Bellenz, Bollenz und Riviera. 1641. 1931
^ dic nächste Zusammenkunft über die vom Landvogt auf der Niviera eingegebenen Punkte zu instruieren
Da >uan Bericht hat, daß im Mailändischen für jeden fehlenden Gran der zuch cn Münzen eine bestimmte Aufbesserung angeordnet worden ist, so soll in Berücksichtigung des Bellenzer-tcs Käufe, Verkäufe und Contracte auf leichtes Geld zu schließen verboten lind für jeden an Dublen oder Da-sind Gran oder jedes Korn ein guter Batzen abgezogen werden; die zu leichten Macagnierducaten^ Zu verrufen, die Fehlbaren zu bestrafen, Ibiä.o. 1000. Ob der Giubiaskermarkt dieses Jahr ge-Einj " ^ll, ^vird den Gesandten auf der Jahrrechnung zu entscheiden überlassen. Ibiü. p. 1007. Daabsiäollcnz, welche zu kleines Maß und zu kleine Elle gebraucht haben, in die Orte zu kommen be-Leut ^ öll befreien, so wird jeder Gesandte zu Hause dahin wirken, daß diesensahre" ^Aehör gegeben wird. Dem Landvogt läßt man den Befehl zugehen, in dem Processe fortzu-ble,Die Gesandten auf der Jahrrechnung sollen nicht länger als zehen Tage zuerb/n Appellanten gegen das gewöhnliche Gerichtsgeld abzuwarten schuldig sein. Bleiben sie aus^69^'' länger, so sollen sie von den Parteien das doppelte Gerichtsgeld nehmen. Ibiä. s.voneiniger Zeit die auf den Jahrrcchnungen ergangenen Erkanntnisse blos mit dem Siegelder ^gefertigt werden, wollen die Gesandten der beiden andern Orte bei ihren Herren und Oberndre"^ daß künftig, wie es billig sei, dergleichen Erkanntnisse mit den Siegeln der Gesandten derUnd ^ ^sehen und das Sicgelgeld getheilt werde. Ibicl. t. 1070. Leute von Rufsle, St. Juliotrieb. hellten mit bewaffneter Hand Vieh von der Alp Gierze im Territorium von Bellenz wegge-kei Jene Leute wollten Anfangs den Commissarius von Bellenz nicht als ordentlichen Richter aner-sv ' änderten aber später ihre Meinung. Wenn nun der eine oder andere Theil sich beschweren sollte.5ugen^ ^ ^ache an die in Bellenz anwesenden Gesandten appelliert, von diesen an die Obrigkeiten ge-C ^drn, wie Uri und Schwhz bereits erkannt habeil. Dabei wird an die Gesandteil zu Bellenz und denschir, geschrieben, daß sie Arbedo bei den bereits von Uri und Schwhz erlassenen Ordinationen!tigen ^ Statthalter Origone anhalten sollen, die in seinein Besitze befindlichen für Arbedo gün-^."^^hien dieser Gemeinde zuzustelleil und, was er in Betreff dieser Sache wisse, eidlich zu eröffnen,u, dcx ^ ^ voraussichtlich an die Orte gelangen wird, so hält man einstweilen nicht für rathsam, weiter^"dcn verhandeln. Absch. 957. a. 1071. Bei der Vesprechuilg des den Monticello bctref-de»ti> . vereinigt man sich dahin, denselben ruhen zu lassen, bis der obige Streit in den Ortende» ^ Zugleich hält man es für zweckmäßig, im Geheimen eine qualificierte Person, etwaTch !wreiber Zelger, abzuschicken, um bei denen zu Luminv und anderwärts sich zu erkundigen, ob die^ir die Herren und Oberil günstig lauteil, wieder beigebracht werden könnten. Idicl. K.^vtl ' ^^^che Jünglinge iil der Grafschaft Bellenz, unter welchen zwei Kleriker, hatten eine Tochter inkird >! ^schändet. Da man glaubt, daß diejenigen, welche dazu gekommen, nicht Zeugniß reden wollen,sandte,, auf der Jahrrechnung und dem Eommissarius geschrieben, sie sollen, ohne sich hindern^ Zeugniß aufnehmen und den Proceß formieren. Ibick. o. 1073. Von Karl Ehicherio und vvilDreii,"" ^^enz, welche zu gleicher Zeit in den Rath gekommen sind, wird Ehicherio an die Stelle eines^^^Venen gewählt, während der Conlmissarius dein Cusa dieses Amt übertragen wollte. Ehicherio,ihrer Arbedo soll vom Commissarius kein Hinderniß in den Weg gelegt werden, wegen^ ^vr den Obrigkeiten zu erscheinen. Ibiä. ä. 107-4. Catharina Lorenzina aus dem Thalehatte sich aus Furcht, von ihren, Manne getödtet zu werden, flüchtig gemacht und war auf mehrere
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