. Idiä. d. lt7l» Die Gesandten sollen a»l ^Jahrrechnung nicht blos des Commissarius Rechnung abnehmen, sondern auch der Abnahme derrechnungen, wie vor Alters, beiwohnen und „die dazu verordneten Vögte, wo Vonnöthen, um ihre ^lung zur Versicherung halten." Idiä. o. 117L. Die Gesandten sollen die Castellane und dieknechte den Eid auf die alte geschriebene Ordonnanz schwören lassen, daß sie dieselbe pünktlichan Sonn- und Feiertagen dem Commissarius zu und von der Kirche in Wehren auswarten und »oä) ^behülflich sein und ohne die Seitengewehre nicht aus den Schlössern gehen sollen. Idiä. ä. It73-
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der deutsche Chorherr zu Bellenz den daselbst wohnenden Deutschen mit Beichthören nicht dient,dieß durch einen Zoccolanten verschen läßt, so sollen die Gesandten die 18 Kronen nicht dem Eh^sondern dem Zoccolanten dießmal werden lassen und erklären, daß die Obrigkeiten künstig dendieses Geld verabfolgen werden, wenn sie mit einem guten deutschen Beichtvater versehen sei»
Idiä. s. N74. Den Fiscalen zu Bellenz soll ernstlich befohlen werden, künftig das Geld,hohen Obrigkeiten in die Kammer für ihren Antheil gefallen", den Gesandten jährlich baar zu ^ ^widrigenfalls dieselben auf deren Kosten bis zur Erlegung desselben bleiben würden. Idiä. I.
Landvvgt auf der Riviera erholt sich Raths, wie er sich gegenüber Bernardo Monigettv, genannt ^von Jragna zu verhalten habe, und beschwert sich, daß man denselben liberiert habe, da seindcrs, als er vorgegeben, beschaffen sei und er bereits wieder Angriffe gemacht habe. Dein Landvvg ^überlassen, die gebührende Strafe ihm werden zu lassen, mit Vorbehalt der Appellation an die j»
Idiä. Es wird für unpassend gehalten, daß die Landvögte in Bollen; „wegen
die Gant bieten sollen." Die Nnterthanen dagegen sollen alles Gewild dem Landvogt vor allen - ^in dein gestellten Preis zuzubringen schuldig sein; Fehlbare soll er strafen. Idiä. d. 177?- ^ .^.,isandten aus die Jahrrechnung werden beauftragt, die Malefizrechnung in Bollenz genau zu i-
und darauf zu achten, daß sie in der im Statutenbuch vorgeschriebenen Form ausgefertigt ist-