Druckschrift 
5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1934
Einzelbild herunterladen
 

1934

Bellenz, Bollenz und Riviera. 1642,

keinen Befehl; der Antrag wird rstsrsnäum genommen. Darauf werden die Verhöre mitGio. Angelo Hcma und Gio. Pietro della Ganna aufgeuoinmcn. Ikiä. k. In Folge der i>»»^

fortdauernden Uebergriffe des Bischofs von Como in sammtlichcn jenseits des Gebirgs befindlichenteien und dessen Mißbrauchen, wodurch der Autorität der Obrigkeiten Eintrag gethan wird und die U»^'thanen beschwert werden, vereinigen sich die Gesandten dahin, die übrigen jenseits des Gebirges regier^den Orte um die Bewilligung anzugehen, daß die drei Orte auch in ihrem Namen dem Bischof auf dcisi"Eiukoinmen in sämmtlichen ennctbirgischen Vogteien Arrest legen. Vorerst sollen aber Luceru, Obw»^'und Zug um diese Bewilligung durch eine Gesandtschaft angegangen werden. Ueberdieß wird ^sandte seine Herren und Obern von dein in Kenntniß zu setzen wissen, was über die Nothwendigkeit e»»eigenen Bischofs für diese Vogteien verhandelt worden ist. Absch. 978. a. UM7. Uri wird ersucht, »")iameil der drei Orte den Nuntius anzugehen, jenseits des Gebirgs eine taugliche Person als eine»lichen Commissarius auszustellen. Ikiä. d. MlM. Der Bürge, den der Priester Nobertelli für dienctwegen aufgelaufenen Kosten gestellt hat, will sich zur Zahlung nicht verstehen. Wenn er innerhalb ^zehn Tagen nicht zahlt, soll der Laudvogt aus Riviera berichten, damit man darüber einen Entschluß^könne. Ikiä. <z. tOZttt. In Betreff der Hausfrau des Gio. Pietro Judice, welche den Mutallo eig^Gewalts gefangen genommen und eine gute Zeit in ihrem Haus gefangen gehalten hat, sind dieten von Schwhz und Nidwalden ohne Instruction und nehmen die Sache in den Abschied. Ikiä. ä. U' ^In Folge eines Anzugs von Uri, die Klagen gegen den CvinmissariuS zu Bellen; betreffend, erkläre» ^Gesandten der beiden andern Orte, daß ihre Herreil und Obern laut erlassener Erkanntnisse denfi'lbe» ^wohl entschuldiget halten, und ersuchen, wenn etwa noch Unwillen gegen ihn vorhanden sein sollte,bcn fallen zu lassen. Ikiä. s. MIN. Der Bischof von Como hatte sich beigehen lassen, nicht alle»'Landvogt zu Lauis mit der Strafe von 1000 Kronen und dem Banne zu bedrohen, weil er den ^besohleil hatte, den Priester Giuliv Trevano nach vorhergegangener Erlaubniß von Seite des Nuiü»^fangen zu nehmen, sondern hatte auch die Soldaten, welche denselben, als er sich nicht ergeben >tödtet hatten, unter Androhung ewiger Galeerenstrafe vor sein Tribunal citiert; ferner hatte er sich ^proceduren des Priesters Nobertelli zu Gordnno halber erlaubt, durch welche den Rechten derOrte Eintrag gethan wurde. Bei der Berathung wegen dieser Uebergriffe stellt sich das schon 9'»^^passend erachtete Nüttel als das beste heraus, uämlich auf das Einkommen des Bischofs in sik»"^,^>,ennetbirgischen Vogteien Arrest zu legeil, und die dermalige Handlungsweise des Bischoss wird für ^gehalten, auch die übrigen jenseits des Gebirgs regierenden Orte für jenen Entschluß zu gewinne»-^diesem Zwecke wird Lucern ersucht, die siebeil katholischen Orte zu einer Tagleistung zusammen zu ^Es wird Joachim Püntiner mit diesem Auftrag nach Lucern geschickt, zugleich auch um mit dein ^über die zu Bellenz neu zu errichtende Schule zu verhandeln, und wie das Stift und Einko»l>»^^>Klosters der Serviten zu Mendris wegen des ärgerlichen Wandels der Religiösen auf jene Sch»^'übergetragen werden. Absch. 979. a. Uri trägt daraus an, die Gravedvnerstraße zu vcr c'

die Commune Vellen; anzuhalten, das Ihrige dafür zu leiste», wogegen auch die Obrigkeiten etwas bei.,» ^hätten uild dann einen Zoll bewilligeil könnten. Sollte das nicht belieben, so könnten dieParticulare die Sache an die Hand nehmen, insofern mau ihnen einen Zoll bewilligte. Ikiä. k. ^Auf der nächsten Tagleistung kann die Aufhebung der Pensionen berathschlagt werden, mitBischof von Como die Pfründen belastet. Ikiä. o. Der Landvogt in Bollen; wird becuü