Druckschrift 
5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1935
Einzelbild herunterladen
 

Bellcnz, Bollenz und Riviera. 1642. 1643. 1935

abx Katharina Lorcnzini aufgelaufenen Kosten aus deren Hab und Gut zu entheben, das Uebrige

^ bis auf weitere Erklärung in Arrest zu behalten. Der Discretion des Landvogts wird ferner über-k", mit des Landshauptnianns Jlidice Ehefrau und den Andern, welche bei der Gefangennchmung des^ ^alio bethciligt sind, zu reden. Idiä. e. Für die Kosten, welche wegen des Gio. Angelo Heina

^^c aufen sind, soll auf dcil Bürgen gegriffen werden, oder man soll bis zum Ausgang der Sache war-^ ^"bice sich verlauten lasse, er wolle Andere um die Kosten ansprechen. Ibill. k. lMX». Weilzu verspricht, die wegeil des an Gütz« begangenen Todtschlags durch Gamma von Uri erlegen

über^^' Ausgang der Sache abwarteil. Idiä. l<N>7. Joachiin Püntincr berichtet

behn ^ Resultat seiner Nlission nach Lucern. Lucern sei der Ansicht, daß man mit Hiilfe des Nuntiuszu A Versuch machen solle, des Bischofs von Coino los zu werden. In Bezug auf die Schule

M Nuntius sich wohl dispoilicrt gezeigt. Die Gesandten finden aber unnöthig, nach Rom

Uäckl sonder» wollen dazu schreiten, auf das Einkommen des Bischofs Arrest zu legen, und aus derdm gl" ^"Wwen; ?>u Lucern die übrigen katholischen Orte zu gewinnen suchen. Uri äußert Bedenken gegeilander Cvnfercnz; die beiden andern Orte sind aber der Ansicht, daß man daselbst, wenn die

der Maßregel nicht beistimmen, ihnen zu verstehen geben möchte, man werde den Beistand

Huri, ber andern Religion suchen müssen. Von Lucern aus können auch Freiburg und Solo-

^ ersucht werden, jener Maßregel ihre Zustimmung zu geben. Absch. 932. a. MNU. Auf welcheCo, ^ ^ Pensionen, mit denen die Pfründen belastet sind, aufheben könnte, soll auf der nächsten^anz zu Lucern besprochen werden. Idiä. o. l Zu der Erkanntniß, welche Uri der Frau des

'drc^waniis Gio. Pictro Judicc und H. Zum Brunnen ertheilt hat, geben die beiden andern Orte

W- Ach apostolischen Vicarius, zu welchcin der 'Nlliltius den ErzPriester

a»«,-«ernannt hat, soll Uri im Namen der regierenden Orteden öffentlichen Schein und Urkund"'^en. Ibig.

1643.

Der entsetzte Priester von Gordunv, Robertelli, hat durch allerlei Umtriebe und ein

reiben des Bischofs von Comv an den päpstlichen Hof die Einsetzung in seine frühere Pfarrei erlangt.

auf

^ä»dcu ^ Zweckinäßig, nochinals dein Nuntius diese ganze Handlungsweise mit allen Um

welch"'de»

e er doch, als er zu Lucern in Arrest war, verzichtet hatte. Um die Besitznahme der Pfarrei ab-

werdc" ^Wstellen, zugleich auch dahin zu wirken, daß man der aus die Pfründen gelegten Pensionen losPapstesBeifügen, daß, wenn der Bischof dieselben nicht aufhebe, was die Orte nach der Bulle deswneb.l V. verlangen könnten, deinselbcn seine Gefälle auf dem eidgenössischen Territorium würden

werden. Er wird ferner gebeten, beim Papste dahin zu wirken, daß er in diese Lande einenIjch in spiritnalilnis, der aber ivimittelbar vom päpstlicheil Stuhle abHange, womög-

zu Ben" ^bgenosscil, in diese Lande setzen möchte. Zugleich wird ihm angezeigt, daß dem Eominissarius^ Suspension des Einkommens aufgetragen sei. Absch. 1<X)6. a. ll92. I. Es wirdwie die Schule zu Bellenz, für »velchc eiilcgutherzige" Person schon ein namhaftes^w>te>, " ^stiftet hat, init Geistlichen zu versehen sei, und wie noch mehr Geldmittel aufgebracht werden^ ^heat'^ ^ Jesuiten sich nicht dazu versteheil, dahin zu kommen, so richtet man sein Augenmerk auf"en. 2. Die zu Mendris regierenden katholischen Orte will man anfragen, ob sie geneigt wären.